07/09/2026
🐕 NACH HUNDEATTACKE IN GMUNDEN: WIA FORDERN REGELMÄSSIGE KONTROLLE DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
Eine Gmundner Pensionistin wird im Bereich des Hochkogel von einem freilaufenden Listenhund attackiert und schwer am Bein verletzt. Neben den körperlichen Folgen bleibt sie nun auch noch auf den Behandlungskosten von mehr als 4.000 Euro sitzen.
Der Grund: Die Hundehalterin hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls offenbar keine aufrechte Haftpflichtversicherung mehr.
Bei der Anmeldung des Hundes wurde der notwendige Versicherungsnachweis ordnungsgemäß vorgelegt. Danach wurde die Versicherung jedoch gekündigt – ohne dass dies der zuständigen Gemeinde bekannt wurde.
Genau hier sehen wir eine Lücke im System.
Denn nach dem Oö. Hundehaltegesetz muss für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro bestehen. Bei der Anmeldung muss dieser Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Ein Wechsel der Versicherung ist ebenfalls der Gemeinde bekanntzugeben.
Aber wer kontrolliert, ob dieser Versicherungsschutz Jahre später tatsächlich noch besteht?
Das Gesetz gibt den Gemeinden bereits heute die Möglichkeit, bei Versicherungsunternehmen abzufragen, ob eine gemeldete Haftpflichtversicherung noch aufrecht ist. Eine regelmäßige, automatische Kontrolle ist jedoch nicht mehr vorgesehen.
Für uns ist klar: Eine Versicherungspflicht macht nur dann Sinn, wenn auch kontrolliert wird, ob die Versicherung tatsächlich besteht.
Interessanterweise war Oberösterreich hier schon einmal weiter: Mit der Hundehaltegesetz-Novelle 2022 wurde eine Regelung geschaffen, wonach Versicherungsunternehmen der zuständigen Gemeinde melden mussten, wenn der vorgeschriebene Versicherungsschutz nicht mehr bestand. Im neuen Hundehaltegesetz 2024 wurde dieses System durch eine Auskunftsmöglichkeit der Gemeinde ersetzt.
🚨 WIA werden daher im Gmundner Gemeinderat einen Antrag einbringen:
Die Stadt Gmunden soll bei den rund 500 Gmundner Hundehaltern in einem wiederkehrenden periodischen Zeitraum - zumindest aber alle drei Jahre - überprüfen bzw. bei den gemeldeten Versicherungen abfragen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsschutz noch aufrecht ist.
WIA sind überzeugt: besteht kein Versicherungsschutz, müssen die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen eingeleitet werden. Das Oö. Hundehaltegesetz sieht bei fehlendem Versicherungsschutz ausdrücklich vor, dass die Gemeinde die Hundehaltung untersagen kann.
Gleichzeitig sollte diese Lücke auch auf Landesebene geschlossen werden. Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht braucht es ein System, bei dem die zuständige Behörde erfährt, wenn der verpflichtende Versicherungsschutz endet.
Es kann nicht sein, dass Geschädigte nach einer Hundeattacke neben Verletzungen und persönlichen Folgen auch noch auf tausenden Euro an Kosten sitzen bleiben, obwohl der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung ausdrücklich vorschreibt.
Verpflichtung braucht Kontrolle. Und Opferschutz darf nicht vom Zufall abhängen.
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SPÖ Oberösterreich