30/06/2026
𝗔𝗦𝗭: 𝗕𝗠 𝗛ä𝘂𝘀𝗹𝗲𝗿 𝘀𝗮𝗴𝘁 𝗩𝗼𝗹𝗸𝘀𝗯𝗲𝗳𝗿𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗽𝗲𝗿 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱 𝗮𝗯 – 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗲𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗚𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁.
338 Bürgerinnen und Bürger wollten eine Volksbefragung zum ASZ Reidling. Das ist fast jede sechste wahlberechtigte Person in unserer Gemeinde – und deutlich mehr als gesetzlich notwendig.
Trotzdem hat Bürgermeister Erwin Häusler den Antrag per Bescheid zurückgewiesen.
Wir lassen das nicht einfach stehen. Wir haben heute Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eingebracht.
𝗗𝗶𝗲 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲 𝘄𝗮𝗿 𝗲𝗶𝗻𝗳𝗮𝗰𝗵: "Soll das bestehende Altstoffsammelzentrum in Reidling weiter betrieben und saniert werden?"
Mehr wollten wir nicht. Die Bevölkerung sollte selbst sagen können, ob unser ASZ in Reidling bleiben soll oder ob die Gemeinde den Standort aufgibt und künftig auf Trasdorf setzt.
Das betrifft viele Menschen direkt. Es geht um kurze Wege, Service im Ort, ältere Menschen, Familien, Kosten, Verkehr und um die Frage, welche Infrastruktur in unserer Gemeinde erhalten bleibt.
𝗗𝗶𝗲𝘀𝗲 𝗩𝗼𝗹𝗸𝘀𝗯𝗲𝗳𝗿𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗮𝗿 𝗽𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗲 𝗴𝗲𝘄𝗼𝗹𝗹𝘁.
Von Anfang an war spürbar, dass der Bürgermeister, die ÖVP und auch die SPÖ diese Befragung nicht wollten. Statt zu sagen: „Wenn so viele Menschen gefragt werden wollen, dann fragen wir sie“, wurde nach Gründen gesucht, warum es angeblich nicht geht.
Jetzt heißt es: Die Gemeinde sei gar nicht zuständig.
𝗪𝗶𝗿 𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝘃ö𝗹𝗹𝗶𝗴 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀.
Natürlich ist der Abfallverband für viele Aufgaben in der Abfallwirtschaft zuständig. Aber bei unserer Frage geht es nicht darum, wie Müll getrennt oder entsorgt wird.
Es geht darum, ob die Gemeinde ihr eigenes Grundstück und ihre eigenen Mitarbeiter weiterhin für das ASZ Reidling bereitstellt – oder ob sie diesen Standort aufgibt.
Das ASZ steht auf Gemeindegrund. Dort arbeiten Gemeindemitarbeiter. Die Gemeinde hat bisher Geld vom Verband für den Betrieb bekommen. Und es gibt konkrete Auflagen für genau diesen Standort.
Da kann man nicht einfach sagen: „Damit haben wir nichts zu tun.“
Besonders bemerkenswert ist auch: Der Obmann des Abfallverbandes, Mag. Alfred Riedl, hat sinngemäß gesagt, dass es Entscheidung der Gemeinde sei, ob sie ihr ASZ weiterführt oder nach Trasdorf wechselt.
Wenn sogar der Verband sagt, dass die Gemeinde entscheiden kann, passt das schwer zur Aussage des Bürgermeisters, die Gemeinde könne hier nichts tun.
Auch der Ablauf wirft Fragen auf. Der Bescheid ist vom 1. Juni 2026. Das Schreiben des Landes, auf das sich der Bürgermeister jetzt beruft, ist aber erst vom 16. Juni 2026 – also rund zwei Wochen später.
Für uns sieht das nicht nach einer sauberen, offenen Prüfung vor der Entscheidung aus.
Dazu kommt: Unsere Vizebürgermeisterin Mag. Alexandra Krauss ist Juristin und sieht die Sache rechtlich anders. Trotzdem wurde sie vor der Entscheidung nicht eingebunden. Auch beim Bürgermeisterbrief an alle Haushalte wurde sie nicht eingebunden.
Wir sind ausdrücklich nicht gegen die vom Bürgermeister angekündigten Bürgerabende. Gespräche sind wichtig und richtig.
Aber ein Bürgerabend ersetzt keine Volksbefragung.
Bei einem Bürgerabend kann man reden. Bei einer Volksbefragung kann die Bevölkerung entscheiden. Das ist ein großer Unterschied.
Jetzt wird das Landesverwaltungsgericht prüfen, ob die Zurückweisung rechtmäßig war.
Für uns geht es hier um mehr als Müll. Es geht darum, ob Bürgerbeteiligung in unserer Gemeinde ernst genommen wird – oder nur dann erwünscht ist, wenn sie niemandem unbequem wird.
338 Unterschriften darf man nicht einfach wegwischen.
Unsere Beschwerde und alle wichtigen Unterlagen stehen auf unserer Website zum Download bereit. Keine leichte Lektüre, aber für alle, die es genau wissen wollen, sehr spannend.
→ wir7.at/asz
Wir bleiben dran.