Bezirkshauptmannschaft Zell am See

Bezirkshauptmannschaft Zell am See Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See ist als eine moderne und effiziente Verwaltungsbehörde weit

‼️🌲🌳🔥Hohe Waldbrandgefahr in Salzburgs Wäldern -
27/04/2026

‼️🌲🌳🔥Hohe Waldbrandgefahr in Salzburgs Wäldern -

Waldbrandgefahr: Verordnungen für alle Bezirke

Erfolgreiche Einsatzübung in Zell am See Infos unter 👇
13/04/2026

Erfolgreiche Einsatzübung in Zell am See
Infos unter 👇

Erfolgreiche Einsatzübung in Zell am See

⛔️🚦🚧 🚴‍♂️ Sperre d. Schmittentunnels im Zeitraum 13.04.2026 und 07.05.2026 aufgrund von Wartungs- und Reinigungsarbeiten...
10/04/2026

⛔️🚦🚧 🚴‍♂️ Sperre d. Schmittentunnels im Zeitraum 13.04.2026 und 07.05.2026 aufgrund von Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie Fertigstellung des Flucht- und Rettungsstollen Abschnitt Nord - nähere Infos unter 👇

Schmittentunnel: Sperre für Wartung und Bauarbeiten

Für die Beantragung von Reisedokumenten sowie ID-Austria können ab sofort Online-Termine bei der Bezirkshauptmannschaft ...
23/03/2026

Für die Beantragung von Reisedokumenten sowie ID-Austria können ab sofort Online-Termine bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Gruppe Polizei und Straßenverkehr, Saalfeldnerstraße 10, Zi.-Nr. 201 vereinbart werden.

Weitere Informationen bzw. Terminbuchung unter folgendem Link:

https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-zellamsee/reisedokumente

ID-Austria für NICHT-Österreicher kann beim Finanzamt oder bei der Landespolizeidirektion Salzburg beantragt werden – vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria Online beim Finanzamt oder bei einer Landespolizeidirketion registrieren lassen.

Stellenausschreibung: Katastrophenschutzreferent:in (m/w/x)für die Bezirkshauptmannschaft Zell am See Bewerbungsfrist: 2...
13/03/2026

Stellenausschreibung: Katastrophenschutzreferent:in (m/w/x)
für die Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Bewerbungsfrist: 25.03.2026
Nähere Infos unter

Aktuelle Informationen zu Schneekettenpflichten und Straßensperren nachzulesen unter:
09/01/2026

Aktuelle Informationen zu Schneekettenpflichten und Straßensperren nachzulesen unter:

Die Fahrbahnen der Landesstraßen sind mit Schnee bedeckt. Stellenweise ist mit Matsch und an exponierten Stellen auch mit Glatteis zu rechnen. Um ein angepasstes Fahrverhalten wird gebeten.

Schnee und gefrierender Regen in Salzburg erwartet 👉
08/01/2026

Schnee und gefrierender Regen in Salzburg erwartet
👉

Schnee und gefrierender Regen in Salzburg erwartetDer Winter wird in den kommenden Tagen mit Schnee und Regen Salzburg beschäftigen. Es wird vor allem in den nördlichen Teilen des Bundeslandes auch wärmer, die Schneefallgrenze steigt auf rund 1.000 Meter Seehöhe. Gefrierender Regen und nasser Sc...

Krisenhotlines für Rat und Hilfe um Weihnachten
22/12/2025

Krisenhotlines für Rat und Hilfe um Weihnachten

Krisenhotlines für Rat und Hilfe um Weihnachten

15/12/2025

Informationen zum Thema Pyrotechnik:

Allgemeine Informationen

Pyrotechnische Gegenstände sind Unterhaltungs- oder technischen Zwecken dienende Erzeugnisse, die Sätze (Stoffe oder Stoffgemenge) enthalten, bei deren willkürlich ausgelöster chemischer Zustandsänderung bestimmte Bewegungs-, Licht-, Knall-, Nebel-, Druck- oder Reizwirkungen hervorgerufen werden sollen.
Kategorisierung der Feuerwerkskörper
Feuerwerkskörper werden entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels unterteilt in:

•Kategorie F1:
Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind;
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und nur einzeln und voneinander getrennt angezündet werden.
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F1, wenn sie der ÖNORM 15947 entsprechen, gehören: z.B.: Bengalfeuer, Bengalhölzer, Bengalfackeln, Knallbonbons, Knatterartikel, Blitztabletten, Fontänen, Partyknaller, Knallerbsen etc.

•Kategorie F2:
Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind;
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nur einzeln und voneinander getrennt angezündet werden.
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten. Ebenso dürfen diese Feuerwerkskörper grundsätzlich in geschlossenen Räumen und innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden.
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gehören: z.B.: Knallkörper, Doppelschläge, Blitzknallkörper, Knallfrösche, Sprungräder, Feuertöpfe, Raketen etc.

•Kategorie F3:
Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet;
Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Besitz und die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 ist der Nachweis von Sachkunde erforderlich, ebenso ist der Besitz und die Verwendung dieser Feuerwerkskörper nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 gehören die gleichen Feuerwerkstypen wie bei der Kategorie F2, jedoch versehen mit etwas höheren Nettoexplosivstoffmassen.

•Kategorie F4:
Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
Feuerwerkskörper der Kategorie F4 dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Besitz und die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 ist der Nachweis von Fachkenntnis erforderlich, ebenso ist der Besitz und die Verwendung dieser Feuerwerkskörper nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 gehören: z. B.: Steigende Kronen, Wasserfeuerwerke, Kombinationen, Fontänen, Feuertöpfe, Raketen und römische Lichter.
Generelle Verbote:
*Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten*. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu erwarten sind.
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten.
Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorie F2 und S1 (pyrotechnische Sätze von denen nur geringe Gefahr ausgeht, z. B.: Bengalpulver, Rauchpulver) dürfen in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden.
Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen nicht verwendet werden.

Erneuerung der Tunneltechnik im Zeitraum 27.10.2025 bis 14.11.2025 - Umleitung über das Ortsgebiet von Lofer
27/10/2025

Erneuerung der Tunneltechnik im Zeitraum 27.10.2025 bis 14.11.2025 - Umleitung über das Ortsgebiet von Lofer

Ab heute bekommt der Lärchbergtunnel in Lofer neue Lüftungsanlagen. Der Tunnel ist daher von 27. Oktober bis 14. November gesperrt. Es gibt eine örtliche Umleitung.

📸 Land Salzburg/Melanie Hutter

Adresse

Stadtplatz 1
Zell Am See
5700

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