Amtsgericht Andernach

Amtsgericht Andernach Amtsgericht Andernach

01/02/2022

Das Amtsgericht Andernach bleibt an Rosenmontag den 28. Februar 2022 geschlossen.

12/03/2021

Wegen der Umstellung der Telefonanlage des Amtsgerichts Andernach auf All-IP-Technologie ist das Amtsgericht Andernach am kommenden Dienstag, 16. März 2021 zwischen 07:00 und 09:00 Uhr (geplantes Zeitfenster für die Umstellung) telefonisch nicht erreichbar.

02/03/2021

Hinweise an die Öffentlichkeit und die Beteiligten eines Verfahrens

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus:

Das Amtsgericht Andernach ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.

Bitte sehen Sie von persönlichen Vorsprachen ohne vorherigen Terminvereinbarung ab und nutzen Sie den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen auch den telefonischen Kommunikationsweg.

Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.

Im Dienstgebäude des Amtsgerichts Andernach besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Bringen Sie daher bitte Ihre eigene medizinische Maske mit.
Abstandsgebot und Hygieneregeln sind im gesamten Amtsgerichtsgebäude strikt einzuhalten.

Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) dürfen Sie das Amtsgericht Andernach nicht betreten! Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).

Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.

Sämtliche Besucher des Amtsgerichts Andernach haben ein Formular zur Kontakterfassung auszufüllen und die darin geforderte Erklärung abzugeben.

Die Kontaktdaten werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für eine Frist von einem Monat aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht.

Das Kontaktformular finden Sie unter folgendem Link:
https://agand.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Ordentliche_Gerichte/Amtsgerichte/Andernach/Agand/Kontakterfassung_06.01.2021.pdf

11/01/2021

Hinweise an die Öffentlichkeit und die Beteiligten eines Verfahrens

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus:

Im Dienstgebäude des Amtsgerichts Andernach besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Bringen Sie daher bitte Ihre eigene medizinische Maske mit.

Das Amtsgericht Andernach ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.

Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) dürfen Sie das Amtsgericht Andernach nicht betreten! Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).

Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.

Sämtliche Besucher des Amtsgerichts Andernach haben ein Formular zur Kontakterfassung auszufüllen und die darin geforderte Erklärung abzugeben.

Die Kontaktdaten werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für eine Frist von einem Monat aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht.

Das Kontaktformular finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Andernachs oder unter folgendem Link:
https://agand.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Ordentliche_Gerichte/Amtsgerichte/Andernach/Agand/Kontakterfassung_06.01.2021.pdf


Abstandsgebot und Hygieneregeln sind im gesamten Amtsgerichtsgebäude strikt einzuhalten.

Bitte sehen Sie von persönlichen Vorsprachen ohne vorherigen Terminvereinbarung ab und nutzen Sie den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen auch den telefonischen Kommunikationsweg.

Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.

16/12/2020

In der Zeit vom 28. - 30.12.2020 ist das Amtsgericht Andernach für den Publikumsverkehr bis auf Eilsachen geschlossen.

04/11/2020

Ab dem 4.11.2020 gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude des Amtsgerichts Andernach.

25/06/2020

Einschränkung im Grundbuch am 29.-30.06.2020 !

Aufgrund einer Überarbeitung der EDV-Struktur können Auskünfte aus dem Grundbuch von Montag, 29.06.2020 bis einschließlich Dienstag den 30.06.2020 nicht erteilt werden.

28/04/2020

Aktuelle Sprechzeiten:

telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag 08:30 - 15.30 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder in Eilfällen.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.

28/04/2020

Hinweis an die Öffentlichkeit und die Beteiligten eines Verfahrens

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus:
Das Amtsgericht Andernach ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.

Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem privaten Umfeld) Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder gar eine Lungenentzündung haben oder sollten Sie verpflichtet sein, sich nach einer Einreise aus einem anderen Staat oder einer anderen Region in Quarantäne zu begeben, dürfen Sie das Amtsgericht Andernach nicht betreten!

Sämtliche Besucher des Amtsgerichts Andernach haben ein Formular zur Kontakterfassung auszufüllen und die darin geforderte Erklärung abzugeben.
Die Kontaktdaten werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für eine Frist von einem Monat aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht.
Das Kontaktformular finden Sie auf unserer Homepage.

Abstandsgebot und Hygieneregeln sind im gesamten Amtsgerichtsgebäude strikt einzuhalten.

Zu Ihrem und dem Schutz unserer Mitarbeiter wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
Bitte sehen Sie von persönlichen Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ab und nutzen Sie den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen auch den telefonischen Kommunikationsweg. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg.
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.

Hinweis an die Öffentlichkeit und die Beteiligten eines VerfahrensAktuelle Hinweise zum Coronavirus:Das Amtsgericht Ande...
14/04/2020

Hinweis an die Öffentlichkeit und die Beteiligten eines Verfahrens

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus:

Das Amtsgericht Andernach ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.

Sollte bei Ihnen eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld als Verdachtsfall anzusehen sein, dürfen Sie das Amtsgericht Andernach nicht betreten!

Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn
- Sie sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem Erkrankungen durch das Coronavirus vorkommen, und Sie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, Durchfall, Atemprobleme oder gar eine Lungenentzündung haben oder
- Sie sich in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten haben oder
- Sie Kontakt zu einer Person mit einer Erkrankung durch das Coronavirus hatten.

Die entsprechenden Risikogebiete sind aktuell über die Homepage des Robert-Koch-Instituts abrufbar:

https://www.rki.de/…/Neuartiges_Coronavi…/Risikogebiete.html

Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei dem Amtsgericht Andernach geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.

Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie das Amtsgericht Andernach nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten.

In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg

Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle

Bitte beachten Sie, sollte ein persönlicher Besuch des Amtsgerichts Andernach unabweisbar sein, die folgenden Hygieneempfehlungen:

1. Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife – insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.

2. Denken Sie auch an eine gute Husten- und Niesetikette und husten und niesen Sie zum Schutz anderer in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.

3. Halten Sie beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand (mindestens ein Meter) zu anderen Personen – und drehen Sie sich am besten weg.

4. Halten Sie generell Abstand zu Personen, die Krankheitssymptome zeigen und verzichten Sie auf das Händeschütteln.

Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:

https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/

Sie haben eine Internetseite des Robert Koch-Instituts gewählt, die leider nicht oder nicht mehr existiert. Bitte prüfen Sie nochmals, ob Sie die Adresse korrekt eingegeben haben. Vermutlich liegt es aber daran, dass die Homepage des Robert Koch-Instituts im April 2012 überarbeitet wurde und neue...

07/02/2019

Das Amtsgericht Andernach ist an Rosenmontag und Fastnachtdienstag geschlossen. An Fastnachtdiensttag ist vormittags
in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr ein Eildienst eingerichtet.

Adresse

Koblenzer Str. 6
Andernach
56626

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00
Dienstag 08:30 - 12:00
Mittwoch 08:30 - 12:00
Donnerstag 08:30 - 12:00
Freitag 08:30 - 12:00

Telefon

02632 9259-0

Benachrichtigungen

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