01/09/2026
Sind Sie eine pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad, die zuhause von Angehörigen gepflegt wird? Dann steht Ihnen im Landkreis Rosenheim ein Entlastungsbetrag von 131€ pro Monat zu. Dieser Betrag kann genutzt werden, um verschiedene Leistungen zu finanzieren und die Angehörigen zu entlasten.
Mögliche finanzierbare Leistungen sind z.B.:
- Betreuungsleistungen durch ambulante Dienste
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
Zur Abrechnung des Entlastungsbetrags müssen Sie die Rechnungen der genutzten Anbieter bei der Pflegekasse einreichen. Schöpfen Sie den Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht voll aus, verfällt er nicht: Er kann dann auf die folgenden Monate übertragen werden.
Ihr HOMECARE – die Alltagshelfer Team in Bad Aibling 💙
Ihr Ansprechpartner:
Tobias Böhm
[email protected]
PS: Sie haben Fragen zum Pflegegeld und Pflegegrad oder sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Pflegedienst in Feldkirchen-Westerham, einer liebevollen Seniorenbetreuung in Brannenburg, einer Alltagshilfe in Großkarolinenfeld, einer Pflegehilfe in Bad Feilnbach, einer Kurzzeitpflege in Bruckmühl oder einer Seniorenhilfe in Rosenheim? Gerne helfen Ihnen weiter.