Die Antidiskriminierungsarbeit der AWO Kreis Kleve berät kostenlos bei Diskriminierung (wegen Rassismus, Religion, Erkrankung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Sprache ...) wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Sprache, wegen Ihrer Religion, Ihres Alters, einer Behinderung oder Ihres Geschlechts diskriminiert? Sie möchten über Ihre Erfahrungen sprechen und Handlungsmöglichkeiten entwic
keln, sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und wünschen sich Unterstützung? WIR BIETEN IHNEN einen geschützten Raum zum Sprechen über Diskriminierungserfahrungen und zu ersten Schritten der Verarbeitung. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung konkreter Situationen und der Entwicklung von individuellen Handlungsstrategien und informieren Sie über Ihre Rechte. In der Umsetzung außergerichtlicher und rechtlicher Interventionen begleiten wir Sie. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen Kontakte zu weiteren Fachdiensten. Mögliche GESPRÄCHSTERMINE und -ORTE werden individuell abgestimmt. Für Interessierte und Kooperationspartner bietet die Servicestelle Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit. Dazu gehören Fortbildungen, Seminare und Workshops für/mit Schulen, Kitas, Vereinen und in Quartieren zu den Themen Diskriminierung, Vorurteile und Rassismus. Unter Diskriminierung werden Ausgrenzungen und sachlich nicht begründbare Benachteiligungen verstanden, die Menschen aufgrund von Zuschreibungen oder (vermeintlichen) Zugehörigkeiten, z. bezüglich des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung erfahren. Diese können direkt im Kontakt mit anderen oder indirekt durch vermeintlich neutrale Verfahren, Regelungen oder Kriterien geschehen. WIE KANN DISKRIMINIERUNGSBERATUNG AUSSEHEN? Beim Erstgespräch geht es zunächst darum, dass Betroffene in einer geschützten Atmosphäre und ohne Zeit- oder Erwartungsdruck von ihren Erfahrungen berichten können und ihnen zugehört wird. Im Anschluss daran werden die Erwartungen und Ziele geklärt um dann gemeinsam die Unterstützungs- und Interventionsmöglichkeiten zu besprechen. Neben weiteren Gesprächen gehört dazu unter anderem:
* Empowerment:
Konkret bedeutet das die Selbststärkung und Selbstbemächtigung von Betroffenen. Empowerment ist also ein Prozess, in dem Betroffene Wege entwickeln, um aus Machtlosigkeit und Fremdbestimmung herauszutreten.
* Beschwerdebrief:
Dieser kann unterschiedlich detaillierte Beschreibungen, Erklärungen und Argumentationen ebenso enthalten wie konkrete Forderungen und/oder die Bitte um eine Stellungnahme.
* Klage:
Möglicherweise besteht die Option einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In Einzelfällen kommen auch andere Gesetze in Betracht.
* Testing:
Als Testing werden Verfahren beschrieben, die eine Diskriminierung durch den Vergleich zweier Personen oder Personengruppen sichtbar machen. Die realen oder fiktiven Personen begeben sich beide in die zu testende Situation. Beispiel: Einem Wohnungsinteressenten mit einem Namen, der auf eine Migrationsbiografie verweist, wird durch die Vermietungsgesellschaft mitgeteilt, dass die Wohnung bereits vergeben sei. Durch Testing wird überprüft, ob ein (fiktiver) Interessent mit „deutschem“ Namen zu einem Besichtigungstermin eingeladen wird. Sollte dies der Fall sein, kann die Vermietungsgesellschaft mit ihrer diskriminierenden Praxis auf unterschiedliche Weise konfrontiert werden. Dies hängt von den Zielvorstellungen der betroffenen Person und den rechtlichen Möglichkeiten ab.
* Vertragliche Vereinbarung:
Eine vertragliche Vereinbarung ist das Ergebnis eines erfolgreichen Aushandlungsprozesses zwischen Betroffenen, Berater:innen und der für die Diskriminierung verantwortlichen Seite. Sie ist eine lösungsorientierte, dialogische Reaktion auf eine konkrete Diskriminierung. Grundlage ist das Interesse aller Beteiligten an einer diskriminierungsfreien Praxis. In einem Austauschprozess geht es darum, Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, Diskriminierung in Zukunft zu verhindern und/oder ihr konstruktiv zu begegnen. Diese Maßnahmen müssen konkret, umsetzbar, überprüfbar, zeitlich terminiert und wirksam sein.
* Vermittlung:
Sollte sich herausstellen, dass das Beratungsanliegen nicht in den Kompetenz- und Arbeitsbereich der Antidiskriminierungsberatungsstelle fällt, wird nach einer Beratungsstelle gesucht, die auf das Anliegen spezialisiert ist.