12/06/2026
🚭 Neues Landesnichtraucherschutzgesetz seit 1. Juni 2026
Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Nichtraucherschutzgesetz. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
Das Rauchverbot wurde auf weitere öffentliche Bereiche ausgeweitet.
In Bad Schönborn ist das Rauchen hier verboten:
📍 auf Kinderspielplätzen
📍 an Bushaltestellen
📍 auf Schulgeländen
📍 im Sole-Aktiv-Park
Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten, Vapes, Shishas und Tabakerhitzer.
An einigen Einrichtungen, beispielsweise an Seen, können weiterhin ausgewiesene Raucherbereiche eingerichtet werden.
Die Gemeinde Bad Schönborn bittet um Beachtung der neuen Regelungen zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Bei Verstößen muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.
ℹ️ Weitere Informationen:
www.bad-schoenborn.de/Neuigkeiten
🤝 Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.