13/05/2026
Am Dienstagabend, dem 12. Mai 2026, trat der Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend zu seiner zweiten Sitzung im Oedter Ratssaal zusammen.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand die zukünftige Schülerbeförderung in Grefrath. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass der Vertrag zwischen dem VRR und der SWK hinsichtlich des SchokoTickets fristgerecht gekündigt wurde. Stattdessen soll künftig in interkommunaler Zusammenarbeit mit mehreren Gemeinden des westlichen Kreises Viersen erneut das DeutschlandTicket für die Schülerinnen und Schüler der Grefrather Schulen eingeführt werden.
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2026/2027 auf das DeutschlandTicket umzustellen. Die organisatorische Abwicklung soll künftig direkt zwischen dem Schulträger und den Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese erwerben das DeutschlandTicket eigenständig; die Kosten werden anschließend im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der festgelegten Eigenanteile durch den Schulträger erstattet.
Darüber hinaus wurde im weiteren Verlauf der Sitzung der Bedarfsplan des Kreises Viersen zur Kinderbetreuung für das Jahr 2026 thematisiert.
Unsere beiden Vertreter im Ausschuss, Frau Anne Deimel und Herr Eckhard Klausmann, wiesen darauf hin, dass der Bereich der Kindertagespflegepersonen im Bedarfsplan nur unzureichend berücksichtigt werde. Zwar sei der Plan übersichtlich gestaltet und mache auf kleinere zukünftige Herausforderungen aufmerksam, jedoch blieben wesentliche Entwicklungen weitgehend außer Acht. Während im schulischen Bereich künftig mit erheblichen Belastungen durch steigende Schülerzahlen zu rechnen sei, zeichne sich bei den Kindergartenkindern perspektivisch eher eine gegenläufige Entwicklung ab – insbesondere im Bereich der Kindertagespflege. Dies betreffe nach Einschätzung unserer Vertreter nicht nur Grefrath.
Gerade in Grefrath zeigt sich bereits heute, dass Kindertagespflegepersonen in direkter Konkurrenz zu Kindertageseinrichtungen stehen und ebenso um die Belegung ihrer Plätze werben müssen. Im Unterschied zu größeren Einrichtungen verfügen Kindertagespflegepersonen jedoch nur über eine begrenzte Anzahl an Betreuungsplätzen. Bereits geringe Unterbelegungen führen daher unmittelbar zu finanziellen Einbußen. Auf diesen Missstand hat unsere Wählergemeinschaft ausdrücklich hingewiesen.
Im Rahmen der Diskussion meldete sich zudem Frau Kreuls von der Schulaufsicht des Kreises Viersen zu Wort. Sie regte an, dass sich die Kindertagespflegepersonen zusammenschließen und gemeinsam prüfen könnten, ob die Einrichtung einer sogenannten „Mini-OGS“ möglich wäre. Ein entsprechender Vorschlag könne anschließend auch an den Kreis herangetragen werden. Auf diese Weise könnten möglicherweise zwei Herausforderungen gleichzeitig angegangen werden: einerseits die steigende Nachfrage im schulischen Betreuungsbereich und andererseits die rückläufige Auslastung im Bereich der Tagespflege.
Wir werden nun den Austausch mit den betroffenen Kindertagespflegepersonen suchen und diesen Vorschlag gemeinsam erörtern.