17/03/2026
Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge befindet sich derzeit im Planverfahren zur Neuaufstellung des Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung. Der Entwurf soll in der Verbandsversammlung am 23.03.2026 beschlossen und zur öffentlichen Anhörung freigegeben werden. Grundsätzlich steht außer Frage, dass die zukünftige Energieversorgung neu aufgestellt werden muss. Dabei werden der Ausbau von Windkraft und Photovoltaik eine nicht untergeordnete Rolle spielen. Das ist auch unserer Fraktion durchaus bewusst.
📌Wir lehnen das derzeit gesetzlich vorgegebene Flächenziel von 2 % der Landesfläche bis zum 31.12.2032 grundsätzlich ab. Auch wenn das Flächenziel bis zum Stichtag 31.12 2027 auf 1,3 % herabgesetzt wird, bleiben die 2 % bis zum 31.12.2032 nach wie vor bestehen. Aufgeschoben ist nun mal nicht aufgehoben.
📌Wir sehen das Flächenziel oder den Flächenbeitrag als nicht geeigneten bzw. fachlich hinterlegten Maßstab für die Erzeugung von Elektroenergie. Vielmehr sollte hier die einzuspeisende Leistung als Maßstab herangezogen werden. Dies wurde allerdings bereits durch den Bundesgesetzgeber verkannt. Im Übrigen planen Städte und Gemeinden ihre Kindertageseinrichtungen ja auch nicht auf der Grundlage der Gemeindefläche, sondern anhand des Bedarfs.
📌Aber auch das Heranziehen der Gesamtfläche einschließlich Wohnbebauung, Verkehrswege, Betriebsflächen, Wasserfläche, Nationalpark und Biosphärenreservat ist völlig ungeeignet.
⚠️ Die Gesamtfläche des Freistaates Sachsen beträgt 1,84 Mio. ha. Unter Beachtung der vorgenannten Ausschlussgründe für eine Windenergienutzung beträgt die zur Verfügung stehende Fläche nur 1,52 Mio. ha. Dieser Flächenvergleich stellt sich in der Planungsregion Oberes Elbtal-Osterzgebirge noch kritischer dar. Wir sehen es daher mit großer Sorge, dass es unter der Maßgabe der Einhaltung des Flächenbeitrages in unserem Landkreis u. a. in den Städten Neustadt, Stolpen, Dippoldiswalde, Klingenberg, Altenberg, Glashütte und Wilsdruff zu besonderen Belastungen kommt.
Nach dem jetzigen Planungsstand liegt der Flächenbeitrag in diesen Gemeinden teilweise weit über 2 % der Gesamtfläche des Gemeindegebietes. Andere Gemeinden (u. a. die Gemeinden im Nationalpark) werden oder können keinen Flächenbeitrag leisten.
Die Häufung von Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von ca. 280 m in diesen Gebieten stellt aus unserer Sicht eine nicht zumutbare Belastung insbesondere in den ländlichen Bereichen dar. So könnten z. B. um Stolpen bei der geplanten Flächenausweisung ca. 20 neue Anlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 280 m zu den bereits 7 bestehenden Anlagen errichtet werden.
Für uns ist es unverständlich, dass solche Kriterien wie Natur- und Landschaftsschutz sowie Sichtachsen zu historisch-kulturellen Denkmälern (z. B. Burg Stolpen) keine Rolle mehr spielen und sogar der Schutz von Mensch und Eigentum außen vor bleiben. Gleichfalls muss kritisch hinterfragt werden, warum verbindliche Ausschlussgründe für Vorranggebiete bei der letzten Fortschreibung der Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung, die gerichtlich für unwirksam erklärt wurde, nicht mehr gelten. Diese Ausschlussgründe wurde auf der Grundlage von umfangreichen fachlichen Gutachten definiert.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei der Erstellung von Bebauungsplänen für Gewerbe- und Wohngebiete gerade diese Faktoren immer stringenter betrachtet werden und man sich über Firsthöhen oder die Ausdehnung von Wohngebieten streitet. All das spielt bei der Planung von Windenergieanlagen auf einmal keine Rolle mehr. Auch unter strenger Einhaltung eines 1000 m Abstandes zur nächsten
Wohnbebauung bringt das keine Entlastung, da dieser Abstand bereits bei 100 m Anlagen in der Vergangenheit galt.
Daher können wir den Widerstand der Bevölkerung in den besonders stark betroffenen Gemeinden nachvollziehen. Und wenn der Geschäftsführer der Naturkraft GmbH, einer Tochter der SachsenEnergie AG, öffentlich zum Ausdruck bringt, dass „die negativen Stimmen vor Ort oft die laute Minderheit sind“ liegt er falsch.
Das Ergebnis einer Umfrage in Wilsdruff zum Ende des Jahres 2025, wo sich 73 % der Befragten gegen einen weiteren Ausbau von Windkraftstandorten aussprachen oder die zahlreichen Bürgerinitiativen kann man doch nicht als „laute Minderheit“ bezeichnen. Gleichwohl muss man natürlich die Proteste sachlich und fachlich bewerten.
Selbst der CDU-Kreisverband erhebt seine Stimme in dieser Angelegenheit. Der bestätigte Antrag des CDU-Landesverbands Sachsen zum Bundesparteitag Ende Februar 2026 zur Abschaffung der Flächenziele gemäß WindBG, den wir unterstützen, zeigt, dass auch die CDU die Fehlkonzeption erkennt.
https://fwsoe.de/aktuelles/stellungnahmeundforderungderfraktion1