POK Alexander von Buchholtz

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Ich bin POK Alexander von Buchholtz und werde hier schwerpunktmäßig Beiträge zum Bereich Land- und Forstwirtschaft veröffentlichen.

Urlaub In dieser Woche war ich noch bei 2 Lohnunternehmen und habe Fahrerschulungen durchgeführt.Hierbei gab es auch gut...
05/09/2026

Urlaub

In dieser Woche war ich noch bei 2 Lohnunternehmen und habe Fahrerschulungen durchgeführt.
Hierbei gab es auch gute Nachfragen und Gespräche. Bei einer Schulung hielt auch die Berufsgenossenschaft einen guten Vortrag und gab auch zwischen uns einen guten Austausch, den wir ausbauen werden.

Jetzt verabschiede ich mich aber erstmal bis Monatsende in meinen Sommerurlaub.

Kommt gut durch das Maisfieber und nehmt gegenseitig Rücksicht.

Festumzüge - HaftungsrechtSolange nichts passiert interessiert sich fast niemand für das Haftungsrecht.In dem Moment, wo...
31/08/2026

Festumzüge - Haftungsrecht

Solange nichts passiert interessiert sich fast niemand für das Haftungsrecht.

In dem Moment, wo ein Schaden entsteht sind aber bei Festumzügen dann ganz schnell sehr viele in der Haftung, obwohl sie damit gar nicht gerechnet haben.

Hierbei sind natürlich unterschiedliche Fallkonstellationen zu beachten.
Für einen reinen Fahrfehler kann niemand anderes etwas als der Fahrer.

Steigt jemand während der Fahrt zu, dann sieht es schnell anders aus.
Grundsätzlich sind dann erstmal der Fahrer, der Zusteigende und die auf dem Wagen befindliche Aufsichtsperson in der Verantwortung.

Gab es keine Zugangssicherung dann ist auch der Veranstalter, der Wageneigentümer/Betreiber zusätzlich in der Verantwortung.

Das waren nur einige Beispiele.
Je nach Fallkonstellation kann auch der Zugfahrzeughalter in der Haftung sein.

Bedenkt daher bitte, dass Versicherungen die Pflicht haben zu prüfen, ob jemand in Regress genommen werden kann. Bei Personenschäden kommen schnell sechsstellige Beträge zusammen, so dass dort die Versicherungen auch entsprechend prüfen. Die Anforderungen an den Wagenbau sind bei genauerer Betrachtung nicht übermäßig hoch und sollten eigentlich problemlos umsetzbar sein.

Wichtig ist, dass ihr genau euren Versicherungsvertrag lest. Nicht jeder deckt jede Veranstaltung ab.

ErfahrungsaustauschHeute war ich als Gast bei einer Fortbildung des KÜS in Bremervörde zum Erfahrungsaustausch eingelade...
30/08/2026

Erfahrungsaustausch

Heute war ich als Gast bei einer Fortbildung des KÜS in Bremervörde zum Erfahrungsaustausch eingeladen.

Auf der einen Seite ging es darum Kontakte für zukünftigen Austausch herzustellen, auf der anderen Seite stand das gegenseitige Verständnis der Strukturen, Arbeit, aber auch der Austausch von Feststellungen.

Neben den Brüchen der Gittern der Ballentransportwagen habe ich auch auf Probleme bei Reifen, speziell bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, und die äußeren Erkennungsmöglichkeiten hingewiesen/vorgestellt.

Vernetzung über den eigenen Horizont hinweg ist wichtig. Das betrifft sowohl andere Behörden, Überwachungsorganisationen, aber auch zu Landwirten, Lohnunternehmen, Interessenvertretungen und den Fahrern.

Uns allen sollte trotz aller Unterschiede in den Tätigkeiten und den damit teilweise vorhandenen Spannungen ein Ziel einen:

Das alle sicher nach Hause kommen.

Dazu ist der Austausch ein wichtiges Mittel.

Festumzüge- Rechtliche GrundlagenFestumzüge stellen eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes dar (§29 StVO), d...
25/08/2026

Festumzüge
- Rechtliche Grundlagen

Festumzüge stellen eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes dar (§29 StVO), daher muss dieses durch den Veranstalter beantragt und für die Absperrungen gesorgt werden.

Im Anschluss stellt sich die Frage, ob es eine Veranstaltung ist, die unter Brauchtum fällt. Allgemein kann man sagen, das Erntedank, Karneval, Almabtrieb und vieles weitere fällt darunter.
Vatertagstouren fallen definitiv nicht darunter.
Ob Dorfjubiläen, Kirmesumzüge etc. darunter fallen ist wiederum regional unterschiedlich.
Was unter Brauchtum fällt, das dürfen ganz unterschiedliche Ebenen, jeweils für ihren Bereich, entscheiden, beginnt auf Bundesebene und endet auf der Kommunaleben.
Durch den niedersächsischen Verkehrsminister wurden 2024 die Lichterfahrten als Brauchtum eingestuft, daher fallen diese in Niedersachsen unter Brauchtum, in den anderen Bundesländern nicht, es sei denn dort wurde es ebenfalls als modernes Brauchtum eingestuft.

Fällt eine Veranstaltung unter Brauchtum, dann kann der sogenannte Brauchtumserlass herangezogen werden. Kurz gesagt besagt dieser, dass die LoF-Regelungen (Führerscheinrecht, Zulassungsfreiheit, Steuerbefreiung) gelten. Des Weiteren wird die Personenbeförderung auf den Anhängern während der Veranstaltung gestattet.
Fällt eine Veranstaltung nicht unter Brauchtum, dann sind die Regelungen wie bei einer anderen Privatnutzung anzuwenden.

Aufgrund von vielen schweren oder gar tödlichen Unfällen wurde aus den Erfahrungen und den örtlich getroffenen Auflagen bereits im Jahre 2000 ein Merkblatt für die genutzten Fahrzeuge veröffentlicht. Der Titel ist extrem sperrig, was aber darin enthalten ist, ist kurz und knapp und das daran halten erfordert eher ein rechtzeitiges beschäftigen mit der Thematik, als hohe Kosten.

Anbei 2 sehr schöne Versionen im Bezug auf die Absicherung und Einstieg(-sicherung).

Quellen:
- Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften - StVOuaVsAusnV 2 (Brauchtumserlass)
- Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen (VkBI. 2000 S. 406 und VkBI. 2000 S. 680) (Download als PDF beim Landkreis Stade möglich)

FestumzügeAm Wochenende war ich in meiner Freizeit bei einem Festumzug. Ich konnte es nicht unterlassen ein paar Bilder ...
24/08/2026

Festumzüge

Am Wochenende war ich in meiner Freizeit bei einem Festumzug.
Ich konnte es nicht unterlassen ein paar Bilder zu machen.😁

Wie es inzwischen ja fast zu erwarten ist wurde ich auch erkannt.😎
Allgemein lässt sich feststellen, dass diejenigen, die sehr gute Festwagen hatten und versucht haben an alles zu denken erfreut waren und um weitere Tipps gebeten haben. Die Gegenteile (Heute hier zu sehen) waren da eher abgeneigt, dass ich mir das mal anschaue.

In den folgenden Tagen kommen dann hier auch mal Positivbeispiele und es geht um die rechtlichen Hintergründe und wo ihr diese findet.

Auf den Bildern seht ihr einen zusammengesetzten verlängerten Anhänger (3 Bilder), einmal etwas zum Thema Luftdruck und einen Ausstieg zwischen Anhängern.
Alle drei gezeigten Anhänger waren mit Personen auf dem Umzug.

ErntedankwagenWährend der Tarmstedter Ausstellung besuchte mich die Landjugend Hepstedt auf dem Polizeistand. Hierbei gi...
21/08/2026

Erntedankwagen

Während der Tarmstedter Ausstellung besuchte mich die Landjugend Hepstedt auf dem Polizeistand. Hierbei ging es um Fragen zum Thema Erntedankwagen. Der Hintergrund war, dass ihr bisheriger Erntedankwagen ersetzt werden musste. Während des Gespräches stellte sich heraus, dass hier von der Landjugend eine gute Lösung gefunden wurde. Sie hatten sich ein Containerchassie mit Wechselbrücke gekauft und begonnen darauf ihren neuen Erntedankwagen, unter Nutzung von noch guten Teilen des alten Wagens, zu bauen.
Vorgestern bin ich dann auf Einladung der Landjugend mal vorbeigekommen und habe mir das Fahrzeug aus der Nähe angeschaut.

Der große Vorteil dieser Lösung ist, dass so der Aufbau nicht Teil des Fahrzeuges ist, sondern Ladung und damit anderen rechtlichen Voraussetzungen unterliegt.

So stellt z.B. der angebaute Einstieg am Heck keine Fahrzeugverlängerung dar, sondern ist "nur" Ladungsüberhang.

Da der Anhänger eine große Spurbreite hat ist er auch weniger gefährdet umzukippen, im Gegensatz zu vielen älteren Erntedankwagen, welche auf Basis älterer Anhänger mit geringer Spurbreite aufgebaut sind.

Natürlich ist dieser Wagen noch nicht fertig. Da oben an der Treppe erst die Tür angebracht ist, wird zum Beispiel am unteren Ende ebenfalls eine Zugangssicherung benötigt und der Schlussspurt für den Innenausbau und die Dekoration dürfte sicherlich noch viele Stunden kosten, damit dann bereits in den kommenden Wochen der Wagen eingesetzt werden kann.

Wenn ihr in der Landwirtschaft ehemalige LKW Anhänger einsetzt, dann überprüft bitte auch die Zugöse. Oftmals hat diese 50 mm Durchmesser und nicht die in der Landwirtschaft verbreiteten 40 mm. Dann muss diese entsprechend angepasst werden.

Wichtige Informationen zum Bau solcher Wagen findet ihr im Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeug-Kombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen. (BMVBW/S 33/36.24.02-50 vom 18.7.2000, VkBl 2000 S 406, geändert im VkBl 2000 S 680)

Ebenfalls empfehlenswert ist es bereits frühzeitig Kontakt zu einem entsprechenden Prüfer oder der örtlichen Polizei aufzunehmen. Durch diese können dann noch in der Planungs-/ Bauphase zusätzliche Hinweise gegeben werden, die dafür sorgen, dass die Umzüge möglichst sicher und unfallfrei durchgeführt werden können.

Großschadenslagen – Wenn Strukturen aufeinanderprallenVorweg erst einmal ein riesiges Dankeschön an alle Beteiligten, un...
20/08/2026

Großschadenslagen – Wenn Strukturen aufeinanderprallen

Vorweg erst einmal ein riesiges Dankeschön an alle Beteiligten, unabhängig ob organisierte Helfer wie z.B. Feuerwehren, Rettungsdienste, THW, Polizei… oder die vielen freiwilligen Helfer wie Landwirte, Lohnunternehmen, Speditionen (und die vielen kleinen unscheinbaren Helferlein im Hintergrund) die in den letzten Wochen nicht nur die Großbrände in Brandenburg, bei Köln und in Belgien an der Grenze zu Deutschland, sondern auch die vielen kleineren Wald- und Flächenbrände über ganz Deutschland hinweg bekämpft haben.

Anhand der Ereignisse der letzten Wochen möchte ich hier und jetzt ein paar Gedanken dazu äußern. Aufgrund der sich verändernden klimatischen Bedingungen werden die Wald- und Flächenbrände wahrscheinlich zunehmen. Daher ist es wichtig, dass die Erfahrungen die gesammelt werden nicht nur als örtliches Wissen verbleiben, sondern bundesweit verbreitet werden. Natürlich hat jede Region ihre Besonderheiten und nicht alles hat daher Allgemeingültigkeit.

Ich war nur ein stiller Beobachter von der Seitenlinie aus, aber ich kenne die Arbeit von Besonderen Aufbauorganisationen (BAO) die in solchen Lagen gebildet werden, ich weiß aber auch, zu was freiwillige Helfer in der Lage sind. Wichtig ist daher, dass die Erfahrungen beider Seiten jeweils ausgewertet und zusammengefügt werden. Ein verheddern in ein Kleinklein, Zuständigkeiten und möglicherweise sogar Schuldzuweisungen (wenn etwas nicht gut gelaufen ist) bringt nichts.

Wir alle sollten eines nicht vergessen:
Es gibt keinen perfekt abgelaufenen Einsatz.
Jeder Einsatz bringt Erkenntnisse, die den nächsten Einsatz besser ablaufen lassen können. Daher ist eine kritische Auseinandersetzung mit Einsätzen wichtig. Hier sollte dann zuallererst geschaut werden, wo strukturelle Probleme waren, aber auch, was besonders gut war und so zukünftig übernommen werden sollte. Kritik ist etwas Positives. Sie bringt uns voran, sie verbessert uns (alle), sie muss aber sowohl sachlich sein, als auch sachlich vorgetragen werden!

Wir haben in solchen Einsätzen auf der staatlichen Seite relativ starre hierarchische Strukturen, welche, aus entsprechenden Erfahrungen heraus, gebildet wurden. Hier geht es auch um Reserven vorhalten, Risiken abwägen und den Versuch das große Ganze zu betrachten.
Auf der anderen Seite haben wir aufgrund der heutigen technischen Entwicklungen (andere Fahrzeuge als noch von 30 Jahren oder Realzeit Internetkommunikation für Jedermann) ganz andere Möglichkeiten und Mobilisierungen auf Seite der freiwilligen Helfer. Die freiwilligen Helfer haben oftmals eine extrem große Motivation und wollen unbedingt irgendwie helfen und handeln.

Die Zusammenarbeit bei kleineren Bränden geht über lokaler Ebene meistens sehr gut, aber wenn auf einmal hunderte Fässer Wasser heranfahren und auch ausbringen haben wir ganz andere logistische Herausforderungen.

Anbei eine nicht vollständige Liste, was mir spontan aufgefallen/ in den Kopf gekommen ist.
- Wer nutzt welche Anschlüsse/Kupplungen? Gibt es für die unterschiedlichen Systeme Adapter und sind diese vorrätig?
- Wo habe ich Saugstellen für 50-200 Zubringerfässer? Sind diese Stellen überhaupt geeignet täglich hunderte von Fässern zu befüllen oder fehlt es dort an befestigten Untergrund?
- Wie sieht es mit Arbeitsschutz bei den freiwilligen Helfern aus (z.B. Rauchbelastung)?
- Wie sind die jeweiligen Regelungen für Versicherungen, wie erfahren die Helfer davon?
- Auf welchen Wegen werden diese Helfer mobilisiert und später koordiniert?
- Was kann überhaupt welches Fass? Die Landwirte/Lohner haben halt keine genormten Einsatzfahrzeuge.
- Was brauchen Wasserwerfer oder Flugfeldlöschfahrzeuge an Wasserzuführung um effektiv arbeiten zu können? Können die direkt befüllt werden oder werden dazu besser Zwischentanks mit starken Pumpen eingesetzt?
- Wie kann die Polizei effektiv bei der Verkehrsführung oder dem geleiten von Helferfahrzeugen helfen?
- Wie erfahren andere, dieses Mal nicht betroffene Landkreise/Feuerwehren von den Erkenntnissen der dieses Mal betroffenen? Wie erfahren es die potentiellen freiwilligen Helfer (speziell die mit entsprechender spezieller Ausstattung)?
- Welche Maßnahmen waren besonders effektiv oder haben sich sehr gut ergänzt?
- Wie sieht es überhaupt mit der Prävention von solchen Bränden aus (z.B. Rauchen im Wald, Wassermitnahme bei Arbeiten, die verstärkt Brände auslösen können, aber auch Landschaftsstrukturen)? Helfen mehr dauerhaft angelegte Brandschneisen?
- Was kann überhaupt welches Ackergerät? Wo bringt mir ein Mulcher was, wo ein Grubber oder ein Pflug? Kann mir eine Beregnungsanlage etwas bringen?
- Wo wird überhaupt mal entsprechend zusammen geübt?
- Wo haben Landwirte in der Feldmark Brunnen, welche Kapazität haben diese?
- Wie können Helferströme effektiv geleitet werden? Zu viele Helfer überlasten auch schnell die Systeme und führen zu mehr Problemen.
- Wie sieht es bei anderen Großschadenslagen aus? Hochwasser, Schnee, Deichbruch usw.? Auf lokaler Ebene sicherlich auch durch die örtliche alltägliche Kommunikation untereinander problemlos, aber was ist, wenn ein ganzer Landkreis oder mehrere Landkreise betroffen sind?

Daher eine Bitte an euch alle:
Wir werden zukünftig wahrscheinlich mehr solcher Lagen haben. Versucht von allen Seiten aus (Landkreise, Feuerwehren, Landwirte/Lohner usw.) aufeinander zuzugehen, euch auszutauschen und zu schauen was wie möglich ist.

Es wird nie den perfekt abgelaufenen Einsatz geben, aber zusammen, überregional voneinander zu lernen und gegenseitig die jeweiligen Strukturen und Arbeitskulturen zu kennen bringt uns gemeinsam den perfekt abgearbeiteten Einsatz sehr nahe.

Vielleicht finden sich ja auch von allen Seiten Vertreter zusammen, die öffentlich für alle anderen zusammen einen Erfahrungsaustausch/-bericht durchführen?

Das Bild stammt aus der Pressemitteilung der Kreisfeuerwehr Rotenburg - Wümme vom Flächenbrand vom14.08.2026 bei Godenstedt.

Geographie 6 😂Der deutsche Föderalismus fordert auch bei Urkundenfälschern seine Opfer.Harburg ist ein Stadtteil von Ham...
17/08/2026

Geographie 6 😂

Der deutsche Föderalismus fordert auch bei Urkundenfälschern seine Opfer.

Harburg ist ein Stadtteil von Hamburg.
Der Landkreis Harburg liegt dagegen in Niedersachsen. 🤷‍♂️

Weitere Überprüfungen ergaben dann, dass das Kennzeichen nie zu dem Fahrzeug, an dem es sich befand, gehört hat und beide jeweils nicht mehr zugelassen waren.

Daher gab es ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Verstoß Kraftfahrzeugsteuergesetz und Pflichtversicherungsgesetz.

Jetzt dürft ihr noch 3 mal raten, was die Überprüfung des nicht mitgeführten Führerscheines ergeben hat. 🙄

Richtig, der war nicht existent und damit lag ebenfalls eine Straftat vor.

Aufgefallen war das Fahrzeug übrigens, da auf der Rücksitzbank insgesamt 4 Personen sichtbar saßen. Nach dem Anhalten wurde dann noch ein weiteres ungesichertes Kleinkind auf der Rücksitzbank festgestellt.

Ergebnis: Es ging für alle Insassen auf Schusters Rappen weiter.

Gute UmsetzungOftmals entstehen Probleme im Alltag, die die Hersteller der Geräte nicht mit eingeplant haben, als sie di...
12/08/2026

Gute Umsetzung

Oftmals entstehen Probleme im Alltag, die die Hersteller der Geräte nicht mit eingeplant haben, als sie diese konstruiert haben.

Hier war es so, dass durch den Mulcher (wird hauptsächlich für Stoppelmulchen benutzt) sehr viele Steine gegen die Hinterreifen und Felgen geworfen werden.

Um hier Beschädigungen zu vermeiden wurde durch dieses Lohnunternehmen ein Gitter am Mulcher angebracht. Der besondere Kniff ist, dass dieses Gitter während der Straßenfahrt geklappt am Mulcher anliegt und so den seitlichen Schutz für Fußgänger und Radfahrer erhöht.

Auch das gezeigte Mitführen eines Feuerlöschers ist bei solchen Arbeiten empfehlenswert.

Geheimnisse der Typengenehmigung Schneidwerkswagen sind allgemein Anhänger und werden mit der dafür vorgesehenen R-Typen...
10/08/2026

Geheimnisse der Typengenehmigung

Schneidwerkswagen sind allgemein Anhänger und werden mit der dafür vorgesehenen R-Typenklasse (LoF-Anhänger) genehmigt.
Wer damit schneller fahren möchte als 25 km/h, der muss sie zulassen.

Dieser Hersteller hat anscheinend einen Weg gefunden, dass Schneidwerkswagen als angehängte Arbeitsgeräte (S-Typklasse) klassifiziert werden.
Das Ergebnis ist, dass sie kein eigenes Kennzeichen benötigen.

Wie er das geschafft hat, kann ich nicht sagen, aber ich werde das herausfinden. 😉

Eine bitte an euch alle (anhand dieses Beispieles):
Arbeitet miteinander und nicht gegeneinander.
Verkehrskontrollen sind wichtig.
Wenn ihr so einen Spezialfall besitzt oder fahrt, dann weißt den Kollegen bei einer Kontrolle gerne darauf hin.
An die Kollegen, wenn ihr so etwas antreffen solltet, dann schaut unbedingt auf das Typenschild.

An diesem Schneidwerkswagen erkennt man übrigens auch gut, dass der Anhänger nach der aktuellen EU-Norm geprüft wurde, da das zulässige Gesamtgewicht die Stützlast nicht enthält. Tatsächlich darf dieser Anhänger nicht 4000 kg, sondern 4200 kg wiegen.

Ich vermute, dass dieser Anhänger als Gerätewagen für Lohndreschbetriebe klassifiziert wurde. Das basiert auf der 6. StVZO Ausnahmeverordnung von 1968 und gilt sinngemäß heutzutage für Mähdrescher und Schneidwerkswagen als deren modernen Nachfolger.

Adresse

Königsberger Straße 46
Rotenburg
27356

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