02/04/2026
🔴PV‑Anlage am Landringhauser Weg – unsere Einordnung
Viele haben Fragen zur geplanten PV‑Anlage am Landringhauser Weg. Wir möchten erklären, warum wir im Ausschuss für Stadtentwicklung der Bauvoranfrage – gemeinsam mit allen anderen Fraktionen – zugestimmt haben.
Was wurde warum beschlossen❓️
➡️Auf einer Fläche zwischen dem Landringhauser Weg und der A1 ist eine 3,77 Hektar große PV-Freiflächenanlage und ein Batteriespeicher geplant. Dafür lag dem Ausschuss für Stadtentwicklung eine Bauvoranfrage zum Beschluss vor. Die Fläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Der Pachtvertrag mit dem Landwirt wurde vom Eigentümer bereits gekündigt.
Im Flächennutzungsplan haben wir die Fläche eigentlich für Landwirtschaft vorgesehen. Doch ein Bundesgesetz der damaligen Ampelregierung „priviligiert“ PV-Anlagen entlang von Autobahnen. PV‑Anlagen dürfen demnach innerhalb von 200 m entlang der Fahrbahn auch dann gebaut werden, wenn die örtliche Planung etwas anderes vorsieht.
Die Stadt hat geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Anlage nach aktueller Rechtslage gebaut werden darf.
Wir bedauern, dass hier eine landwirtschaftliche Fläche verloren gehen kann. Die Landwirtschaft prägt unser Stadtbild. Eine PV‑Anlage liefert zwar wichtige Energie, verändert aber das Landschaftsbild und stellt den betroffenen Landwirt vor große Probleme.
Doch wenn wir eine Bauvoranfrage für ein privates Grundstück ablehnen, müssen wir einen rechtlichen Grund dafür haben.
Diesen gibt es aus derzeitiger Sicht nicht. Hätten wir das Vorhaben trotzdem abgelehnt, wäre ein sehr teurer Rechtsstreit wahrscheinlich – mit absehbarem Ausgang.
Auch die Fortführung des Pachtverhältnisses hätten wir rechtlich nicht zur Bedingung machen dürfen.
Wir haben also schweren Herzens zugestimmt, weil die Rechtslage eindeutig ist.
Wie geht es weiter❓️
➡️Wir hoffen, dass Landwirtschaft und PV‑Nutzung vielleicht kombiniert werden können. Das liegt aber nicht in unserer Hand.
Der Ausschuss hat die Stadt beauftragt, das Gespräch mit dem Vorhabenträger zu suchen. Wahrscheinlich wird später ein Bauantrag folgen, über den erneut entschieden werden muss. Auch diesem werden wir zustimmen, wenn sich die Rechtslage nicht ändert.
Der Fall zeigt uns deutlich, wie stark Bundesgesetze unsere örtliche Planung beeinflussen können. Sprockhövel wird von zwei Autobahnen durchquert – dadurch könnten künftig weitere Flächen betroffen sein, die wir eigentlich für Land- und Forstwirtschaft vorgesehen haben.
Diesen Unmut werden wir klar an die übergeordneten Ebenen weitergeben.