11/10/2024
Diskriminierung in der heutige Zeit, muss das sein?
Am 18. Juli 2024 hat die Bundesschiedskommission (BSchK) der Partei DIE LINKE einen Beschluss verkündet. Dieser Beschluss bezieht sich auf die Beschwerde des Genossen Ch. S. gegen die Genossin Susanne Steffgen, wobei es um den Parteiausschluss von Susanne Steffgen geht, die im Rollstuhl sitzt und einen Behinderungsgrad von 100% aufweist.
Hintergrund des Streits ist eine Kommunalwahl in Ganderkesee im September 2021, bei der Susanne Steffgen als Einzelkandidatin antrat, nachdem sie zuvor erfolglos versucht hatte, über die Kandidatenliste der Partei DIE LINKE aufgestellt zu werden. Sie fühlte sich im Kreisverband Oldenburg-Land diskriminiert und unverstanden, was sie dazu veranlasste, unabhängig zu kandidieren. Im Mai fand die erste offizielle Aufstellungsversammlung statt, wo Susanne Steffgen mit überragender Mehrheit gewählt wurde. Doch dann kam alles anders als wie im Mai gewählt wurde.
Zum Kernpunkt des Konflikts gehört eine zweite Aufstellungsversammlung am 20. Juli 2021, die im Garten des Beschwerdeführers stattfand. Diese Örtlichkeit war jedoch nicht barrierefrei, insbesondere fehlte eine rollstuhlgerechte Toilette. Dies stellt nach Auffassung der Bundesschiedskommission einen Verstoß gegen die Unionsgrundsätze der Inklusion und Barrierefreiheit dar, die schon in § 9 Abs. 3 der Bundessatzung von DIE LINKE verankert sind.
Obwohl die Beschwerdegegnerin schon früher an einer Veranstaltung im selben Garten teilgenommen hatte, war die Benachteiligung durch die Barrieren nicht hinnehmbar, besonders nach ihrer TUR Blasen Operation, die eine saubere Toilette erforderte.
Der Antrag auf Parteiausschluss wurde von der Landesschiedskommission Niedersachsen abgelehnt, da das Verhalten des Kreisverbandes beim zweiten Aufstellungstermin diskriminierende Auswirkungen hatte. Die Partei hätte sicherstellen müssen, dass all ihre Mitglieder, insbesondere solche mit Einschränkungen, komplett barrierefrei mitwirken können. Dieser Beschluss wurde durch die Beschwerde nun erneut aufgerollt, aber die Bundesschiedskommission wies die Beschwerde zurück, und bestätigte die Entscheidung der Landesschiedskommission.
Die Bundesschiedskommission betonte, dass der Ausschluss der Beschwerdegegnerin unverhältnismäßig sei.
Der Vorsitzende des BSchK führte aus, dass das Fehlen von barrierefreien Räumlichkeiten am Termin der zweiten Aufstellungsversammlung gegen die satzungsrechtlichen Pflichten verstieß. Die Partei DIE LINKE sei verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Versammlungsorte für alle Mitglieder, einschließlich von jenen mit Einschränkungen, zugänglich sind.
Dies verdeutlicht das Bestreben der Partei, sich eindeutig gegen jede Form von Diskriminierung zu positionieren und die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen zu gewährleisten, was als ein Grundpfeiler der Parteiarbeit betrachtet wird.
Die Erkenntnis daraus ist:
Die anhaltende Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen mit Einschränkungen ist ein dringliches gesellschaftliches Problem, das unsere volle Aufmerksamkeit erfordert. Es ist bedauerlich, dass in unserer modernen Zeit noch immer zahlreiche Barrieren existieren, die die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben erschweren.
Die Ursachen für diesen schleppenden Fortschritt sind vielschichtig, doch eine zentrale Herausforderung liegt in den mentalen Barrieren, die in den Köpfen vieler Menschen fortbestehen. Diese gedanklichen Hindernisse zu überwinden, ist der Schlüssel zur Schaffung einer wahrhaft inklusiven Gesellschaft.
Unser Grundgesetz, insbesondere Artikel 3, bekräftigt unmissverständlich die Gleichheit aller Menschen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dieses fundamentale Prinzip in die Realität umzusetzen. Nur wenn wir die Barrieren in unseren Köpfen auflösen, können wir eine Umgebung schaffen, in der alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichberechtigt und respektvoll behandelt werden.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diese mentalen Hürden zu überwinden und eine Gesellschaft zu gestalten, die die Vielfalt menschlicher Erfahrungen und Fähigkeiten nicht nur akzeptiert, sondern aktiv wertschätzt und fördert. Nur so können wir den Alltag von Menschen mit Einschränkungen nachhaltig verbessern und eine gerechtere Welt für alle schaffen.
Inklusion für alle, ist das möglich?
Ja, und alle haben was davon!
Von Susanne Steffgen