30/12/2025
🚒 Abbrennverbot in der Innenstadt – Silvester 2025 / Neujahr 2026 🎆
Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Auch in diesem Jahr gilt in der Kernstadt Uslar ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie II (z. B. Raketen, Böller, Schwärmer).
📅 Wichtig – wann ist Feuerwerk grundsätzlich erlaubt?
Feuerwerk der Kategorie II darf ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden.
➡️ Außerhalb dieser beiden Tage ist das Abbrennen verboten.
🚫 Achtung:
Innerhalb der Kernstadt Uslar gilt das Abbrennverbot auch an diesen beiden Tagen.
📍 Vom Abbrennverbot betroffene Bereiche:
• Graftplatz
• Lavespark
• Schlosspark
🛣️ Straßen u. a.:
Lange Straße, Kurze Straße, Isertorweg, Mühlenstraße, Braustraße, Zigarrenmacherstraße, Forstgasse, Mauerstraße, Mühlentor, Graftstraße, Pastorenstraße und Kreuzstraße.
⚠️ Das Verbot dient der Vermeidung von Bränden und Unfällen.
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
❗ Zusätzlich gilt:
Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich verboten in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.
🔥 Unsere Sicherheitstipps für Silvester:
• Fenster und Türen geschlossen halten
• Feuerwerk nur im Freien zünden
• Ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten
• Kein Zünden von Balkonen oder aus Fenstern
• Niemals auf Menschen oder Tiere zielen
• Blindgänger nicht erneut zünden
• Kein Feuerwerk für Kinder, Jugendliche oder alkoholisierte Personen
📞 Im Notfall: Feuerwehr & Rettungsdienst über 112
🧹 Aufräumen am Neujahrstag nicht vergessen!
🙏 Wir wünschen euch einen sicheren und ruhigen Jahreswechsel