16/08/2026
Im Juni 2026 hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ein umfangreiches Rechtsgutachten veröffentlicht, das nach einer Auswertung von Millionen öffentlich zugänglicher Daten zu dem Ergebnis kommt, dass die AfD nach Art. 21 Abs. 2 GG als verfassungswidrig einzustufen sei und ein Parteiverbotsverfahren Erfolgsaussichten habe.
Angesichts der anstehenden Wahlen in Ostdeutschland und der aktuellen juristischen Bewertungen der AfD halten wir es für wichtig, die Frage eines Verbotsverfahrens nicht länger politisch zu verdrängen.
Ein solches Verfahren bedeutet nicht, der AfD oder ihren Wählerinnen und Wählern pauschal die demokratische Legitimation abzusprechen.
Es bedeutet, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen durch das dafür zuständige Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Gerade vor wichtigen Wahlen sollte Klarheit geschaffen werden: Ist die AfD mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar oder nicht? Diese Frage sollte nicht dem politischen Streit überlassen bleiben, sondern rechtsstaatlich entschieden werden.
Nie wieder ist jetzt!