04/05/2026
Sollte mit dem Posting der Stadtgemeinde vom 1.5. ein „Anpatzversuch“ der FPÖ bezweckt worden sein („FPÖ Bad Ischl behauptet in einer Aussendung …ausgewiesenen Haushaltrücklagen iHv € 5,7 Mio. nachrichtenlos „verschwunden“…. Diese haltlose Anschuldigung …..“), war’s wohl ein Rohrkrepierer:
1. Die inkriminierten Ausführungen stammen nicht aus der Feder der FPÖ, wie aus der namentlichen Zeichnung hervorgeht. Vielmehr hat stellv. Obmannes des Prüfungsausschusses des Gemeinderates kurz den wesentlichen Inhalt des offiziellen Prüfberichtes über den Rechnungsabschluss 2025 zusammengefasst. Jederzeit nachlesbar im Prüfbericht.
2. Im Posting ist in keiner Zeile von „verschwundenen Haushaltrücklagen“ die Rede. Zu lesen ist vielmehr „Rücklagen … werden zwar ausgewiesen, aber es gibt keine Deckung durch ein entsprechendes Bankguthaben oder durch nachgewiesene „Innere Darlehen“ ….. daher sind „€ 5,7 Mio vom SPARBUCH nachrichtenlos „verschwunden“.
Jederzeit nachprüfbar: Einfach „Rechnungsabschluss 2025“ herunterladen (https://www.bad-ischl.ooe.gv.at/Rechnungsabschluss_2025) und die Seiten 451-453 (Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven (Anlage 6b)) sowie 713/714 (Nachweis über Innere Darlehen) lesen.
Wie die Anlage 6b transparent zu führen wäre, zeigt der beispielhafte Rechnungsabschluss 2025 von Gmunden (https://www.gmunden.at/verwaltung-politik/finanzen-steuern-gebuehren/rechnungsabschluss/ Seiten 445-446) oder von vielen anderen oö. Gemeinden (z.B. Ebensee, Traunkirchen, Attnang-Puchheim).
3. Löblich, dass die Stadtgemeinde die Zahlungsmittelreserven auf das Konto „Kassenkredit“ transferiert hat, um hohe Zinszahlungen zu vermeiden. Damit dürfte sich aber eine vermutlich weitere Gesetzwidrigkeit aufgetan haben.
Kassenkredite zur Aufrechterhaltung der Liquidität sind aus den EINZAHLUNGEN der laufenden Geschäftstätigkeit binnen Jahresfrist zurückzuzahlen (§ 83 GemO). D.h. wenn Zahlungsmittelreserven - wie zulässig - aus dem Rücklagenregime zur Zinsminimierung herangezogen werden, müssen sie nach der zwingenden Rückzahlung des Kassenkredites spätestens zum JAHRESENDE wieder rückgeführt werden. Sind sie aber nicht, wie der vorgenannten Anlage 6b zu entnehmen ist.
4. Es stellt sich allerdings die Frage, wozu „die“ Zahlungsmittelreserven (es fehlen 5,7 Mio) transferiert wurden, wo doch der Kassenkredit gem. Gemeinderat-Beschluss mit 4,1 Mio limitiert war …. Entweder genehmigter Kassenkredit überzogen oder seit Jahren Kassenkredite nicht aus den Einzahlungen sondern durch Entnahmen der Zahlungsmittelreserven getilgt … ? Oder ?
Es bewahrheitet sich wieder die Volksweisheit: Wer sich in einer unhaltbaren Position weiter rechtfertigen will, der redet sich in einen Wirbel.