08/06/2026
💬 Wer bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungskräfte?
Viele Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung arbeiten in Österreich selbstständig. Das bedeutet: Sie führen ein eigenes Gewerbe und sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ihre Sozialversicherungsbeiträge an die SVS – Sozialversicherung der Selbständigen zu bezahlen.
Wichtig zu wissen: Es ist ihr Gewerbe – daher liegt auch die Verpflichtung zur Bezahlung der Beiträge bei der Betreuungskraft selbst.
In der Praxis übernehmen manche Familien die Überweisung der SVS-Beiträge für die Betreuungskraft, damit diese fristgerecht bezahlt werden. Der Betrag wird dann meist bei der nächsten Honorarnote entsprechend abgezogen. Wichtig ist dabei: Alles sollte klar dokumentiert und transparent vereinbart sein.
Bei LWL24 sind die SVS-Beiträge bereits im vereinbarten Betrag inkludiert – also brutto berücksichtigt. Das schafft Klarheit und Planbarkeit.
⚠️ Vorsicht bei intransparenten Angeboten: Wenn zunächst ein günstiger Betrag genannt wird, die Sozialversicherungsbeiträge aber später noch zusätzlich dazukommen, kann die tatsächliche monatliche Belastung deutlich höher sein.
👉 Vergleichen Sie Angebote daher genau und achten Sie darauf, ob die SVS-Beiträge bereits enthalten sind.
LWL24 – zu Hause lebenswert leben.
In der 24-Stunden-Betreuung arbeiten viele Betreuungskräfte in Österreich selbstständig. Das bedeutet: Die Betreuungskraft führt ein eigenes Gewerbe und ist damit grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ihre Sozialversicherungsbeiträge an die SVS – Sozialversicherung der Selbständigen ....