27/05/2026
Das Nachtfahrverbot besteht in diesem Jahr von 29. Mai bis Oktober jeweils von 19 bis 5 Uhr.
Die Zufahrt für den Anrainerverkehr, die Apotheke sowie die Durchfahrt für den Linien- und Radverkehr ist möglich. Damit soll u.a. das immer massiver werdende »abendliche Rundenfahren« durch das Zentrum unterbunden werden.