12/05/2026
GEMEINDEINFORMATION:
L 6 Tuxer Straße im Sommer einspurig befahrbar:
Aufgrund enger Kurven und fehlender Begegnungsmöglichkeiten für größere Fahrzeuge im Abschnitt der L 6 Tuxer Straße zwischen Mayrhofen und Finkenberg kommt es immer wieder zu Unfällen. Nun wird ein Straßenabschnitt erneuert und verbreitert sowie die Brücke über den Greutbach im Bereich Lindenheim neu errichtet. Dadurch werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Verkehrsflüssigkeit verbessert.
Ab Sonntag, 17. Mai, bis Freitag, 3. Juli 2026, werden als vorbereitende Maßnahme Felsräumungsarbeiten durchgeführt. Dabei kommt es zu einer einspurigen Verkehrsführung im Gegenverkehr mit Ampelregelung und vereinzelten, kurzzeitigen Anhaltungen von bis zu 15 Minuten. Im Zeitraum 3. Juli bis 9. Oktober 2026 werden die eigentlichen Bauarbeiten bei einspuriger Verkehrsführung im Gegenverkehr mit Ampelregelung durchgeführt. Während der Wintersaison 2026/27 ist die Straße zweispurig befahrbar. Für die abschließenden Bauarbeiten von Mai bis September 2027 ist nach derzeitigem Planungsstand erneut eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung vorgesehen.
Grabungsarbeiten Siedlung Hochsteg:
Bei der Einfahrt von der B169 zur Siedlungsstraße Hochsteg werden ab Dienstag, 19. Mai 2026, bis Freitag, 22. Mai 2026, Grabungsarbeiten durchgeführt. Es ist tagsüber mit Wartezeiten zu rechnen!
Um Verständnis für die Verkehrsbeschränkungen wird ersucht!
Heizkostenzuschuss 2026:
Das Land Tirol gewährt für das Kalenderjahr 2026 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 250,- zu den Heizkosten. Um die Gewährung des Heizkostenzuschusses kann ab sofort bis 31. Oktober 2026 unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars oder vorwiegend über das Online-Formular angesucht werden.
Hinweise:
AntragstellerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025 bewilligt wurde, bekommen ein Antragsformular vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Soziales, zugestellt.
Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich.
Informationen zu den Einkommensrichtlinien und Anspruchsvoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind auf der Homepage des Landes unter folgendem Link ersichtlich: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.
Für weitere Fragen stehen die MitarbeiterInnen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693, oder des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung.
Quelle: Aussendung Mail Gemeinde Finkenberg