23/06/2026
Seit Jänner 2026 gilt die 🌡️Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) für Arbeiten im Freien:
Ab Hitzewarnstufe 2 der GeoSphere müssen Arbeitgeber:innen verbindliche Maßnahmen ergreifen – von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen bis hin zu Notfallplänen.
Doch die Realität sieht anders aus:
Aktuell gibt es keine allgemeine Regelung für „Hitzefrei“ – selbst bei Temperaturen über 30 °C. 🥵 Arbeitsunfälle steigen an Hitzetagen um rund 7 %, und bestehende Bestimmungen (z. B. im Baugewerbe) greifen nur lückenhaft. Besonders problematisch: Innenräume bleiben oft unzureichend geregelt, obwohl es zwar Richtwerte, aber keine verbindlichen Obergrenzen gibt.
Unsere Forderungen für mehr Schutz:
✅ Rechtsanspruch auf bezahlt „Hitzefrei“ ab 30 Grad Celsius – auch für die Arbeit in Innenräumen
✅ Verbot von Mehr- und Überstunden an Hitzetagen
✅ Begrenzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden inkl. zusätzlicher bezahlter Entwärmungs-Pausen
✅ Entlastung für hitzeexponierte Arbeitsplätze
✅ Berücksichtigung von Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Kleidung und Arbeitsschwere
✅ Arbeitszurückbehaltungsrecht, wenn Schutzvorschriften missachtet werden
✅ Kontrolle der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Strafen bei Nicht-Umsetzung
✅ Präventive Schutzmaßnahmen bei Aussetzung einer hohen UV-Strahlung