21/03/2023
Wie stellt sich das die FPÖ vor? in jedem Winkel des Pausenhofes ein Spitzel der FPÖ, der zuhört und drauf achtet, dass ja NUR deutsche Wörter fallen?
Wer soll das kontrollieren? Und Menschen die Muttersprache zu verbieten, ist gegen die Menschenrechte.
ARTIKEL 14 Diskriminierungsverbot
Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der SPRACHE, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
Protokoll 12
ARTIKEL 1 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot Rom, 4.XI.2000 Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll unterzeichen eingedenk des grundlegenden Prinzips, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz haben; entschlossen, weitere Maßnahmen zu treffen, um die Gleichberechtigung aller Menschen durch die kollektive Durchsetzung eines allgemeinen Diskriminierungsverbots durch die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnete Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden als „Konvention“ bezeichnet) zu fördern; in Bekräftigung der Tatsache, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung die Vertragsstaaten nicht daran hindert, Maßnahmen zur Förderung der vollständigen und wirksamen Gleichberechtigung zu treffen, sofern es eine sachliche und angemessene Rechtfertigung für diese Maßnahmen gibt Allgemeines Diskriminierungsverbot
1. Der Genuss eines jeden gesetzlich niedergelegten Rechtes ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der SPRCHE, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten. 2. Niemand darf von einer Behörde diskriminiert werden, insbesondere nicht aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe.
Mit dem Arbeitsübereinkommen von ÖVP und FPÖ in Niederösterreich geht die Debatte über Deutsch als Pausensprache in die nächste Runde. In Oberösterreich ist der Plan der schwarz-blauen Regierung, diese rechtlich zu verankern, vor Jahren an Bedenken des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramt...