12/05/2026
Durch den Einsatz der ÖVP- Gemeinderäte konnte erreicht werden, dass der Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung aufgehoben wurde. Das Landesverwaltungsgericht gab der Marktgemeinde Loretto Recht in der Causa „ Entschädigung nach dem Straßengesetz.“
Ein Zeichen dafür das Willkür bei bescheidmäßigen Auflagen und Änderungen von Gesetzen zum Nachteil der Gemeinden ihre Ablehnung gefunden haben. Der Ortsparteiobmann
Siehe Unterlagen:
Entschädigung nach den Straßengesetz Veröffentlicht am 11.05.2026 das Landesverwaltungsgericht Burgenland gibt der Marktgemeinde Loretto recht. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.04.2026: Der Beschwerde der Marktgemeinde Loretto wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid d...