30/07/2026
❗️𝐀𝐤𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐳𝐮𝐫 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐖𝐚𝐬𝐬𝐞𝐫𝐯𝐞𝐫𝐬𝐨𝐫𝐠𝐮𝐧𝐠❗️
Die anhaltende Trockenperiode sowie der kontinuierliche Rückgang der Quellschüttungen haben unsere öffentliche Wasserversorgungsanlage in eine angespannte Situation gebracht.
Um die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie die jederzeit notwendige Löschwasserversorgung für die Feuerwehr sicherzustellen, sind aufgrund § 7 (1) und (2) der Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Hofkirchen i.M. ab sofort und bis auf Weiteres folgende Einschränkungen einzuhalten:
𝐀𝐁𝐒𝐎𝐋𝐔𝐓𝐄𝐒 𝐕𝐄𝐑𝐁𝐎𝐓 𝐃𝐄𝐑 𝐏𝐎𝐎𝐋𝐁𝐄𝐅Ü𝐋𝐋𝐔𝐍𝐆
Das erstmalige Befüllen oder der vollständige Wasseraustausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Pools mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung sind untersagt.
𝐕𝐄𝐑𝐁𝐎𝐓 𝐃𝐄𝐑 𝐀𝐔𝐓𝐎𝐖Ä𝐒𝐂𝐇𝐄
Das Reinigen von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Maschinen und sonstigen Geräten auf privaten Liegenschaften mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist verboten.
Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserrückgewinnung bzw. Wasseraufbereitung.
𝐕𝐄𝐑𝐁𝐎𝐓 𝐃𝐄𝐑 𝐆𝐑𝐎𝐒𝐒𝐅𝐋Ä𝐂𝐇𝐈𝐆𝐄𝐍 𝐑𝐀𝐒𝐄𝐍𝐁𝐄𝐖Ä𝐒𝐒𝐄𝐑𝐔𝐍𝐆
Das Betreiben von Rasensprengern sowie automatischen Bewässerungsanlagen für Rasen- und Grünflächen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist untersagt.
𝐄𝐈𝐍𝐆𝐄𝐒𝐂𝐇𝐑Ä𝐍𝐊𝐓𝐄 𝐁𝐄𝐖Ä𝐒𝐒𝐄𝐑𝐔𝐍𝐆 𝐕𝐎𝐍 𝐍𝐔𝐓𝐙𝐆Ä𝐑𝐓𝐄𝐍
Die Bewässerung von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken.
𝐕𝐄𝐑𝐁𝐎𝐓 𝐕𝐎𝐍 𝐑𝐄𝐈𝐍𝐈𝐆𝐔𝐍𝐆𝐒𝐀𝐑𝐁𝐄𝐈𝐓𝐄𝐍
Das Abspritzen oder Reinigen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen, Hofeinfahrten und sonstigen befestigten Flächen mit Trinkwasser ist verboten.
𝐀𝐔𝐒𝐍𝐀𝐇𝐌𝐄𝐍
Von diesen Einschränkungen ausgenommen sind ausschließlich unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Menschen oder Tiere sowie notwendige Einsätze der Feuerwehr.
𝐖𝐈𝐑 𝐙Ä𝐇𝐋𝐄𝐍 𝐀𝐔𝐅 𝐈𝐇𝐑𝐄/𝐄𝐔𝐑𝐄 𝐔𝐍𝐓𝐄𝐑𝐒𝐓Ü𝐓𝐙𝐔𝐍𝐆
Bitte halten Sie sich konsequent an diese Vorgaben und gehen Sie sorgsam mit unserer wertvollen Ressource Wasser um. Jede eingesparte Menge trägt dazu bei, die Versorgung aller Haushalte sowie die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen.
𝐆𝐄𝐌𝐄𝐈𝐍𝐒𝐀𝐌 𝐃𝐈𝐄 𝐖𝐀𝐒𝐒𝐄𝐑𝐕𝐄𝐑𝐒𝐎𝐑𝐆𝐔𝐍𝐆 𝐒𝐈𝐂𝐇𝐄𝐑𝐍
Nur durch verantwortungsbewusstes Handeln und die Mithilfe aller Menschen in unserer Gemeinde wird es gelingen, die Trink-, Nutz- und Löschwasserversorgung auch in den kommenden Wochen und Monaten aufrechtzuerhalten.
𝐖𝐈𝐂𝐇𝐓𝐈𝐆 𝐙𝐔 𝐖𝐈𝐒𝐒𝐄𝐍:
Die vereinzelten Niederschläge der vergangenen Tage und Wochen haben zwar Wiesen, Feldern, Äckern und Gärten geholfen. Für die Neubildung des Grundwassers und die nachhaltige Speisung unserer Quellen waren die Regenmengen jedoch bislang nicht ausreichend. Die Zuflüsse unserer Quellen gehen weiterhin deutlich zurück.
𝐖𝐄𝐋𝐂𝐇𝐄 𝐌𝐀𝐒𝐒𝐍𝐀𝐇𝐌𝐄𝐍 𝐖𝐔𝐑𝐃𝐄𝐍 𝐁𝐈𝐒𝐇𝐄𝐑 𝐆𝐄𝐒𝐄𝐓𝐙𝐓?
Zur Sicherstellung der Trink-, Nutz- und Löschwasserversorgung wurden bereits zahlreiche Schritte eingeleitet:
• Laufende Notversorgung aus der Nachbargemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis
• Erfolgreiche Erschließung eines neuen Trinkwasserbrunnens (voraussichtliche Inbetriebnahme gegen Ende des Jahres)
• Sanierung der alten Schartner Quellen beauftragt und bereits in Umsetzung
• Laufender Einsatz von Brauchwasser mittels Lebensmitteltank für gemeindeeigene Zwecke
• Fachliche Begleitung und Unterstützung durch den Genossenschaftsverband OÖ Wasser
• Laufende Suche nach einer dauerhaften Nutzwasserlösung für die Bewässerung der Sportanlagen. Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung wird dort seit diesem Jahr nur mehr im unbedingt erforderlichen Mindestmaß eingesetzt, um nachhaltige Schäden an den Rasenflächen zu vermeiden. Darüber hinaus wird, soweit möglich, Brauchwasser verwendet.
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis und Ihre/Eure Mithilfe. Nur gemeinsam können wir diese herausfordernde Situation bewältigen.
Text: Marktgemeinde Hofkirchen i.M.
Bild: Markus Reiter