26/07/2026
Neue Regeln für „E-Mopeds“ ab 1. Oktober 2026
Ab 1. Oktober 2026 werden sogenannte E-Mopeds (E-Bikes ohne Tretunterstützung, bis 25 km/h und 250 Watt) in Österreich nicht mehr wie Fahrräder behandelt, sondern weitgehend wie Mopeds bis 45 km/h.
Was ändert sich?
Wer ein solches E-Moped weiterhin im öffentlichen Verkehr nutzen möchte, benötigt künftig:
Führerschein Klasse AM (oder eine höhere Klasse wie B, A, F etc.)
Haftpflichtversicherung
Zulassung und Nummerntafel
§ 57a-Begutachtung („Pickerl“)
Helm
Benutzung der Fahrbahn statt Radwegen
Wer braucht keinen zusätzlichen Führerschein?
Wer bereits einen Führerschein der Klassen A1, A2, A, B, BE, C, D, F oder entsprechende Erweiterungen besitzt, hat die Berechtigung für die Klasse AM bereits inkludiert.
Kosten für den AM-Führerschein
Fahrausbildung: ca. 300 bis 450 Euro
Behördengebühren: ca. 90 Euro
Ärztliches Gutachten (bei Antragstellern über 20 Jahren): 35 Euro
Bestehende E-Mopeds: Achtung bei den Fahrzeugpapieren
Viele Besitzer könnten ein Problem bekommen:
Für die Zulassung benötigt man entweder:
ein CoC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder
eine Einzelgenehmigung.
Ohne einen dieser Nachweise darf das Fahrzeug ab 1. Oktober nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden.
Pickerl-Pflicht
Auch E-Mopeds unterliegen künftig der regelmäßigen §57a-Überprüfung:
derzeit: 3-2-1-Regel
ab 17. Mai 2027: 4-2-2-2-1-Regel
Wenn man nichts unternimmt
Wer sein E-Moped nicht zulässt und die neuen Voraussetzungen nicht erfüllt, darf es ab 1. Oktober 2026 auf öffentlichen Straßen überhaupt nicht mehr fahren. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.
Empfehlung des KFV
Betroffene sollten sich nicht bis Herbst 2026 Zeit lassen, sondern bereits jetzt:
Führerschein organisieren,
Fahrzeugpapiere prüfen,
Versicherung abschließen,
Zulassung vorbereiten,
Helm und technische Ausstattung kontrollieren.
Der kritische Punkt dürfte für viele Besitzer weniger der Führerschein als vielmehr das Vorhandensein der erforderlichen Genehmigungsunterlagen (CoC oder Einzelgenehmigung) sein. Ohne diese ist eine Zulassung nicht möglich.
Wer zukünftig mit dem Elektro-Roller unterwegs sein möchte, benötigt, Führerschein Versicherung, Fahrzeugpapiere und Helm.