Marktgemeinde Ottensheim

Marktgemeinde Ottensheim Offizielle Seite der Marktgemeinde Ottensheim Jänner 2013). Die Gemeinde liegt im Gerichtsbezirk Urfahr. Der Ort Ottensheim liegt auf einer Höhe von 270 m ü. A.

Ottensheim ist eine Marktgemeinde in Oberösterreich im Bezirk Urfahr-Umgebung im oberen Mühlviertel mit 4500 Einwohnern (Stand 1. Die Gemeinde als einst bedeutsamer Handelsknoten an der Donau ist der drittälteste Markt Oberösterreichs und verfügt über einen historischen Marktkern mit Gebäuden aus den vergangenen Jahrhunderten. In der Gegenwart hat sich Ottensheim aufgrund seiner ausgeprägten Freiz

eit- und Erholungsgebiete sowie seiner Nähe zu Linz zu einem beliebten Wohnort für Familien entwickelt. im oberen Mühlviertel an der Donau. Der höchste Punkt der Gemeinde ist der Dürnberg mit einer Höhe von 549 m ü. Die Gemeinde umfasst folgende Ortschaften: Dürnberg, Höflein, Niederottensheim, Ottensheim, Weingarten. Maria Hagenauer, Bürgermeisterin

26/07/2026

Pilgern ist für Ferdinand Kaineder aus Ottensheim weit mehr als ein religiöser Brauch. Anlässlich des Weltpilgertages am 26. Juli betont der Präsident der Katholischen Aktion Österreich die gesellschaftliche Kraft des gemeinsamen Unterwegsseins.

OTTENSHEIM. Pilgern ist für Ferdinand Kaineder aus Ottensheim weit mehr als ein religiöser Brauch. Anlässlich des Weltpilgertages am 26. Juli betont der Präsident der Katholischen Aktion Österreich die gesellschaftliche Kraft des gemeinsamen Unterweg...

26/07/2026

Neue Regeln für „E-Mopeds“ ab 1. Oktober 2026

Ab 1. Oktober 2026 werden sogenannte E-Mopeds (E-Bikes ohne Tretunterstützung, bis 25 km/h und 250 Watt) in Österreich nicht mehr wie Fahrräder behandelt, sondern weitgehend wie Mopeds bis 45 km/h.

Was ändert sich?

Wer ein solches E-Moped weiterhin im öffentlichen Verkehr nutzen möchte, benötigt künftig:
Führerschein Klasse AM (oder eine höhere Klasse wie B, A, F etc.)
Haftpflichtversicherung
Zulassung und Nummerntafel
§ 57a-Begutachtung („Pickerl“)
Helm
Benutzung der Fahrbahn statt Radwegen

Wer braucht keinen zusätzlichen Führerschein?
Wer bereits einen Führerschein der Klassen A1, A2, A, B, BE, C, D, F oder entsprechende Erweiterungen besitzt, hat die Berechtigung für die Klasse AM bereits inkludiert.
Kosten für den AM-Führerschein

Fahrausbildung: ca. 300 bis 450 Euro
Behördengebühren: ca. 90 Euro
Ärztliches Gutachten (bei Antragstellern über 20 Jahren): 35 Euro

Bestehende E-Mopeds: Achtung bei den Fahrzeugpapieren
Viele Besitzer könnten ein Problem bekommen:
Für die Zulassung benötigt man entweder:

ein CoC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder
eine Einzelgenehmigung.

Ohne einen dieser Nachweise darf das Fahrzeug ab 1. Oktober nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden.
Pickerl-Pflicht
Auch E-Mopeds unterliegen künftig der regelmäßigen §57a-Überprüfung:

derzeit: 3-2-1-Regel
ab 17. Mai 2027: 4-2-2-2-1-Regel

Wenn man nichts unternimmt
Wer sein E-Moped nicht zulässt und die neuen Voraussetzungen nicht erfüllt, darf es ab 1. Oktober 2026 auf öffentlichen Straßen überhaupt nicht mehr fahren. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.
Empfehlung des KFV
Betroffene sollten sich nicht bis Herbst 2026 Zeit lassen, sondern bereits jetzt:

Führerschein organisieren,
Fahrzeugpapiere prüfen,
Versicherung abschließen,
Zulassung vorbereiten,
Helm und technische Ausstattung kontrollieren.

Der kritische Punkt dürfte für viele Besitzer weniger der Führerschein als vielmehr das Vorhandensein der erforderlichen Genehmigungsunterlagen (CoC oder Einzelgenehmigung) sein. Ohne diese ist eine Zulassung nicht möglich.

Wer zukünftig mit dem Elektro-Roller unterwegs sein möchte, benötigt, Führerschein Versicherung, Fahrzeugpapiere und Helm.

26/07/2026
26/07/2026

Das Gesetzespaket bringt vor allem Modernisierungen im Bauarbeiterbereich, mehr Kontrollmöglichkeiten gegen Lohn- und Sozialdumping sowie die Einführung einer digitalen BauID-Karte.

Wesentliche Inhalte
1. Einführung der „BauID-Karte“

Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter erhalten schrittweise eine persönliche BauID-Karte mit Foto.
Die Karte dient zur Identitätsfeststellung auf Baustellen und zur digitalen Verknüpfung wichtiger Beschäftigungsdaten.
Behörden (BUAK, ÖGK, Amt für Betrugsbekämpfung) können damit Kontrollen effizienter durchführen.
Auch Lohnunterlagen und Entsendemeldungen können künftig elektronisch über das BauID-System bereitgestellt werden.

2. Ausbau der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Kontrollbehörden erhalten leichteren Zugang zu relevanten Daten.
Arbeitgeber müssen zusätzliche Unterlagen elektronisch bereitstellen können.
Baustellenkontrollen werden durch die BauID deutlich erleichtert.
Datenabgleiche zwischen BUAK, Sozialversicherung, AMS, Gemeinden und anderen Behörden werden erweitert.

3. Änderungen beim Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)

Klarstellungen zur Berechnung der Abfertigung bei Inanspruchnahme einer Teilpension.
Erweiterte Einsichts- und Kontrollrechte der BUAK.
Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen für Härtefälle.
Verbesserte Datennutzung zur Feststellung von Zuschlagspflichten und Leistungsansprüchen.

4. Neue Abgrenzung für Metalltechnik- und Spenglerbetriebe

Bestimmte Metalltechnikbetriebe werden künftig vom BUAG und vom Schlechtwetterentschädigungsgesetz ausgenommen.
Gleichzeitig wird genau festgelegt, welche Fassaden- und Montagearbeiten weiterhin unter das Bauarbeiterrecht fallen.
Für betroffene Spenglerbetriebe werden Übergangsregelungen geschaffen.

5. Änderungen bei der Schlechtwetterentschädigung

Der Anspruch wird neu geregelt und beträgt künftig:

maximal 320 Ausfallstunden pro Jahr (Zeitraum 1. November bis 31. Oktober).

Regeln für die Veranlagung von Beitragsmitteln werden modernisiert.

6. Arbeitsinspektion erhält erweiterten Datenzugang

Die Arbeitsinspektion darf auf Daten der Baustellendatenbank der BUAK zugreifen.
Dadurch sollen Arbeitnehmerschutz und Sicherheitskontrollen auf Baustellen verbessert werden.

Fazit
Der Schwerpunkt des Gesetzespakets liegt auf der Digitalisierung der Baustellenkontrolle durch die BauID-Karte, der effektiveren Bekämpfung von Sozialbetrug und Lohn- und Sozialdumping, einer Neuordnung bestimmter Metalltechnik- und Spenglerbetriebe im BUAG-System sowie einigen Anpassungen bei Abfertigung, Teilpension und Schlechtwetterregelungen. Die meisten Änderungen treten mit 1. August 2026 in Kraft.

187/BNR

Ein Abend voller Herz, musikalischer Leidenschaft und super Musik mit Master & Commander auf der Überfuhr
25/07/2026

Ein Abend voller Herz, musikalischer Leidenschaft und super Musik mit Master & Commander auf der Überfuhr

25/07/2026

Sie waren auf der Tauplitzalm unterwegs, genossen die Aussicht von der Schaunburg, wurden im Tierpark Walding von Eseln begrüßt und haben in den vergangenen Jahren unzählige Menschen begleitet. Nun machen die überdimensionalen Katzen des KunstRaum Goethestrasse xtd von pro mente OÖ unter dem Titel „Die großen KunstRaum-Katzen kommen!“ Station in der Galerie im Glashaus in Ottensheim. Die Ausstellungseröffnung findet am 30. Juli, um 20 Uhr statt. Es gibt spezielle Katzen-Ausflüge in Ottensheim am Donnerstag, 6. und 13. August, jeweils von 18 bis 20 Uhr. Die Ausstellung im Glashaus ist bis 20. August jeden Donnerstag, von 18 bis 24 Uhr, zu sehen.

Sie waren auf der Tauplitzalm unterwegs, genossen die Aussicht von der Schaunburg, wurden im Tierpark Walding von Eseln begrüßt und haben in den vergangenen

25/07/2026

Mit dieser Novelle des Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetzes (TNRSG) werden vor allem nikotinhaltige Alternativprodukte stärker reguliert, Einweg-E-Zi******en eingeschränkt, der Jugendschutz ausgeweitet und neue Vorschriften für Produktkennzeichnung, Werbung und Marktüberwachung geschaffen.
Wichtigste Änderungen

1. Neue Regeln für Nikotinprodukte ohne Tabak
Erstmals werden tabakfreie Nikotinerzeugnisse (z. B. Nikotinbeutel) und tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse gesetzlich definiert und reguliert.
Für diese Produkte gelten künftig:
Meldepflicht vor dem Inverkehrbringen,
Kennzeichnungs- und Warnhinweise,
Inhaltsstoffangaben,
Größen- und Nikotingrenzen,
Werbebeschränkungen.

2. Strengerer Jugendschutz
Der Verkauf sämtlicher Tabakerzeugnisse und verwandter Erzeugnisse an Personen unter 18 Jahren wird ausdrücklich verboten.
Das Verbot umfasst nun auch die neu geregelten tabakfreien Nikotinprodukte.

3. Einschränkung von Einweg-E-Zi******en
Einweg-E-Zi******en werden rechtlich klar definiert.
Für elektronische Zi******en werden strengere technische Anforderungen eingeführt.
Nachfüllsysteme müssen künftig bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen.

4. Mehr Transparenz bei Produkten
Hersteller und Importeure müssen neue Produkte bereits sechs Monate vor Markteinführung melden.
Inhaltsstoffe, Nikotingehalt und toxikologische Daten müssen offengelegt werden.
Das Gesundheitsministerium veröffentlicht wesentliche Produktinformationen.

5. Neue Kennzeichnungs- und Warnhinweise
Tabakfreie Nikotinprodukte müssen deutlich sichtbare Warnhinweise tragen.
Beispielsweise:
„Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“
Hinweise, dass das Produkt nicht für Kinder und Jugendliche bestimmt ist.
Auch Werbemittel müssen Warnhinweise enthalten.

6. Ausbau der Marktüberwachung
Behörden dürfen Testkäufe unter verdeckter Identität durchführen, auch im Online-Handel.
Bei Gesundheitsgefahren können vorläufige Verkaufsverbote, Beschlagnahmen oder sogar Verfall der Produkte angeordnet werden.

7. Online- und Fernabsatzhandel
Versandhandel wird neu definiert.
Die Kontrollmöglichkeiten im Fernabsatz und im Internet werden erweitert.

8. Nichtraucherschutz und Umweltaspekte
Auf öffentlichen Spielplätzen wird das Wegwerfen von Tabakprodukten, E-Zi******en und deren Abfällen verboten.
Verstöße können mit Geldstrafen bis 500 Euro, im Wiederholungsfall bis 2.000 Euro, geahndet werden.
Entsprechende Hinweisschilder müssen angebracht werden.

Fazit
Die Novelle verschärft die Regulierung von Nikotinbeuteln, E-Zi******en und anderen tabakfreien Nikotinprodukten, stärkt den Jugendschutz, erweitert die Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten der Behörden und führt strengere Anforderungen an Kennzeichnung, Werbung und Produktsicherheit ein. Die meisten Bestimmungen treten am 20. August 2026 in Kraft.

189/BNR

25/07/2026

Sommer, Sonne, Sonnenschein – je höher die Temperaturen steigen, desto größer ist das Bedürfnis nach Abkühlung und einem erfrischenden Sprung ins kalte Wasser. Besonderes Flair kommt bei einem Besuch der Badestellen inmitten der Mühlviertler Natur auf. Quer durch das Granithochland gibt es gut ausgestattete Badeplätze und naturbelassene Oasen an Badeteichen und -seen sowie an Flüssen und Bächen.

Im Mühlviertel gibt es einige Möglichkeiten, sich bei heißen Temperaturen ganz ohne Chemie abzukühlen. BEZIRK (vom). Sommer, Sonne, Sonnenschein – je höher die Temperaturen steigen, desto größer ist das Bedürfnis nach Abkühlung und einem erfrischenden Sprung ins kalte Wasser.

Adresse

Ottensheim

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 18:00
Dienstag 07:00 - 16:00
Mittwoch 07:00 - 13:00
Donnerstag 07:00 - 18:00
Freitag 07:00 - 13:00

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