12/05/2026
🔥 Erinnerung: Heizkostenzuschuss 2025/2026
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss des Landes OÖ endet am Freitag, den 15. Mai 2026!
💶 200 Euro pro Haushalt
🖥 Antrag ausschließlich online unter:
www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss
✅ Voraussetzungen u. a.:
• Hauptwohnsitz in OÖ seit 1. März 2026
• Einkommen innerhalb der geltenden Grenzen
• Zuschuss wurde noch nicht für den Haushalt beantragt
📌 Spätere Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bedarf unterstützt Sie gerne das Gemeindeamt Rüstorf.
🔥 Heizkostenzuschuss 2025/2026 – 200 Euro pro Haushalt 🔥
Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 vom Land OÖ mit einem Heizkostenzuschuss von 200 Euro je Haushalt unterstützt.
⚠️ WICHTIG:
Der Antrag kann erst ab 16. März 2026 gestellt werden – 👉 und ausschließlich ONLINE!
🗓 Antragsfrist: 16. März bis 15. Mai 2026
💻 Antrag unter:
www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss
Spätere Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden.
✅ Wer kann den Zuschuss erhalten?
✔ Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026
✔ Eigener Haushalt (alle Personen mit Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister zählen dazu)
✔ Zuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (einmalig pro Haushalt)
✔ Einkommen 2025 unter folgenden Grenzen:
• Einpersonenhaushalt: bis 21.883 Euro brutto
• Mehrpersonenhaushalt: bis 30.913 Euro brutto gemeinsam
📄 Welche Unterlagen/Informationen werden benötigt?
Für die Online-Antragstellung sollten Sie bereithalten:
• Ihre persönlichen Daten (inkl. Meldeadresse)
• Daten aller im Haushalt gemeldeten Personen
• Ihr Brutto-Jahreseinkommen 2025
o z. B. Jahreslohnzettel (Kennzahl 210)
o Einkommensteuerbescheid 2025 (bei Selbständigen etc.)
o Nachweise über Pension, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
• Ihre Bankverbindung (IBAN) eines Kontos im SEPA-Raum
Nicht zum Einkommen zählen u. a. Familienbeihilfe und Pflegegeld.
💶 Was wird gefördert?
200 Euro pro Haushalt für die Beheizung des Wohnraums – unabhängig vom Energieträger.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.
📌 Wichtig:
Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich und erst ab 16. März 2026 freigeschaltet.
Bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt Rüstorf.
Bitte informieren Sie auch Freunde und Bekannte – damit niemand die Frist versäumt!