31/08/2026
Hundekot gehört ins Sackerl – nicht auf Gehsteige und Grünflächen!
Hundekot
In letzter Zeit erreichen die Marktgemeinde Theresienfeld wieder vermehrt Beschwerden über Hundekot auf Gehsteigen, Grünstreifen und anderen öffentlich zugänglichen Flächen.
Die Marktgemeinde hat im Gemeindegebiet zahlreiche Sackerlspender und Mistkübel aufgestellt. Damit stehen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen. Hinweise auf weitere mögliche Standorte werden seitens der Gemeindeverwaltung gerne angenommen.
Wir möchten daher nochmals ausdrücklich darauf hinweisen: Wer einen Hund führt, ist gemäß § 8 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz verpflichtet, die an öffentlichen Orten im Ortsbereich hinterlassenen Exkremente unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen.
Hundekot ist nicht nur unangenehm, sondern stellt auch ein hygienisches Problem dar. Besonders betroffen sind spielende Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie jene Anrainerinnen und Anrainer, die die Verunreinigungen häufig selbst beseitigen müssen.
Personen, die einen konkreten Verstoß beobachten, können diesen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen. Für eine Bearbeitung sind möglichst genaue Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit, Person und Hund sowie gegebenenfalls vorhandene Fotos hilfreich.
Weitere Infos: https://www.theresienfeld.gv.at/Hundekot_gehoert_ins_Sackerl_nicht_auf_Gehsteige_und_Gruenflaechen_