21/07/2026
🔎 FAKTENCHECK: Welche finanziellen Sicherheiten und Verpflichtungen regelt der Partnerschaftsvertrag? ❓
Der Partnerschaftsvertrag enthält klare Regelungen zu den finanziellen Leistungen für die Gemeinden sowie zu den Verpflichtungen der Betreiberin, auch für den Fall eines späteren Rückbaus oder Verkaufs des Projekts. 📖
🔎 Wir informieren über die Fakten:
❓ Welche Einnahmen erhält die Gemeinde?
💶 Die Gemeinden erhalten ein jährliches, wertbeständiges Nutzungsentgelt in Höhe von 7.500 Euro pro installiertem Megawatt-
Für Traismauer bedeutet das:
💰 Jährlich rund 347.000 Euro.
Für Herzogenburg bedeutet das (vorbehaltlich eines Partnerschaftsvertrages zwischen Herzogenburg und WEB):
💰 Jährlich rund 77.000 Euro.
🏗️ Bereits ab Baubeginn bis zur Inbetriebnahme der letzten Windkraftanlage erhält die Stadtgemeinde Traismauer ein jährliches Entgelt von 50.000 Euro.
❓ Was passiert nach dem Ende der Betriebszeit?
🏗️ Die Betreiberin ist verpflichtet, nach der endgültigen Einstellung des Betriebs sämtliche Windkraftanlagen, Nebeneinrichtungen und Fundamente vollständig zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
🏦 Damit diese Verpflichtung abgesichert ist, muss nach dem 10. Betriebsjahr eine unwiderrufliche Bankgarantie einer österreichischen Bank an die Gemeinde übergeben werden. Die Höhe der Garantie muss den voraussichtlichen Rückbaukosten des Windparks entsprechen.
🌳 Die Kosten, die durch den späteren Beginn dieser Bankgarantie eingespart werden, sind in zusätzliche Naturschutzmaßnahmen zu investieren, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
❓ Was gilt, wenn das Projekt verkauft wird?
📄 Die Rechte und Pflichten aus dem Partnerschaftsvertrag können nur an Unternehmen oder Banken mit Sitz in der Europäischen Union übertragen werden.
📢 Die Gemeinde ist über einen Übergang der Nutzungsrechte unverzüglich zu informieren.
⚖️ Soll sich die Art der Nutzung wesentlich ändern, muss ein neuer Partnerschaftsvertrag abgeschlossen werden.
❓ Kann die Gemeinde vom Vertrag zurücktreten?
✅ Ja.
Die Gemeinde hat ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht, wenn:
⏳ das Windkraftprojekt nicht innerhalb von fünf Jahren zur behördlichen Genehmigung eingereicht wird oder
🏗️ der Baubeginn nicht innerhalb von zehn Jahren erfolgt.
📌 Kurz gesagt:
✅ Der Partnerschaftsvertrag sichert der Gemeinde jährliche Einnahmen, garantiert den vollständigen Rückbau der Anlagen, regelt den Fall eines Verkaufs und enthält klare Rücktrittsrechte.
🤝 Unser Ziel ist eine sachliche Diskussion auf Basis von Fakten. Unabhängig von der persönlichen Haltung zur Windkraft informieren wir transparent darüber, welche Inhalte der Partnerschaftsvertrag tatsächlich regelt.
🔎 Wir informieren weiter über Fakten.