Die Freiwillige Feuerwehr Unterpurkla ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Unterpurkla/Gemeinde Halbenrain. bei Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden einschließlich der Stellung einer Brandsicherheitswache, bei Vorkehrungen für die Brandbekämpfung, bei nachfolgenden Sicherungsmaßnahmen und durch Hilfestellung bei allfälligen Erhebungsmaßnahmen (Brandschu
tz),
2. bei Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Minderung der unmittelbaren Auswirkungen von Personen- und Sachschäden, soweit diese Schäden durch Unfälle oder Elementarereignisse eintreten, (Katastrophenhilfe) und
3. bei technischen Hilfeleistungen, insbesondere Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere, Sachen und die Umwelt, (technische Hilfsdienste)
mitzuwirken, sowie
b)
für die Herstellung und Erhaltung ihrer Schlagkraft zu sorgen. (2) Der Erfüllung dieser Aufgaben dient die Feuerwehr im Besonderen dadurch, dass sie ihre für den Einsatz bestimmten Mitglieder
a)
zu freiwilliger Mitarbeit, zu unermüdlichem Einsatz sowie zu treuer Kameradschaft und Pflichterfüllung erzieht,
b)
den Dienstvorschriften entsprechend schult und einheitlich ausbildet, sodass sie befähigt sind, Brände erfolgreich zu bekämpfen sowie in Brandfällen und bei anderen Gefahren Menschenleben, Tiere und Sachgüter zu retten, die Umwelt zu schützen, und dabei Sachschäden nach Möglichkeit zu verhindern,
c)
durch Schulungen und Übungen ertüchtigt und ihnen den Besuch von Lehrgängen, insbesondere an der Landes-Feuerwehrschule, ermöglicht. (3) Zu Hilfeleistungen, die ausschließlich im Rahmen der Sicherheitsverwaltung erfolgen, wie insbesondere Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit (allgemeine Sicherheitspolizei), darf die Feuerwehr nicht herangezogen werden.