17/04/2026
👉 Erinnerung an das nächtliche Verbot für automatische Rasenmäher 👈
➡ Der Frühling ist da, die Gartensaison hat begonnen. Das bedeutet auch, dass der Rasen wächst und wieder gemäht wird. Immer mehr automatische Rasenmäher, sogenannte „Mähroboter“ sind im Einsatz. Mit Hilfe dieser Geräte kann man zwar Zeit sparen, aber sie stellen auch eine Gefahr für Insekten und Kleintiere dar, da sie diese nicht als Hindernis wahrnehmen. Insbesondere der nachtaktive Igel kann durch Mähroboter schwer verletzt werden oder sogar zu Tode kommen.
🚫 Was bereits seit Längerem in der allgemeinen verwaltungspolizeilichen Verordnung der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren festgehalten ist, wurde nun auch wallonieweit gesetzlich verankert: Mähroboter dürfen nachts nicht mehr laufen! Ihr Betrieb ist zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens verboten.
ℹ Darüber hinaus muss das Begrenzungskabel der zu mähenden Flächen so eingestellt sein, dass ein angemessener Abstand zu Sträuchern, Büschen oder Hecken, in denen sich Igel oder auch andere Kleintiere befinden könnten, gewährleistet ist.
🦔 Wir bitten um umgehende Beachtung dieser Vorgaben, mit der Sie die Biodiversität in Ihrem eigenen Garten schonen können.