26/05/2026
Seit Mai ist die Opferhilfe-Nummer 142 in Betrieb. Über diese dreistellige Kurznummer ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz rund um die Uhr erreichbar. Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben, erhalten unter diesem Anschluss Hilfe und Beratung.
Mit der Einführung der Opferhilfe-Nummer 142 setzen die Kantone eine zentrale Anforderung der Istanbul-Konvention um: Schutz und Unterstützung für gewaltbetroffene Menschen müssen rasch und niederschwellig erreichbar sein. Die neue Nummer schafft dafür erstmals einen einheitlichen Zugang zur Opferhilfe in der ganzen Schweiz.
Wer bislang Unterstützung suchte, musste je nach Wohnort zuerst klären, welche Stelle zuständig ist und wann diese verfügbar ist. Gerade nach einer Gewalterfahrung kann diese Hürde dazu führen, dass Hilfe nicht oder zu spät in Anspruch genommen wird. Die nationale Nummer 142 soll dies verhindern und den Zugang zur Opferhilfe für Betroffene deutlich erleichtern.
Anspruch auf Opferhilfe haben Menschen, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind. Das Angebot ist kostenlos und anonym. Es richtet sich nicht nur an Betroffene, sondern auch an Angehörige und nahestehende Personen, die im Umgang mit einer Gewaltsituation Orientierung oder Entlastung suchen.
Die 142 erfüllt drei Zwecke: Krisenintervention, Basisberatung und Triage/Weitervermittlung. Benötigen Anrufende dringende Hilfe, werden sie im Rahmen einer Krisenintervention an die richtige Stelle, beispielsweise eine Schutzunterkunft, vermittelt. In akuten Gefahrensituationen ist jedoch weiterhin die Polizei direkt zu kontaktieren. Personen, die nicht eine unmittelbare Intervention benötigen, erhalten eine Basisberatung und werden für weiterführende Beratungen oder Unterstützungsleistungen an die zuständigen Stellen überwiesen.
Infos: www.belp.ch/de/ohne-gewalt