Feuerwehr Illnau-Effretikon/Lindau

Feuerwehr Illnau-Effretikon/Lindau Feuerwehr der Stadt Illnau-Effretikon und der Gemeinde Lindau

Schweres Unwetter fordert Feuerwehr Illnau-Effretikon/LindauDas heftige Unwetter vom Donnerstag, 16.07.2026 hat unser Ei...
20/07/2026

Schweres Unwetter fordert Feuerwehr Illnau-Effretikon/Lindau

Das heftige Unwetter vom Donnerstag, 16.07.2026 hat unser Einsatzgebiet getroffen und zu zahlreichen Einsätzen geführt.

Nach dem heftigen Sturm am Donnerstagabend bewältigte die Feuerwehr Illnau-Effretikon/Lindau bis zum Freitagmorgen erfolgreich insgesamt 45 Einsätze von überfluteten Kellern, umgestürzten Bäumen bis zu abgedeckten Dächern.

https://feuerwehr-effi.ch/Social/09EkzP97Awp

26/06/2026

FEUERVERBOT IM WALD UND IN WALDESNÄHE
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb 👉 ab Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es bis auf Weiteres verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zi******en, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z. B. auf befestigen Plätzen).

In Siedlungsgebieten (z. B. Grillfeuer in Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch hier grosse Vorsicht geboten. Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

👉 Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
👉Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen
👉Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
👉Grillasche nicht unachtsam entsorgen
👉Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
👉Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird zu Verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr zu finden.

04/02/2026
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23/01/2026

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Unsere Gedanken sind bei allen, die durch dieses Unglück einen geliebten Menschen verloren haben, bei den Verletzten sow...
02/01/2026

Unsere Gedanken sind bei allen, die durch dieses Unglück einen geliebten Menschen verloren haben, bei den Verletzten sowie bei allen Helfenden vor Ort. Wir stehen in stiller Solidarität mit der Gemeinde Crans-Montana.

Adresse

Grendelbachstrasse 41
Effretikon
8307

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