28/08/2026
⚠️🚫 Weiterhin gilt das Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand.
Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Bitte beachte weiterhin:
❌ Keine brennenden Zi******en oder Zündhölzer wegwerfen
❌ Kein Feuer bei starkem Wind
✅ Feuer immer im Auge behalten
✅ Feuerstellen nach Gebrauch vollständig löschen
Diese Regeln gelten bis auf Weiteres – bleibe vorsichtig und hilf mit, Brände zu verhindern. 🙏
➡️ Link zur Medienmitteilung Kanton Aargau: ag.ch/PjwKGM354
Quelle: Kanton Aargau