23/07/2026
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Am Nationalfeiertag sind Feuerwerk sowie 1. August- und Höhenfeuer verboten!
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der grossen Waldbrandgefahr gilt bis auf Weiteres im gesamten Kanton Luzern ein Verbot für Feuerwerk sowie 1. August- und Höhenfeuer.
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Gas- und Elektrogrills sind erlaubt. Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Wald verwendet werden.
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Bitte geht auch beim Trinkwasser sorgsam mit unseren Ressourcen um. Vielerorts liegen die Grundwasserstände bereits unter den Werten der Trockenjahre 2018 und 2022.
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Danke, dass ihr mithelft, unsere Natur, Tiere und Bevölkerung zu schützen. Wir wünschen euch trotz allem einen schönen, sicheren und unfallfreien Nationalfeiertag! 🇨🇭
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