02/04/2024
Ihr wollt günstigen Wohnraum?
Dann ist es an der Zeit, das die Politiker Ihren Hintern bewegen :-)
Lösungsvorschlag
Wohnungen werden gebaut, das Land und der Bau kosten Geld.
Die Investition wird als Basis der Mietauslegung genommen.
-> Neuvermietung = Investition
+ 5% als Grundbasis pro m2/Fläche
+ 5% auf Inneneinrichtungen Küche, Bad als Mietbasis
Die Investitionsbelege/Kaufbelege sind vorzulegen.
Nach der Abnutzungstabelle (ersetzt Lebensdauertabelle)
Investition: 20 Jahre
1 Jahr 0%
5 Jahr 7.5%
10 Jahre 15.0 %
20 Jahre 30.0 %
30 Jahre 45.0 %
Von Jahr zu Jahr reduziert sich der Mietpreis vom Mietobjekt, somit darf die Wohnung beim Mieterwechsel nur um den Betrag erhöht werden, welcher tatsächlich in die Wohnung investiert worden ist.
Es wurden 3'000 CHF in die Malerarbeiten investiert,
3000/20 = 150 CHF Aufpreis pro Monat
KALKULATION
Es wird ein Kochherd ersetzt, welcher 30 Jahre alt ist
Alter Kochherd Wert 1'000 CHF = 30 Jahre (Mietwert 55%/550 CHF)
Abnutzungswert: 30 Jahre = 45% vom Anschaffungspreis
Mietkosten alter Kochherd
pro Monat: 1000/20 Jahre = 50 CHF/Jahr
Neuer Kochherd
Wert 2'500 CHF/20 = 125 CHF/Jahr
MIETPREISFESTLEGUNG NEU:
Ursprungsmiete = 1'000 CHF inkl. Kochherd CHF/Jahr
Neumiete = 2'500/20 = + 125 CHF/Jahr
= 1'000 CHF/Monat + (125-50=75 CHF/Jahr = 75 CHF/12Mt
= Neu Mietaufschlag für neuen Kochherd 6.25 CHF/Mt + 5% Invest
= 6.25 + 5% = 6.57 CHF Zuschlag