15/07/2026
Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Turbenthal
Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Turbenthal
13. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterlage verschärft sich die
Waldbrandgefahr weiter. Der Kanton hat bereits ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldnähe erlassen. Da jedoch keine flächendeckenden Regenfälle in Sicht sind, hat die Gemeinde Turbenthal beschlossen, ein allgemeines Feuerverbot im gesamten Gemeindegebiet Turbenthal zu verhängen.
Dieses Feuerverbot gilt ab Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr (bis auf Widerruf)
Das Feuerverbot umfasst folgende Regelungen:
- Kein Entfachen und Betreiben von offenem Feuer im Freien, sowohl auf öffentlichem
wie auch privatem Grund (eingeschlossen eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen,
Einweggrills auf Gartensitzplätzen, Balkonen und Dachterrassen), insbesondere auch kein Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle oder anderen Brennstoffen;
- Kein Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zi******en und andere Raucherwaren oder Streichhölzer;
- Kein Abbrennen von Feuer- und Kleinfeuerwerken (inkl. Vulkane, usw.) und
Zündkörpern jeglicher Art;
- Kein Entfachen von Höhenfeuern;
- Kein Anzünden von Fackeln;
- Kein Steigenlassen von «Himmelslaternen», Glücks- und Wunschlaternen, Heissluftballonen, Ballonen mit Wunderkerzen und dergleichen.
Weiterhin erlaubt bleibt das Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills. Vorbehalten bleiben anderslautende Regeln der jeweiligen Hausverwaltung; diesfalls sind die üblichen
Sorgfaltsmassnahmen zu beachten (u.a. Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und
feuerfestem Untergrund).