26/06/2026
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe:
🔥Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zi******en, Zündhölzer usw.).
🔥Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
🔥Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) gilt ein Abstand von 200 Meter zum Waldrand.
🔥Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).