07/06/2026
Uster - Richtplanabstimmung – Uster wie weiter?
Wer den Richtplan wirklich beurteilen will, muss sich nebst der
Abstimmungsweisung (Zusammenfassung ohne Detailpläne und Details) in weitere 14 (!) umfangreiche PDF-Dokumente und Pläne einlesen. Hinzu kommen noch zig weitere Dokumente zum «Stadtentwicklungskonzept (STEK)».
Ein Monsterprogramm, welches wohl die wenigsten Stimmberechtigten auf sich nehmen. Diese schiere Masse an Unterlagen auch noch auf die tatsächlichen Auswirkungen hin einzuordnen, ist wohl für0 viele Stimmberechtigte die nächste Hürde.
Dazu schreibt der Stadtrat/die Stadtverwaltung lapidar: «Die Richtplankarten, die Richtplantexte und die ergänzenden Berichte können auf der Website der Stadt aufgerufen werden:»
www.uster.ch/richtplan-unterlagen
Geradezu einer Verniedlichung gleich kommt die Aussage des Stadtrats über die Auswirkungen bei Annahme des Richtplanes daher.
Aussage im Wortlaut: «Die Ziele und Festlegungen des kommunalen Richtplans sind für die Behörden verbindlich. Die Massnahmen sind von den Behörden direkt oder als Vorgaben für die nächste Planungsstufe umzusetzen. Die Realisierung von Projekten unterliegt dabei den üblichen Finanzkompetenzen. Für die nachfolgende Umsetzung muss der Richtplan den
zuständigen Behörden den nötigen Ermessensspielraum geben, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Der Richtplan entfaltet keine Rechtswirkung für Private.»
Diese Aussagen mögen inhaltlich nicht falsch sein. Sie suggerieren aber, alle Auswirkungen des Richtplans unterlägen weiterhin der Mitsprache von Parlament und Stimmvolk und könnten jederzeit
wieder geändert werden. Das stimmt jedoch nicht für die dem Richtplan zu Grunde liegende Wachstumsstrategie von mindestens 42 000 Einwohnern und 21 000 Arbeitsplätzen bis 2035, inklusive aller negativen Folgen, die daraus abgeleitet worden sind (neue Baugebiete, mehr Verkehr etc.). Alles also in bester Ordnung, wird suggeriert. Blöd nur, dass negative Auswirkungen des grossen Wachstums, wie der zusätzliche hausgemachte Verkehr, die Überbauung im Eschenbühl oder bereits mittelfristig das neue Baugebiet zwischen Moosackerstrasse/Riedikerstrasse, ebenfalls
behördenverbindlich umzusetzen, respektive zu bewilligen sind.
Bauherren und Landbesitzer reiben sich wohl bereits die Hände.
Aus meiner anfänglich positiven Haltung zum Richtplan ist nach Einsicht in die umfangreichen Dokumente ein NEIN geworden.
Autor/Copyright: Alex Muheim, Uster