BPU - Uster

BPU - Uster BPU Uster steht für bürgernahe Politik in Uster und Umgebung.

07/06/2026

Uster - Richtplanabstimmung – Uster wie weiter?

Wer den Richtplan wirklich beurteilen will, muss sich nebst der
Abstimmungsweisung (Zusammenfassung ohne Detailpläne und Details) in weitere 14 (!) umfangreiche PDF-Dokumente und Pläne einlesen. Hinzu kommen noch zig weitere Dokumente zum «Stadtentwicklungskonzept (STEK)».
Ein Monsterprogramm, welches wohl die wenigsten Stimmberechtigten auf sich nehmen. Diese schiere Masse an Unterlagen auch noch auf die tatsächlichen Auswirkungen hin einzuordnen, ist wohl für0 viele Stimmberechtigte die nächste Hürde.

Dazu schreibt der Stadtrat/die Stadtverwaltung lapidar: «Die Richtplankarten, die Richtplantexte und die ergänzenden Berichte können auf der Website der Stadt aufgerufen werden:»
www.uster.ch/richtplan-unterlagen

Geradezu einer Verniedlichung gleich kommt die Aussage des Stadtrats über die Auswirkungen bei Annahme des Richtplanes daher.
Aussage im Wortlaut: «Die Ziele und Festlegungen des kommunalen Richtplans sind für die Behörden verbindlich. Die Massnahmen sind von den Behörden direkt oder als Vorgaben für die nächste Planungsstufe umzusetzen. Die Realisierung von Projekten unterliegt dabei den üblichen Finanzkompetenzen. Für die nachfolgende Umsetzung muss der Richtplan den
zuständigen Behörden den nötigen Ermessensspielraum geben, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Der Richtplan entfaltet keine Rechtswirkung für Private.»

Diese Aussagen mögen inhaltlich nicht falsch sein. Sie suggerieren aber, alle Auswirkungen des Richtplans unterlägen weiterhin der Mitsprache von Parlament und Stimmvolk und könnten jederzeit
wieder geändert werden. Das stimmt jedoch nicht für die dem Richtplan zu Grunde liegende Wachstumsstrategie von mindestens 42 000 Einwohnern und 21 000 Arbeitsplätzen bis 2035, inklusive aller negativen Folgen, die daraus abgeleitet worden sind (neue Baugebiete, mehr Verkehr etc.). Alles also in bester Ordnung, wird suggeriert. Blöd nur, dass negative Auswirkungen des grossen Wachstums, wie der zusätzliche hausgemachte Verkehr, die Überbauung im Eschenbühl oder bereits mittelfristig das neue Baugebiet zwischen Moosackerstrasse/Riedikerstrasse, ebenfalls
behördenverbindlich umzusetzen, respektive zu bewilligen sind.
Bauherren und Landbesitzer reiben sich wohl bereits die Hände.

Aus meiner anfänglich positiven Haltung zum Richtplan ist nach Einsicht in die umfangreichen Dokumente ein NEIN geworden.

Autor/Copyright: Alex Muheim, Uster

02/06/2026

Gemeindeabstimmung vom 14. Juni 2026

Dank des Referendums der Parteien SVP, FDP, EDU und BPU stimmt der Ustermer Souverän über den kommunalen Richtplan ab.

Die BPU lehnt die vorliegende Version des Richtplanes ab und empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen.
Gründe für das NEIN der BPU:
Wie gross will Uster noch werden? Richtplanung ohne Plan?
Die Abstimmungsunterlagen für den Ustermer Richtplan sind in alle Haushaltungen verteilt worden. Was auffällt, ist, dass zwar eine Richtplanung zur Diskussion steht, in der Weisung aus dem Stadthaus aber kein einziger Plan abgedruckt ist.
Es ist nur Text, der von fast niemandem verstanden wird. Hat der Stadtrat etwas zu verheimlichen? Soll der Bürger die Katze im Sack kaufen?
Grosses Wachstum als Grundlage für den Richtplan
Gemäss Ustermer Richtplan soll die Stadt Uster bis ins Jahr 2035 von 37'000 Bewohnern um circa 7'000 Personen auf 44'000 und bis 2050 sogar um 9'000 auf 46'000 Personen anwachsen. Dies würde einem Zuwachs von rund 25 Prozent entsprechen.
Uster würde explodieren. Wollen wir das?
Für dieses rasante Wachstum wären grosse Einzonungen von wertvollem Landwirtschaftsland (Fruchtfolgeflächen) zu Bauland nötig (z.B. Eschenbühl, Leihgrueb/Moosacker) sowie sogenannt «innere Verdichtungen». Verdichtung tönt zwar gut, ist aber für die Erhaltung von Grünraum im Siedlungsraum tödlich.
Wird dieser Richtplan angenommen, müssten wir einen noch grösseren Dichtestress ertragen.
Grundsatzabstimmung notwendig
Bevor auf den Richtplan eingetreten werden kann, müssen nach Ansicht der BPU das Ustermer Stimmvolk vorher darüber befragt werden, ob sie das explosionsartige Wachstum überhaupt wollen – oder eben nicht.
Nach Planungs- und Baugesetz ist nur der Verkehrsplan obligatorisch. Die BPU ist nicht generell gegen eine Richtplanung. Zuerst ist aber festzuhalten, dass gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) nur ein Teil der Richtplanung obligatorisch ist, nämlich der Verkehrsplan. Gemäss § 31, Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) kann lediglich auf den Verkehrsplan nicht verzichtet werden. Alles andere ist freiwillig.
Für dieses freiwillige «Werk» von über 300 Seiten haben Stadt- und Gemeinderat mehr als 8 Jahre herumgebastelt und gewerkelt! Das kostete den Steuerzahler eine Unsumme von Steuergeldern. Realisiert ist ausser einem unüberblickbaren Bericht wenig. Der Verkehrsplan wurde völlig vernachlässigt. Die beiden Behörden verloren sich dagegen in hunderten von Detailfragen, z.B. ob die Stadt- und Regionalbibliothek am alten Standort beibehalten werden oder verlegt werden soll. Oder ob entlang der kaum je zu realisierenden kantonalen Moosackerstrasse ein «Alltagsfussweg» einzutragen sei.
Solche Fragen sind nicht in der Richtplanung zu diskutieren, sondern anhand von konkreten Projekten. Der Richtplan ist ein Sammelsurium von hunderten von kleinen, unübersichtlichen Einzelwünschen. Die wenigsten davon können je realisiert werden.

Die BPU lehnt diesen "Richtplan" klar ab.

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Wer frischen Kräften den Sprung in den Stadtrat und die Primarschulpflege ermöglichen will findet nachfolgend einige Tipps und Empfehlungen zum Wahlprodezere.

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Paul Stopper steht für Gradlinigkeit und Beharrlichkeit. Seit vielen Jahren setzt sich Paul Stopper konsequent für den Öffentlichen Verkehr und die Stadt Uster ein.

Wählt deshalb Paul Stopper und mit ihm die Kandidatinnen und Kandidaten der BPU Liste 8.

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