28/04/2026
SVP-Hetze stellt strafbaren Rassismus dar
In einer Medienmitteilung aus dem Jahr 2019 bezeichnete die SVP Zürich Eritreer:innen als "nichtintegrierbare Gewalttäter". Dagegen reichten der Eritreische Medienbund und die Linke PoC Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Am 14. Mai 2025 fand der Prozess des Eritreischen Medienbundes und einer betroffenen Person gegen die SVP Zürich statt.
Nun kam das schriftliche Urteil.
Das Gericht bestätigt: Die Aussage stellt strafbaren Rassismus dar. Das Gericht schreibt:
"Mit der geschilderten Pauschalisierung wird gegenüber der eritreischen Ethnie ein feindseliges, diskriminierendes Klima geschaffen bzw. unterstützt. Es wird der Gedanke gefördert, dass aus Eritrea stammende Personen in der Schweiz gewalttätig und somit uner wünscht sind.
(...)
Das Tatbestandsmerk mal des Aufrufens gemäss Art. 261bis Abs. 1 aStGB ist daher erfüllt."
Zwar wurde der angeklagte SVP-Politiker freigesprochen, dies aber, weil die Medienmitteilung nicht zweifelsfrei ihm zugerechet werden könnte, nicht aber, weil die Medienmitteilung nicht strafbar gewesen sei.
Damit ist klar: die SVP-Hetze überschritt die Grenze zu strafbarem Rassismus klar.
Aber:
nicht jeder Rassismus ist strafbar, und die SVP hetzt weiter. Etwa in der derzeitigen Kampagne zur 10-Millionen-Initiative.
Helft uns, die hohen Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen die SVP und andere Hetzende zu tragen! (Spendenlink in Bio)
Rassismus muss weiterhin auf jeder Ebene bekämpft werden. Im Alltag, an den Schulen und auf der Arbeit, und auf dem juristischen Weg. Unter und mit Freund:innen, Kolleg:innen, Verwandten und Bekannten.