Gegen Demokratiemüdigkeit in der Schweiz

Gegen Demokratiemüdigkeit in der Schweiz Erst innerhalb einer entsprechenden internationalen Struktur wird sichergestellt, dass fundamentale normative Prinzipien eingehalten werden.

Die Normen, die die gleiche Teilhabe von Menschen an der demokratischen Entscheidungsfindung gewährleisten, sind selbst Menschenrechte und dürfen nicht zur Disposition derjenigen demokratischen Prozesse gestellt werden, die sie normativ garantieren, da sonst gerade diese Garantiefunktion unmöglich wird. Recht kann nicht das Gedeihen der Rechtsunterworfenen in einem umfassenden Sinn garantieren. Das Recht hat ein bescheideneres, aber dennoch sehr wichtiges Ziel: Eine Ordnung, die sich an den Leitprinzipien der gegenwärtigen Rechtsepoche orientiert – an Menschenrechten, der institutionalisierten Sicherung von Autonomie in demokratischen Verfassungsstaaten und einer entsprechenden internationalen Struktur – schafft die Bedingungen, unter denen das Wohlergehen eigentlich erst genossen werden kann, weil sichergestellt ist, dass fundamentale normative Prinzipien eingehalten werden. Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie §18,17

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