30/07/2026
Feuerwerksverbot am 1. August: Das gilt in der Stadt Zürich.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuer- und Feuerwerksverbot in der gesamten Stadt Zürich bestehen – auch über das Wochenende vom 1. August.
❌ Verboten sind:
• Feuerwerk abbrennen
• Höhenfeuer
• Offene Feuer im Freien – auch im Garten, auf dem Balkon und auf öffentlichen Grillplätzen
• Grillieren mit Holz-, Kohle- oder Holzkohlegrills (inkl. Cheminées und Holzöfen)
✅ Erlaubt bleiben:
Gas- und Elektrogrills – sofern sie kippsicher auf einem feuerfesten Untergrund stehen und jederzeit beaufsichtigt werden.
Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse werden polizeilich geahndet. Im Brandfall 📞118 oder 📞117 wählen.
Hilf mit, Brände zu verhindern und teile diese Information mit Familie und Freunden.