25/08/2024
Dieser Artikel von Bettina Weber in der Sonntagszeitung zeigt sehr gut auf, wie kinderlose Alleinstehende im BVG benachteiligt sind. Sie werden von Gesetzes wegen - nicht nur hier - zur Querfinanzierung von Paaren genötigt. Besonders störend sind nicht nur die Milliarden, die bisher von kinderlosen Alleinstehenden in den Pensionskassen liegen geblieben sind, sie müssen auch noch für ein Risiko Prämien bezahlen, das sie gar nicht absichern müssen. Das heisst, sie müssen gleiche hohe Prämien entrichten wie Eheleute, die ihre Partner und Kinder mit der genau gleichen Prämie absichern.
Und jetzt soll ich als Alleinstehende einer BVG-Reform zustimmen, die dermassen hohe Querfinanzierungen für vorwiegend Frauen fordern. Dieser Rentenzuschlag käme vorwiegend Ehefrauen zugute, die wenig oder kaum berufstätig waren. Keine Frau hat 45 Jahre lang kleine Kinder zuhause und könnte sich mehr ins Erwerbsleben einbringen anstatt zu sagen "Arbeiten lohnt sich für mich nicht". Dann käme sie automatisch auf eine höhere Rente.
Bevor in einer BVG-Reform die Rechte der Alleinstehenden nicht genügend berücksichtigt werden, sage ich nein zu einer weiteren Umverteilung, d.h. nein zur BVG-Reform.
Die Regelungen der beruflichen Vorsorge sind reaktionär. Wer alleine lebt, unverheiratet ist und kinderlos, verliert im Todesfall meist alles Geld. Die Kassen nennen das «Solidarität».