03/12/2025
Ein ereignisreicher November liegt hinter uns – Rückblick und Ausblick auf kommunale Themen
Die letzten Wochen im November waren geprägt von wichtigen Terminen, sowohl gesellschaftlicher als auch politischer Natur. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um kurz Bilanz zu ziehen.
Anfang November durfte unser Bürgermeister am 20. Feuerwehrball der Freiwilligen Feuerwehr Hohndorf teilnehmen. Es war uns eine Freude, diesen Abend mit den Kameradinnen und Kameraden zu verbringen. Der Ball war nicht nur ein Beweis für den starken Zusammenhalt innerhalb der Wehr(en), sondern auch ein rundum geselliger und lustiger Abend für alle Teilnehmenden. Wir zollen den Mitgliedern der Feuerwehr unseren höchsten Respekt für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutze unserer Gemeinschaft.
Nur wenig später, am 16. November 2025, fand in Purzien die zentrale Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag statt. Es war ein würdiger Rahmen, um der Opfer von Krieg und Gewalt zu gedenken. Wir danken allen Organisatoren von Herzen für die Ausrichtung dieser wichtigen Gedenkstunde.
In unserer politischen Arbeit haben uns zuletzt zwei Hauptthemen intensiv beschäftigt: der Teilflächennutzungsplan Wind und die Entschädigungssatzung.
1. Teilflächennutzungsplan Wind (TFNP Wind):
Wir verstehen, dass unser Votum, diesem Plan zuzustimmen, aktuell für manche Bürger schwer nachvollziehbar ist. Wir möchten unsere Denkweise daher noch einmal verdeutlichen: Der TFNP gibt uns zum aktuellen Zeitpunkt die entscheidende Möglichkeit, aktiv mitzubestimmen, anstatt Maßnahmen von übergeordneter Stelle einfach hinnehmen zu müssen (Stichwort „Wildwuchs“). In mühevoller Arbeit haben wir in den letzten Jahren die vorgegebenen Flächen immer wieder betrachtet, eingegrenzt und vor allem begrenzt, um unkontrollierte Bebauung zu verhindern und unsere kommunale Planungshoheit so weit wie möglich zu wahren. Es geht um die Kontrolle über die Entwicklung in unserem Gemeindegebiet.
2. Entschädigungssatzung:
Ein weiteres, emotional diskutiertes Thema war die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Die von anderen Fraktionen befürwortete Satzung wurde von der Kommunalaufsicht gerügt und nicht genehmigt. Dies hätte bedeutet, dass sämtliche ehrenamtliche Posten ohne angemessene Entschädigung geblieben wären.
Da die Satzung in zwei Teile gegliedert ist, hat sich unser Fraktionsmitglied Jürgen Dannenberg in seiner Funktion als Stadtratsvorsitzender umgehend beim Landkreis starkgemacht und informiert. Unser Ziel ist es, zumindest den Teil der Entschädigungen für die Feuerwehrkameraden genehmigt zu bekommen. Da Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Kommune und keine sogenannte freiwillige Aufgabe ist, stehen die Chancen gut, diesen Teil ab dem 01.01.2026 bewilligt zu bekommen. Eine finale Entscheidung der Kommunalaufsicht steht hierzu noch aus.
Wir müssen an dieser Stelle allerdings kritisch anmerken, dass dieser Weg bereits vor 6 Monaten hätte beschritten werden können. In unserer angespannten Haushaltslage sind realistisch, keine großen, zusätzlichen Sprünge möglich. Wir hoffen das Thema nun endlich in die richtige Bahn gelenkt und eine Lösung im Sinne unserer Ehrenamtlichen gefunden zu haben.
Weitere wichtige Punkte waren die erneute Anpassung der Hebesatzsatzung und die jährliche Änderung der Umlagesatzung der Verbandsbeiträge. Die Stadt Annaburg ist verpflichtet, auch mit den neuen Steuermessbeträgen, welche das Finanzamt aufgrund der Grundsteuerreform ermittelt hat, Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Um die Differenz im Bereich der ungleichen Festsetzung des Grundsteuerwertes auszugleichen, erließ das Land Sachsen-Anhalt mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz die Möglichkeit, für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzulegen. In der beschlossenen Variante wurde der Hebesatz der Wohngrundstücke weiter verringert und die Differenz auf die Nicht-Wohngrundstücke umgelegt. Die Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum) zahlen somit weniger als die Nicht-Wohngrundstücke (Unbebaute Grundstücke, Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück, sonstige bebaute Grundstücke). Diese Anpassung ist eine direkte Folge des vom Bundesverfassungsgericht geforderten neuen Bewertungsverfahrens, das eine gerechtere und verfassungskonforme Berechnung der Grundsteuer ab dem Hauptveranlagungszeitpunkt 2025 sicherstellen soll.
Wir bleiben für euch am Ball.