FBV Bühlertal

FBV Bühlertal Freie Bürgervereinigung Bühlertal e. V. Am 11. V.“ gegründet.

März im Jahre 1966 wurde von Eugen Kohler, Hans Bentz, Albert Kögel, Heinrich Focken, Konrad Weck, Josef Argus und Wilfried Karcher die „Freie Bürgervereinigung Bühlertal e. Wir sind frei von politischen Strömungen und vertreten die gemeindepolitischen Interessen der Bühlertäler Bürger.

Im lauschigen Garten der Geiserschmiede genießt eine Abordnung der FBV die angebotenen Speisen und Gertränke. Der Verein...
27/07/2026

Im lauschigen Garten der Geiserschmiede genießt eine Abordnung der FBV die angebotenen Speisen und Gertränke. Der Verein der Geiserschmiede um Leiterin Ina Stirm hatte sich sehr viel Mühe gegeben im Rahmen des historischen Festes den zahlreichen Gästen schöne Eindrücke und leckere Verpflegung zu bieten.

An dieser Stelle auch vielen Dank für die vielen ehrenamtlichen Stunden, die der Verein Jahr für Jahr leistet.

Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit Die FBV Bühlertal gratuliert ihrem Gemeinderatsmitglied Hubertus und seiner Ehefrau ...
01/07/2026

Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit

Die FBV Bühlertal gratuliert ihrem Gemeinderatsmitglied Hubertus und seiner Ehefrau Wencke herzlich zu ihrer Hochzeit.

Am vergangenen Freitag durften der Fraktionsvorsitzende Stefan Ursprung und der Vorsitzende der FBV Bühlertal Reinhold Karcher dem Brautpaar persönlich die Glückwünsche der Freien Bürgervereinigung überbringen.

Die FBV Bühlertal freut sich mit den beiden und wünscht ihnen für ihren gemeinsamen Lebensweg von Herzen alles Gute, viel Glück, Gesundheit und viele schöne gemeinsame Momente sowie eine glückliche und erfüllte gemeinsame Zukunft.

Die FBV-Gemeinderatsfraktion möchte eine wichtige Zukunftsfrage aufwerfen: Wie kann sich Bühlertal weiterentwickeln und ...
14/05/2026

Die FBV-Gemeinderatsfraktion möchte eine wichtige Zukunftsfrage aufwerfen: Wie kann sich Bühlertal weiterentwickeln und gleichzeitig seine einzigartige Natur bewahren?
Dazu soll geprüft werden, ob einzelne Teilbereiche des Landschaftsschutzgebiets (LSG) künftig behutsam für eine städtebauliche Entwicklung in Betracht kommen könnten. Hintergrund ist der steigende Bedarf an Wohnraum, Infrastruktur und gemeindlichen Einrichtungen.
Ziel ist ausdrücklich kein „Entweder-oder“, sondern ein ausgewogener Ansatz: Wo ist Entwicklung sinnvoll möglich – und wo hat der Schutz der Landschaft Vorrang?
Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage soll ein unabhängiges Fachbüro mögliche Flächen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Umweltaspekte untersuchen.
Die Ergebnisse sollen dem Gemeinderat als transparente Basis für das weitere Vorgehen dienen

24/12/2025

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Bühlertal
77830

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