13/08/2026
Die Gemeinde Bad Füssing informiert über eine aktuelle Allgemeinverfügung des Landratsamtes Passau:
💧 Aufgrund der extremen Niedrigwassersituation ist die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie von Grundwasser ab sofort für bestimmte Zwecke untersagt.
Betroffen sind unter anderem:
• Befüllen und Betrieb privater Pools und Badebecken
• Bewässern von Gärten und Grünflächen
• Bewässern von Rasenflächen sowie Golf- und Sportplätzen
• Autowaschen außerhalb gewerblicher Waschanlagen
• Bewässern bzw. Abspritzen von Terrassen, Wegen, Höfen, Dächern und ähnlichen Flächen
🌧️ Gesammeltes Regenwasser, beispielsweise aus Zisternen, darf weiterhin genutzt werden.
Das Verbot gilt zunächst bis 15. September 2026 und kann bei anhaltender Niedrigwassersituation verlängert werden. Sollte sich die Wassersituation vorher verbessern, kann das Verbot auch vorzeitig aufgehoben werden.
Die Regelung betrifft Grundwasserentnahmen sowohl ohne als auch mit wasserrechtlicher Zulassung. Für bestimmte gewerbliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzungen mit bestehender Erlaubnis gelten Ausnahmen.
👉 Die Gemeinde Bad Füssing bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorgaben zu beachten und mit der Ressource Wasser verantwortungsvoll umzugehen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Passau veröffentlicht