03/09/2026
📢 Freistellung für die Pflege von Angehörigen –
Das solltest du wissen! ⭐
Wird ein naher Angehöriger pflegebedürftig, gibt es gesetzliche Möglichkeiten, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren.
✅ Pflegezeit:
Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit, wenn der Angehörige mindestens Pflegegrad 1 hat. Die Pflegezeit muss 10 Tage vorher beim Arbeitgeber angekündigt werden.
🚨 Akuter Pflegefall:
Bei einer plötzlich eintretenden Pflegesituation kannst du sofort bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren – ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers.
💶 Wichtig:
Ob der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. den gesetzlichen Regelungen ab.
Erhältst du für diese Zeit keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, kannst du Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei der Pflegekasse beantragen. Dieser beträgt für 10 Tage i.d.R. 90% des Nettogehalts, abzüglich Sozialabgaben.
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