31/08/2026
In unserer folgenden Pressemitteilung vom 24. August waren wir mit unserer Forderung noch einen Tick schneller. Kurz darauf ist die erste unserer Forderungen durch Carsten Linnemann bereits im Entwurfspapier gestrichen worden.
Nun heißt es weiter so:
Pressemitteilung zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes:
Pflege ist Daseinsvorsorge: Keine Rentenkürzungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige tragen das Pflegesystem. Wer diese Verantwortung übernimmt, braucht verlässliche soziale Absicherung statt schlechterer Rentenansprüche.
Mit Blick auf die geplante Pflegereform 2027 spricht sich die Senioren Union Rheingau-Taunus klar gegen Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige aus. Familienpflege ist die tragende Säule des deutschen Pflegesystems. Sie zu schwächen wäre menschlich falsch und zugleich finanzpolitisch kurzsichtig. Außerdem ist der Pflegegrad 1 beizubehalten. Die dort zu erhaltenen Leistungen sind der Grundstock für weitergehende Pflegebedürftigkeit und der Einstieg zur finanziellen Unterstützung bei z.B. notwendig werdender Wohnraumanpassung.
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht eine umfassende Neuordnung der Pflegeversicherung vor. Vorgesehen sind unter anderem vier neue Budgets, Anpassungen bei Pflegegraden, eine verpflichtende Pflegebegleitung sowie Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzierung. Gleichzeitig sollen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige künftig nur noch zu 70 Prozent übernommen werden. Genau hier setzt die Kritik an.
Pflege in der Familie verdient Anerkennung
„Wer Verantwortung für seine Familie übernimmt und durch seinen Einsatz unser Pflegesystem trägt, verdient Anerkennung und eine verlässliche soziale Absicherung – nicht schlechtere Rentenansprüche“, so der Vorsitzende Achim Belak in der Stellungnahme. Pflege in der Familie sei und bleibe die tragende Säule des Pflegesystems.
Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für Pflegebedürftige, Familien und die Gesellschaft. Ohne ihren Einsatz wäre die Versorgung vieler Menschen nicht sicherzustellen. Deshalb dürfen Reformen nicht zulasten derjenigen gehen, die bereits heute erhebliche zeitliche, physische, psychische und finanzielle Belastungen tragen.
Reform darf Familien nicht zusätzlich belasten
Die Pflegeversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Bis 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet; ab 2028 könnten die Finanzlücken weiter steigen. Ziel der Reform ist es, die Finanzierung zu stabilisieren, Eigenanteile zu begrenzen und die häusliche Pflege zu stärken.
Dieses Ziel ist richtig. Es darf jedoch nicht dadurch erreicht werden, dass pflegende Angehörige schlechter abgesichert werden. Kürzungen bei Rentenbeiträgen würden gerade jene treffen, die häufig ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder ganz unterbrechen, um Pflege zu ermöglichen.
Pflege ist Teil der Daseinsvorsorge
Pflege ist Daseinsvorsorge. Sie gehört zu den grundlegenden Leistungen, die notwendig sind, um die Lebensgrundlagen der Bevölkerung sicherzustellen. Wie Gesundheitsleistungen und soziale Sicherungssysteme muss auch Pflege diskriminierungsfrei und verlässlich zugänglich sein.
Wer häusliche Pflege stärkt, stärkt zugleich die gesamte pflegerische Versorgung. Eine Reform, die Pflegebedürftige, Angehörige und professionelle Strukturen entlasten soll, muss deshalb die soziale Absicherung pflegender Angehöriger ausbauen und nicht kürzen.
Forderung: Verlässliche Absicherung statt Kürzungen
Die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige müssen zurückgenommen werden. Stattdessen braucht es eine Reform, die familiäre Pflege anerkennt, nachhaltig finanziert und die Menschen absichert, die Pflege im Alltag ermöglichen.
Positiv zu bewerten ist, dass die Reformansätze eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorsehen. Wenn die drei Sozialversicherungs-Expertenkommissionen die Beitragsbemessungsgrenzen systemübergreifend auf ein zeitgemäß höheres, einheitliches Niveau anheben und versicherungsfremde Leistungen der Pflegeversicherung – etwa Krankenhausaufenthalte – der zuständigen Krankenversicherung zuordnen, könnte dies die Einnahmen und Ausgaben spürbar stabilisieren.
Langfristig lässt sich die Kostenentwicklung in der Pflegeversicherung – ähnlich wie bei der Rentenversicherung – nur dann einigermaßen auffangen, wenn zumindest ein Teil der Finanzierung kapitalgedeckt erfolgt. Auch die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Pflegevollversicherung, deren Finanzierung auf alle staatlichen Ebenen verteilt wird, ist ein sinnvoller Ansatz. Ergänzend bleibt es seit jeher möglich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um mögliche finanzielle Belastungen besser beherrschbar zu machen.