Betreuungsverein Bautzen e. V.

Betreuungsverein Bautzen e. V. Information, Beratung, Begleitung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter, Führen Betreuungsverf

Diese Woche starten wir auf unserem Profil auf Instagram eine neue Videoreihe. In unserer neuen Themenreihe „Aufgabenkre...
16/02/2026

Diese Woche starten wir auf unserem Profil auf Instagram eine neue Videoreihe. In unserer neuen Themenreihe „Aufgabenkreise in der rechtlichen Betreuung“ wollen wir Ihnen kurz und prägnant die wichtigsten Fakten zu den Aufgabenkreisen vorstellen. Dies dient einem ersten Überblick beziehungsweise Einstieg in die Thematik. Also schauen Sie doch gern mal dort vorbei!

Heute startet unsere neue Videoreihe auf Instagram zum Thema Vorsorgemöglichkeiten. Die wichtigsten 8 Möglichkeiten, die...
15/12/2025

Heute startet unsere neue Videoreihe auf Instagram zum Thema Vorsorgemöglichkeiten. Die wichtigsten 8 Möglichkeiten, die Sie haben, um Ihre Rechtsangelegenheiten zu regeln stellen wir Ihnen in 8 kurzen Videos vor.

Sicherlich haben Sie es schon bemerkt: In letzter Zeit kommen hier weniger Beiträge. Dies hat einen Grund: Damit wir uns...
04/12/2025

Sicherlich haben Sie es schon bemerkt: In letzter Zeit kommen hier weniger Beiträge. Dies hat einen Grund: Damit wir unsere Beiträge noch barriereloser zugänglich machen können, haben wir uns entschieden, Ihnen informative Inhalte über kurze Videos, sog. Reels, zu präsentieren. Die geeignetere Plattform hierfür ist Instagram, weshalb ich Sie gern einladen möchte, uns zukünftig auch dort zu folgen, um keinen unserer Videos zu verpassen. Wir werden aber natürlich auch hier weiterhin Informationen mit Ihnen teilen.

Werbung in eigener SacheWir wollen Sie darauf aufmerksam machen, dass wir im Rahmen unserer Querschnittsarbeit kostenlos...
03/12/2025

Werbung in eigener Sache

Wir wollen Sie darauf aufmerksam machen, dass wir im Rahmen unserer Querschnittsarbeit kostenlose Fortbildungsveranstaltungen sowie Informationsabende anbieten. Diese finden in der Regel in unseren Vereinsräumen statt und Sie können unseren Veranstaltungsplan jederzeit auf unserer Homepage einsehen. Je nach Absprache gibt es auch die Möglichkeiten die Veranstaltung außer Haus abzuhalten, z. B.in Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein oder sonstigen offenen Treff (Voraussetzung: Die Veranstaltung ist frei zugänglich).

Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Sie! Und vielleicht können wir Sie dann auch bald bei uns begrüßen!

Betreuungsvereine haben gesetzlich festgelegte Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen wurden. Mit der Reform zum 01.01...
22/09/2025

Betreuungsvereine haben gesetzlich festgelegte Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen wurden. Mit der Reform zum 01.01.2023 wurden diese Aufgaben deutlich ausgeweitet. Nach § 17 Satz 1 BTOG besteht für Betreuungsvereine ein Anspruch auf eine angemessene finanzielle Ausstattung, um diese Aufgaben erfüllen zu können. Die konkrete Ausgestaltung liegt nach § 17 Satz 2 BTOG jedoch in der Verantwortung der Bundesländer.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Länder keine bedarfsgerechte Finanzierung sicherstellen. Die tatsächlichen Kosten der Vereine übersteigen die bereitgestellten Mittel erheblich. Ein Betreuungsverein hat daher Klage erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat in zweiter Instanz entschieden, dass sich aus § 17 BTOG selbst kein einklagbarer Anspruch ableiten lässt. Vereinfacht bedeutet dies: Eine angemessene Finanzierung kann nur auf Grundlage des jeweiligen Landesrechts eingeklagt werden – auch wenn der Bund die Länder verpflichtet hat, die Betreuungsvereine zu finanzieren.

Damit hängt die Finanzierung der Betreuungsvereine letztlich vom Haushalt und der politischen Lage im jeweiligen Bundesland ab. Eine verlässliche Bedarfsdeckung bleibt vielerorts aus. Für die Vereine bedeutet dies weiterhin unsichere Rahmenbedingungen und fehlende Planungssicherheit.

Betreuungsvereine leisten jedoch eine unverzichtbare Arbeit. Ohne eine gesicherte Finanzierung geraten Beratung, Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer in Gefahr.

Nun ist die Politik gefordert, die Voraussetzungen für eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung zu schaffen – damit Bürgerinnen und Bürger auch künftig kompetente Unterstützung zu Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erhalten.

In unserer gestrigen Veranstaltung haben wir das Thema Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahmen und deren Alternat...
27/08/2025

In unserer gestrigen Veranstaltung haben wir das Thema Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahmen und deren Alternativen besprochen. Neben der Darlegung des Aufgabenkreises und der Aufgaben des ehrenamtlich tätigen Betreuers wurde ein Hauptaugenmerk auch auf deren Alternativen gelegt. In unserem Landkreis haben wir überwiegend ehrenamtliche Betreuungsverfahren innerhalb von Familien. Insbesondere aufgrund dieser Bindung sind freiheitsentziehende Maßnahmen auch für den Beantragenden belastend. Diese sind aber auch nicht immer notwendig und sollten auf das unabdingbare Maß reduziert werden. Es sollte immer klar kommuniziert werden, dass man freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden will. Dennoch möchte niemand, dass sich der Patient verletzt oder Schadensersatzansprüche bei Heimaufenthalten entstehen. Um daher mit dem Pflegepersonal alternative Maßnahmen besprechen zu können, sollte man diese kennen. Sind Alternativen nicht geeignet um das Risiko einer Gesundheits- oder Lebensgefahr zu reduzieren, so ist es erforderlich und verhältnismäßig, dass der Verlust an Lebensqualität und der eventuell bei der betroffenen Person aufkommende Leidensdruck durch freiheitsentziehende Maßnahmen in Kauf genommen werden muss.

Bitte beachten Sie auch, dass es sich auch bei den weniger einschränkenden Alternativen um durch das Betreuungsgericht zu genehmigende Maßnahmen handeln kann. Wir empfehlen bei Unsicherheiten mit dem Gericht über geplante Maßnahmen zu sprechen.

Außerdem ist unsere Aufstellung sicherlich nicht abschließend. Wir würden uns über weitere Möglichkeiten zur Verhinderung freiheitsentziehender Maßnahmen in den Kommentaren freuen!

Unsere Beratungen zeigen regelmäßig, wie herausfordern die rechtliche Betreuung im Ehrenamt ist. Die Problemlagen reiche...
21/08/2025

Unsere Beratungen zeigen regelmäßig, wie herausfordern die rechtliche Betreuung im Ehrenamt ist. Die Problemlagen reichen von fehlender Mitwirkung des Betroffenen, über ein nicht ausreichend vorhandenes Hilfesystem bis hin zu fehlender Abgrenzung des handelnden Akteurs. Bereits in früheren Beiträgen wollten wir verdeutlichen, dass die rechtliche Betreuung keine tatsächliche Hilfeleistung im Alltag ist, kein Ausfallbürge und auch kein Privatsekretär. Wir erziehen niemanden, sondern vertreten Interessen der betroffenen Person. Und oft ernten wir dann genau (k)eine Anerkennung: „Was machen Sie dann überhaupt?“ Viele eaB lassen sich von den Betroffenen oder von dem Umfeld unter Druck setzen. Wir merken selbst in unserer täglichen Arbeit wie schwierig das ist und wie wichtig es ist, sich immer wieder neu abzugrenzen und sich die eigenen Aufgaben bewusst zu machen! Daher heute ein paar kleine Erinnerungen:
1. Als rechtlicher Betreuer bin ich an die Wünsche der betreuten Person gebunden (§ 1821 Abs. 2-4 BGB). Nehmen Sie Hilfen vor, die den Wünschen nicht entgegen stehen. Legen Sie Ihre Arbeit offen. Bleiben Sie empathisch! Geben Sie sich und dem Betreuten Zeit ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Akzeptieren Sie zu gegebener Zeit, wenn dies nicht gelingen sollte
2. Wenn jemand von Ihnen Tätigwerden fordert, dann fragen Sie sich: Wo liegt der RECHTLICHE Belang an dem Anliegen, welches an mich herangetragen wird? Nur dann ist es meine Aufgabe. Ansonsten vermittle ich den Kontakt und wirke darauf hin, dass die zuständige Stelle tätig wird. Als rechtlicher Betreuer bin ich kein Ausfallbürge. Sollte es niemanden geben, der dieses Anliegen umsetzen kann, dann kann ich als rechtlicher Betreuer nichts für ein mangelhaftes Hilfesystem.
3. Unser gesetzlicher Auftrag ist nicht vergleichbar mit dem Erziehungsberechtigten der betroffenen Person, sondern mit deren Rechtsanwalt. Im Rahmen unserer Aufgabenkreise unterstützen wir die betroffene Person dabei, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen,d.h.wir organisieren Hilfe und strukturieren die Aufgaben, damit eine Verselbstständigung herbeigeführt wird. Im Ausnahmefall vertreten wir, soweit dies erforderlich ist (§ 1821 Abs. 1 BGB).
Als ehrenamtliche/r Betreuer/in haben Sie immer den örtlichen Betreuungsverein an Ihrer Seite, der Sie berät, unterstützt und begleitet. Nutzen Sie diese Möglichkeiten des Austausches auch in diesen Lagen, wo Ihnen die Abgrenzung von Ihrem rechtlichen Auftrag und den Forderungen, die an Sie gestellt werden, schwerfällt. Sie sind nicht allein!

Oft haben wir in der Beratung ehrenamtliche Betreuer die Ehepartner des psychisch erkrankten Betroffenen sind. Das diese...
17/06/2025

Oft haben wir in der Beratung ehrenamtliche Betreuer die Ehepartner des psychisch erkrankten Betroffenen sind. Das diese Situation für beide Ehepartner eine Belastungsprobe ist, kann sich jeder vorstellen. Das Eheversprechen „in guten wie in schlechten Zeiten“ bekommt da noch einmal eine neue Dimension. Konkret gestaltete sich einer der Fälle so, dass der Betroffene an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie gelitten hat und unliebsame Dinge im Haushalt anstellte wie alle Handtücher entsorgte, weil sie kontaminiert seien oder die Nachbarn vom Fenster aus anschrie, die sie verfolgen würden. Er verließ fast nie das Haus und erzählte tagein und tagaus von seinen wahnhaften Ideen wie das er als Polizist angeheuert wurde und die ganze Nacht Patrouille läuft. Ein stationärer Krankenhausaufenthalt liegt länger zurück. Medikamente wurden durch den Betroffenen abgesetzt. Die ehrenamtliche Betreuerin saß deshalb verzweifelt bei uns in der Beratung. Es sei doch kein Zustand, wie er sich aufführe. Ihm müsse doch geholfen werden.

Die Situation tritt auch in vielen anderen ehrenamtlichen Betreuungskonstellationen auf. Beispielsweise die Tochter, die ihre Mutter betreut, welche aufgrund der Demenz Fehlhandlungen begeht, indem sie permanent bei Ärzten und Dienstleistern Termine vereinbart, im Sommer ein Feuer im Kamin anzündet oder ihre Post in winzig kleine Schnipsel reißt. Auch hier hat die ehrenamtliche Betreuerin einen erheblichen Mehraufwand und wollte eine Lösung.

Die Lösung, die durch solche Betreuer gleich mitgebracht wird, ist oft die Heilbehandlung gegen den Willen der betroffenen Person in einer Psychiatrie - denn „es nützt ja nun mal nichts“. Das Gericht sah das hier aber anders: Alles keine schönen Verhaltensweisen, aber auch keine Selbst- oder Fremdgefährdung. Mit dieser Begründung sind weder Ärzte noch das Betreuungsgericht tätig geworden.

Der BGH hat im letzten Jahr passend zu der Thematik einen Beschluss gefasst, den wir Ihnen gern in der nächsten Woche vorstellen wollen.

Und wir wollen die Frage klären, wie denn nun geholfen werden konnte...

Das Mittel zum Erfolg in der rechtlichen Betreuung ist die Kunst der Kommunikation. In der Rolle als ehrenamtlicher Betr...
28/05/2025

Das Mittel zum Erfolg in der rechtlichen Betreuung ist die Kunst der Kommunikation. In der Rolle als ehrenamtlicher Betreuer oder Bevollmächtigter sollen wir Hilfen organisieren und Defizite überwinden und dabei der betroffenen Person die Selbstbestimmung ermöglich und nicht stellvertretend Handeln oder Entscheidungen abnehmen.
Und genau da liegt auch das Problem in der sozialen Arbeit. In der Regel ist der/die Betreuer/in die Person mit Expertenwissen. Daher fühlt sich die betreute Person bereits zu Beginn des Gespräches in einer hilflosen Postion. Diese Einschätzung resultiert in der Regel aus eigenen persönlichen Empfindungen und ist sehr subjektiv. Wir als der/die Betreuer/in sollten daher immer eine Unterhaltung auf Augenhöhe suchen, indem wir uns in eine Haltung des Nichtwissens versetzen und mit der größtmöglichen Neutralität und objektiven Sichtweise ein offenes Gespräch mit der betreuten Person führen. Methoden hierzu sind vor allem offene Fragen.
Aber gerade dieses soeben beschriebene persönliche Empfinden aufgrund der Autoritätsstellung des Betreuers empfinden betreute Personen oft schon als Provokation, sodass es nicht selten zu Streitgesprächen und Aggressionen kommt. Hier müssen wir als Betreuer/in oder Bevollmächtigte deeskalierend wirken. Deeskalierend wirken neben einer sachlichen und ruhigen Gesprächsführung auch immer Informationen. Erklären Sie Ihre Handlungen, verallgemeinern Sie nicht und bleiben Sie konsequent. Zeigen Sie ehrliches Verständnis und hören Sie aktiv zu. Deeskalierend kann es auch wirken, wenn Sie die Probleme „zurückgeben“, indem Sie die betroffene Person nach einer Lösung fragen. Eine bewusste Gesprächsführung ist dabei nur ein Schritt im Rahmen der Eigensicherung. Daneben empfehlen wir auch, sich mit worst-case-Szenarien auseinander zu setzen, Ort und Zeit des Gespräches gut überlegt auszusuchen und Hilfsmittel wie beispielsweise ein Handy griffbereit zu haben.

Werbung in eigener SacheNächste Woche findet wieder eine Veranstaltung zum Thema Kommunikation statt. Zu den grundlegend...
22/05/2025

Werbung in eigener Sache

Nächste Woche findet wieder eine Veranstaltung zum Thema Kommunikation statt. Zu den grundlegenden Methoden der Gesprächsführung aus den bisherigen Veranstaltung sollen dieses Mal deeskalierende Methoden aufgezeigt werden, damit ein Streitgespräch erst gar nicht entsteht. Denn bei den Beratungen ist aufgefallen, dass ehrenamtliche Betreuer/innen, vor allem Familienbetreuer/innen, immer stärker mit verbalen Aggressionen ihrer Betreuten zu kämpfen haben. Gerade bei Hausbesuchen oder wenn die Betroffenen mit ihrer betreuten Person in unser Büro kommen, fällt in der Kommunikation zwischen den Personen auf, dass viele Fehler gemacht werden, die eine Kommunikation eskalieren lassen. Durch eine bewusstere Gesprächsführung kann hier entgegen gewirkt werden und unseren ehrenamtlichen Betreuer/innen der Alltag mit ihrer betreuten Person erleichtert werden.

Alle Informationen zu der Veranstaltung sowie das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website.

Adresse

Äußere Lauenstraße 23
Bautzen
02625

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00

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