CSU/DU-Stadtratsfraktion Bayreuth

CSU/DU-Stadtratsfraktion Bayreuth Informations- und Dialogseite der CSU/DU-Stadtratsfraktion im Bayreuther Rathaus. Vielen Dank für das Interesse an unserer Arbeit.

Die CSU stellt die größte Fraktion im Bayreuther Stadtrat. Wir verstehen uns als Team aus 10 unterschiedlichen Stadträtinnen und Stadträten, in dem jeder seine Interessen und Fähigkeiten einbringt. Unser Ziel ist es, eine visionäre Stadtpolitik für die Bürgerinnen und Bürger Bayreuths zu entwickeln und zu begleiten. Wir freuen uns über Anregungen, Feedback, Ideen und auch über Kritik, die wir dann in unsere politische Arbeit einfließen lassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,in der vergangenen Juli-Sitzung des Stadtr...
23/07/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

in der vergangenen Juli-Sitzung des Stadtrats Bayreuth wurden noch vor der Sommerpause verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Einiges waren reine Verwaltungsvorgänge, andere Themen wurden auch überaus kontrovers diskutiert.

Mit dem heutigen Newsletter wollen wir sie – wie immer – über die wichtigsten Tagesordnungspunkte jener Stadtratssitzung informieren.

Neuverteilung der Stadtbezirke

Wie bereits in der konstituierenden Stadtratssitzung beschlossen und in § 4 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth festgelegt wurde die Zahl der bisherigen Stadtdistrikte deutlich auf nunmehr insgesamt 20 reduziert.

Unter Anwendung des maßgeblichen Verfahrens nach Saint-Laguë/Schepers entfielen auf die CSU/DU-Fraktion dabei sechs Stadtbezirke. In einem interfraktionellen Abstimmungsverfahren konnten dabei folgende Stadtbezirke für unsere Fraktion gesichert werden:

- Glocke/Saas/Lerchenbühl
- Birken/Quellhöfe
- Wendelhöfen/ Gartenstadt
- Roter Hügel/ Herzoghöhe/ Kreuz
- Königsallee/Eichelberg
- Thiergarten

Die personelle Zuordnung der Stadtdistriktvorsteher erfolgt dann auf Vorschlag der entsendenden Fraktionen voraussichtlich in der September-Stadtratssitzung.

Umbesetzung von Gremien und Beiräten

Aufgrund verschiedener Richtlinien- und Satzungsänderungen sind in verschiedenen Gremien und Beiräten eine Reihe von Umbesetzungen bzw. Ergänzungen notwendig geworden.
Während die meisten Gremien unsere Fraktion nicht betrafen, erhielten wir im Behindertenbeirat einen weiteren, zusätzlichen Sitz, der künftig von Herrn Kollegen Franz-Peter Wild (Stellvertreter: Dr. Christian Haag) wahrgenommen werden wird.
Die Änderungen wurden einstimmig verabschiedet.

Einfrieren der Aufwandsentschädigungen für Stadtratsmitglieder und Bürgermeister

Die in der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth geregelten Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder und Bürgermeister sind an das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) gekoppelt. Dies bedeutet, dass mit jeder Tarifanpassung der Beamtenvergütung auch die Aufwandsentschädigungen in gewissem – wenn auch bescheidenem – Umfang automatisch angehoben werden.

Auf (richtigen) Antrag der Grünen-Fraktion wurde diese automatische Tarifanpassung nun gekappt. Auch wenn es sich hierbei ehrlicherweise nur um marginale Beträge mit bloßer Symbolwirkung handelt, ist das Einfrieren der Aufwandsentschädigungen für die gesamte aktuelle Stadtratsperiode ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit der Bevölkerung in immer schwieriger werdenden Zeiten.

Entsendung städtischer Vertreter in Verwaltungsrat und Gesellschafterversammlung der Festspielgremien

Der Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung der Bayreuther Festspiele GmbH und der BF Medien GmbH setzen sich neben den anderen Gesellschaftern jeweils u. a. aus zwei Vertretern der Stadt Bayreuth zusammen. Als städtische Vertreterin wurde in die genannten Gremien dieser städtischen Beteiligungen neben Oberbürgermeister Dr. Andreas Zippel nun die Leiterin des städtischen Beteiligungscontrolling, Frau Antonia Marsmann, in der Nachfolge der scheidenden Kulturreferentin Eva Christina Bär entsandt.

Bericht zum Haushaltsvollzug

Turnusmäßig informierte Stadtkämmerer Michael Rubenbauer über den Bericht zum aktuellen Haushaltsvollzug per Stichtag 30.6.2026.
Die wesentlichen Eckdaten lauten wie folgt:

I) Finanzrechnung 2026 (Auswertungsstand: 10.07.2026)

a) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 139,53 Mio. €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 47,35 Mio. €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -7,82 Mio. €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2,93 Mio. €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 40,08 Mio. €
Saldo aus Investitionstätigkeit -37,15 Mio. €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 Mio. €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,84 Mio. €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit -0,84 Mio. €

b) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit davon für:

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,09 Mio. €
Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Anschaffungen) 4,66 Mio. €
Investitionsmaßnahme 28 (Stadthalle; Generalsanierung u. Außenanlagen) 7,63 Mio. €
Investitionsmaßnahme 2029 (Gewerbliche Berufsschule) 13,56 Mio. €
Sonstige Baumaßnahmen 13,60 Mio. €

II) Gewerbesteuer (Auswertungsstand: 09.07.2026)
(entspricht der Höhe der avisierten GewSt-Erträge aufgrund der gegenwärtigen Bescheidlage)

Gewerbesteuerertrag 78,82 Mio. €
davon:
Nachzahlungen/Erstattungen Veranlagungsjahre 2025
und früher 16,28 Mio. €
(nachrichtlich:Gewerbesteuereinzahlungen
Istergebnis; 30.06.2026) 53,86 Mio. €

III) Liquide Mittel

Salden Kontokorrent/Giro (30.06.2026) 8,32 Mio. €
(nachrichtlich: Liquide Mittel 31.12.2025 45,01 Mio. €
Schuldenstand 76,49 Mio. €

Bebauungsplanverfahren Nr. 1/26 „Wohngebiet an der Burgstallstraße“

Um die städtebauliche Entwicklung am südwestlichen Rand des alten Ortskerns des Stadtteils Seulbitz bauplanungsrechtlich geordnet zu steuern, ist gem. § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

In Hinblick auf die aktuelle und zukünftige Entwicklung im Bereich der Reha-Klinik-Therme ist es dabei sinnvoll, die im nahen Umfeld vorhandenen untergenutzten Flächenressourcen in ihrem städtebaulichen und wirtschaftlichen Potential optimal auszuschöpfen. Angestrebt wird eine der Umgebung angemessene Nachverdichtung. Auf bisher fast vollständig versiegelten Lagerflächen soll in unmittelbarer Nähe zur Reha-Klinik-Therme neuer qualitätsvoller Wohnraum entstehen.

Der Stadtrat beschloss daher die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/26 „Wohngebiet an der Burgstallstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Bebauungsplanverfahren Nr. 4/26 „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Thiergärtner Straße 48“

Mit Schreiben vom 12.6.2026 beantragte ein auswärtiger Investor als Vorhabenträger die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Gegenstand der Planung ist ein „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage“ auf dem Anwesen Thiergärtner Straße 48. In diesem Sondergebiet (SO) soll auf einer Projektfläche von rd. 8,3 ha eine Agri-Photovoltaikanlage mit einer installierten Modulleistung von ca. 6 415 kWp errichtet werden. Die entlang einer Nord-Süd-Achse angeordneten Modulreihen sollen mit beweglichen PV-Paneelen ausgestattet werden, die dem Stand der Sonne folgen und bedarfsweise komplett senkrecht gestellt werden können. Dadurch soll der Großteil der Projektfläche angeblich weiterhin landwirtschaftlich nutzbar bleiben.

Unsere Fraktion sieht das Vorhaben überwiegend kritisch.

So liegt der Vorhabenstandort nicht innerhalb eines nach dem beschlossenen PV-Steuerungskonzept der Stadt Bayreuth bevorzugten (privilegierten) Raums für PV-Anlagen, wie es etwa entlang der Bundesautobahn oder angrenzend an Eisenbahnlinien der Fall ist.
Weil deshalb keine Privilegierung gemäß§ 35 BauGB vorliegt, müsste eigens ein Planungsrecht im Wege eines Bebauungsplanverfahrens zugunsten des Investors geschaffen werden. Dies würde aber nach unserer Auffassung einen unguten Präzedenzfall für andere potentielle Vorhabenträger darstellen, denen dann kaum mehr wirksam begegnet werden könnte.
Darüber hinaus würde auch bei dem Konzept einer Agri-PV-Anlage nur noch eine eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung möglich sein. Verschiedene Nachbarn, etwa ein Bio-Hof mit Gemüseanbau und Hofladen, befürchten massive Einschränkungen, weil durch den Neigungswinkel der Anlage landwirtschaftliche Flächen genau im Reflexionswinkel der Anlage stehen und durch die daraus resultierende Hitzeentwicklung und Mikrothermik kaum mehr angemessene landwirtschaftliche Erträgnisse erzielt werden könnten.
In Bayreuths grünem Süden haben wir in den letzten Jahren soviel Gutes und Schönes entwickelt, das sollten wir nicht leichtfertig durch riesige Stahlstützen und PV-Module zerstören.

Wir sind stattdessen der Auffassung, die wenigen landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Stadtgebietes möglichst zu erhalten und lieber vermehrt Dachflächen oder aber bereits versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) für weitere PV-Anlagen zu nutzen.

Dem Verwaltungsvorschlag auf Verabschiedung eines entsprechenden Einleitungsbeschlusses konnte unsere Fraktion daher nicht folgen; gleichwohl wurde ein solcher Beschluss trotz erheblicher Bedenken bei 18 Gegenstimmen aus den verschiedensten Fraktionen von einer Mehrheit des Stadtratsgremiums gefasst.

Städtebauliche Rahmenplanung - Geschwister-Scholl-Platz / Meranierring

Im Bereich des Geschwister-Scholl-Platzes entsteht die Chance einer qualifizierten Innenentwicklung. Der künftige Flächenbedarf des Freistaates (u.a. Staatsinstitut für Fachlehrer) an diesem Standort nimmt ab. Einzelne Gebäude befinden sich in einem schlechten Zustand und es soll eine Konzentration bei der baulichen Ertüchtigung auf die Gebäude und Flächen gelegt werden, die tatsächlich langfristig benötigt werden. Somit werden lt. Immobilien Bayern (ImBY) künftig Flächen in städtebaulich integrierter Lage für eine bauliche Nachnutzung frei.
Mit einer vorausschauenden Rahmenplanung soll eine stadtfunktional und städtebaulich geordnete Entwicklung vorbereitet werden. Denn das Areal um den Geschwister-Scholl-Platz bildet als zentraler Ort im Quartier die Möglichkeit behutsamer Nachverdichtung, einer Aufwertung und Attraktivierung des gesamten bereichs, einer guten Vernetzung zu zahlreichen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Schule, KiGa, Nahversorgung etc.) und in angrenzende Quartiere. Diese sollen mit der Rahmenplanung hervorgehoben werden und für einzelne Teile des Gebietes städtebauliche Zielvorstellungen formuliert werden.
Diese Ziele sollen dann als informelle Planungsgrundlage für künftige städtebauliche Entwicklungen herangezogen werden und die Grundlage für weitere Bauleitplanungen bilden.
Der informellen städtebaulichen Rahmenplanung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11BauGB für den Bereich „Geschwister-Scholl-Platz / Meranierring“ wurde vom Stadtrat einstimmig zugestimmt.

Weiteres Vorgehen in Sachen Alte Schokofabrik

Der Stadtrat hat bereits im Januar 2023 dem Entwurf mit Gesamtkonzept des denkmalgeschützten Industriegebäudes der Alten Schokofabrik zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Projekt durch die mit der Planung beauftragten Büros bis zur Baueingabereife weiterzuführen und die entsprechenden Förderanträge zu stellen.
Die entsprechenden Genehmigungsunterlagen wurden erarbeitet und zusammengestellt. Als nächster Schritt waren Fördergespräche mit potentiellen Fördergebern zu führen, um mögliche Förderszenarien abzuklären. Dies erfolgte im Sommer 2024.

Das Ergebnis wurde dem Bauausschuss am 10.12.2024 und dem Stadtrat am 18.12.2024 vorgestellt.

Aus Gründen erheblicher Finanzierungsprobleme wurde dieser Punkt bereits damals in Bauausschuss und Stadtrat vorerst um ein Jahr zurückgestellt. In dieser Zeit sollte die Verwaltung aktuelle bzw. weitere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Da das damalige Programm KulturInvest im Herbst 2025 auch von der neuen Bundesregierung fortgeführt werden sollte, wäre weiterhin ein Förderanteil von bis zu 90% erreichbar gewesen.

Eine Umsetzung war und ist jedoch nur im Rahmen der tatsächlichen haushalterischen Möglichkeiten denkbar, die schon seinerzeit äußerst beschränkt waren. Im Dezember 2025 wurde deshalb die Behandlung des Projektes abermals in Stadtentwicklungsausschuss und Stadtrat aus finanziellen Gründen zurückgestellt.

Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit aktualisierten Kosten und Förderszenario im Juli 2026 erneut zu berichten. Das Ergebnis wurde in der jetzigen Stadtratssitzung vorgestellt.

Die aktualisierten Kosten für das Projekt würden sich demnach momentan auf 12,6 Mio € belaufen. Dies bedeutet einen Preisanstieg gegenüber der alten Kostenberechnung von 2023 von ca. 1,7 Mio €.
Bei einer Indexierung für die Folgenjahre wäre mit folgender Kostenentwicklung zu rechnen:

2026 12,6 Mio €
2027 13,5 Mio € mit 7% Steigerung
2028 14,4 Mio €.

Die Förderprogramme bestehen unverändert fort, jedoch ist eine Förderzusage erst mit einer Ausführungsplanung inkl. Kostenermittlung und einem skizzierten Finanzierungsplan zu erhalten.
Aus diesem Grund wurde von der Bauverwaltung vorgeschlagen, die Planung fortzuführen und als nächsten Schritt die LP 5 und 6 HOAI beim bereits beauftragten Architekturbüro abzurufen. Die Planungskosten würden hierfür 243.516,34 € betragen und wären selbst nicht förderfähig.

Während die Bauverwaltung die weitere Ausführungsplanung somit befürwortete, warnte die Finanzverwaltung entschieden: So seien seitens der Regierung von Oberfranken die Genehmigung neuer Investitionsmaßnahmen derzeit nicht denkbar. Aufgrund des hochkomplexen Förderverfahrens mit vielen Teilnehmern sei fraglich, ob das heute avisierte Förderniveau überhaupt erreicht werden könne. Und schließlich wurde auf die zu erwartenden hohen dauerhaften Unterhaltskosten und den erforderlichen Personalaufwand verwiesen, der dauerhaft von künftigen Haushaltern erwirtschaftet werden müsse.

Bei aller ausdrücklichen Hochachtung und Wertschätzung, die auch unsere Fraktion der in der Schoko geleisteten Jugendarbeit zollt, muss nach unserer Auffassung eine sachliche und nüchterne Abwägung zwischen den beiden widerstreitenden verwaltungsinternen Positionen vorgenommen werden. Während die Bauverwaltung die Beauftragung der Ausführungsplanung für 250.000,- € nach dem Prinzip Hoffnung empfiehlt und darauf setzt, dass später schon irgendwie genug Geld für deren Realisierung vorhanden sein wird, sieht die Finanzverwaltung unsere tatsächliche Haushaltslage realistisch, bezweifelt das erreichbare Förderszenario, verweist auf sattsam bekannte Baurisiken in alten Gemäuern und preist auch die zu erwartenden künftigen Unterhalts- und Personalkosten mit ein.

Diese Risikoeinschätzung wird von der CSU/DU-Fraktion gerade nach den schmerzlichen Erfahrungen, die wir mit Friedrichsforum und Graserschule gemacht haben, ausdrücklich geteilt. Nach unserer Auffassung sind 13 oder 14 Millionen € für die Sanierung eines einzigen Obergeschosses schlicht zu viel und das Ende der Fahnenstange damit vermutlich noch gar nicht erreicht. Zum jetzigen Zeitpunkt 250.000,- € in eine Planung zu stecken, die nach jetziger Haushaltslage nicht realisierbar sein wird, erscheint uns unverantwortlich. Lieber würden wir dieses Geld verwenden, um es in konkreten Projekten den Jugendlichen unmittelbar zugutekommen zu lassen, anstatt es in bauliche Luxussanierungen mit ungewissem Ausgang zu investieren.

Eine -wenn auch knappe- Mehrheit des Stadtrats sah dies jedoch anders und ist bereit, nach Friedrichsforum und Graserschule ein neues Sanierungsabenteuer zu beginnen. Fortsetzung folgt …

Regionales Gründer- und Innovationszentrum - Hier: Entscheidung zur Rechtsform der Betriebsgesellschaft
Das Regionale Gründer- und Innovationszentrum (RIZ) soll gemeinsam von Landkreis und Stadt Bayreuth getragen werden. Der Betrieb soll durch eine noch zu gründende Betriebsgesellschaft erfolgen, deren Gesellschafter die Stadt Bayreuth und der Landkreis Bayreuth zu gleichen Teilen sein werden. Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für den gemeinsamen Betrieb sind in einem Vertrag zu regeln. Entsprechendes wurde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Stadt und Landkreis Bayreuth festgelegt, welchem vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25.06.2025 zugestimmt wurde.

In einem Betriebskonzept für das RIZ wurden in den zurückliegenden Monaten die Grundlagen hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungsangebote und bezüglich einer arbeitsfähigen Organisationsstruktur gelegt.

Nun ging es um die dafür am besten geeignete Rechtsform des RIZ. Zur Vorbereitung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage wurde ein externes Gutachten beauftragt.
Aus dem Gutachten ging als klare Empfehlung hervor, das RIZ in der Rechtsform einer GmbH zu errichten. Dieser Empfehlung folgte der Stadtrat einstimmig.

Sonstiges
Darüber hinaus gab es noch jede Menge übliche Routineangelegenheiten und einen umfangreichen nichtöffentlichen Teil zu behandeln, dessen Inhalte hier naturgemäß nicht wiedergegeben werden können.
Die Juli-Sitzung des Stadtrates endete dann am fortgeschrittenen Abend, womit der Stadtrat Bayreuth zunächst in die Sommerpause entlassen wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus und allen guten Wünschen für eine schöne Sommerzeit,

Ihre CSU/DU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,die vergangene Mai-Sitzung des Stadtrats B...
24/06/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

die vergangene Mai-Sitzung des Stadtrats Bayreuth diente – wie Sie seinerzeit der Presse entnehmen konnten – ausschließlich der Konstituierung des neu gewählten Stadtratsgremiums, der Verabschiedung einer neuen Gemeindesatzung sowie der aktuellen Geschäftsordnung des Stadtrats Bayreuth und der umfangreichen Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Stadtrates Bayreuth, weshalb es darüber keinen gesonderten Newsletter gab.

Wie ebenfalls bereits in den Medien berichtet wurde, haben wir uns zur Bündelung der Kräfte und Verstärkung unserer politischen Schlagkraft im neuen Stadtrat mit den Kollegen der DU zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sind nunmehr Dr. Wolfgang Gruber (DU), Ingrid Heinritzi-Martin (CSU) und Helmut Parzen (CSU). Den Fraktionsvorsitz hat die neue, nunmehr zwölf Mitglieder starke Stadtratsfraktion wiederum mir anvertraut, was mir Ehre und Verpflichtung zugleich ist.

Wesentliche Aufgabe in der ersten Stadtratssitzung war u.a. die Wahl der weiteren Bürgermeister. Wir freuen uns, dass es hier gelungen ist, unser Fraktionsmitglied Stefan Schuh – bereits in der vergangenen Periode 3. Bürgermeister der Stadt Bayreuth – nun zum 2. Bürgermeister und damit ersten Vertreter des neuen Oberbürgermeisters Dr. Andreas Zippel zu wählen. Eine weitere Vertretung unserer Fraktion in der unmittelbaren Stadtspitze ist damit sichergestellt.

Allen Gewählten wünsche ich Glück und Erfolg in den verschiedenen Funktionen und uns allen stets eine glückliche Hand in unseren gemeinsamen Einsatz für unsere Stadt Bayreuth!

Mit der gestrigen Juni-Sitzung des Stadtrats Bayreuth begann nun die eigentliche inhaltliche politische Arbeit. Mit dem heutigen Newsletter wollen wir sie – wie immer – über die wichtigsten Tagesordnungspunkte jener Stadtratssitzung informieren.

Traglufthalle über dem Schwimmerbecken im Kreuzsteinbad?

Unter dem 19.02.2026 beantragte unser Fraktionskollege Christian Wedlich für unsere Fraktion die Prüfung der Errichtung einer Traglufthalle über dem Schwimmerbecken im Kreuzsteinbad zur ganzjährigen Nutzung unter Berücksichtigung eines Energiekonzepts ggf. mit Blockheizkraftwerk (BHKW) und Zentrallüftung. Der Antrag verstand sich jedoch ausdrücklich als Alternative zu dem geplanten Neubau einer Schwimmhalle am Graf-Münster-Gymnasium (GMG) für den Fall, dass dieser aus technischen oder fördertechnischen Gründen nicht realisierbar sein sollte. Die jetzige Behandlung dieses Antrages war daher unseres Erachtens vorgreiflich gegenüber der vorrangig zu klärenden Situation bezüglich der Schwimmhalle am GMG.

Die Idee hinter dem Antrag war eine Überdachung des 50-Meter-Schwimmerbeckens des Kreuzsteinbades mit einer Traglufthalle, was gegenüber allen anderen baulichen Maßnahmen eine schnell umsetzbare und kostengünstige Alternative zu einem Neubau einer Schwimmhalle am GMG wäre.
Gleichzeitig sollten die Integration des SVB-Bades und Möglichkeiten entsprechender Fördermittel geprüft werden wie etwa

 aus dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung,
 der sogenannten „Sportmilliarde“ oder
 aus dem Olympiastützpunktsystem und der Förderung für Bundesleistungszentren.

Nach den von vorneherein kritischen Prüfungen der Verwaltung stellt die Installation einer Traglufthalle im Kreuzsteinbad zwar grundsätzlich einen technisch machbaren Ansatz dar. Allerdings wurde verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass die Anforderungen an das Schwimmerbecken nicht gewährleistet seien, weil etwa zur Schwimmausbildung eine ansteigende oder variable Wassertiefe notwendig sei. Eine Nutzung durch Schulen wäre somit von Beginn an nur eingeschränkt möglich (gleichwohl könnten aber andere Bäder für die schulische Schwimmausbildung entlastet werden).
Auch könnten etwa die bestehenden Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten im Kreuzsteinbad nicht genutzt werden, da weder die Leitungen winterfest seien noch die Umkleideräume beheizt werden könnten, ein entsprechend dimensionierter Sanitärbereich inkl. Umkleiden müsste in die Traglufthalle zu integriert werden, wofür die vorhandene Fläche und der funktional bedeutsame Raum um den Beckenrand nicht ausreichen würde.
Eine Einlagerung der Hülle im Sommer direkt innerhalb des Kreuzsteinbades wäre darüber hinaus aus Platzgründen nicht darstellbar.
Nicht zuletzt sei die Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Bades nicht zu gewährleisten (Beleuchtung, Winterdienst, etc.). Deshalb und auch aus allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgründen sei der Antrag aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.
Dabei wurde aber verkannt, dass sich dieser Vorschlag ausdrücklich nur als denkbare Alternative für eine womöglich nicht realisierbare Kleinschwimmhalle am GMG verstand, deren Bau ein Vielfaches teurer und aufwendiger wäre und auch deutlich höhere laufende Betriebskosten zur Folge hätte.
Leider war eine große Mehrheit des Stadtrates nicht bereit, sich näher mit diesem Vorschlag auseinanderzusetzen, sodass die Anregung (zumindest derzeit) gegen die Stimmen unserer Fraktion abgelehnt wurde.

Verordnung über die Festsetzung eines Schutzgebietes für die Heilquellen Friedrichs- und Wilhelminentherme

Neben der bereits anerkannten Friedrichstherme, die der Versorgung der Lohengrin-Therme dient, erfolgte nun durch die Regierung von Oberfranken auch die offizielle Anerkennung der unmittelbar benachbarten Wilhelminentherme als staatliche Heilquelle.
Die Regierung von Oberfranken hat am 22.05.2026 den entsprechenden Anerkennungsbescheid erlassen.
Da das Anerkennungsverfahren ist damit abgeschlossen ist, hatten die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH folgerichtig beantragt, sinnvollerweise für die beiden Heilquellen zusammen ein neues, gemeinsames Schutzgebiet auszuweisen.
Entsprechend einem Auftrag des Stadtrats Bayreuth vom Herbst 2025 hat nun die Stadt Bayreuth als untere Wasserrechtsbehörde eine entsprechende Schutzgebietsverordnung entworfen, die in der aktuellen Stadtratssitzung einstimmig verabschiedet wurde.

Bestellung der neuen Stadtratspfleger für die Amtsperiode 2026-2032

Gemäß § 3 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth sind für die Wahlperiode 2026/2032 insgesamt 34 Pfleger und Pflegerinnen einschließlich jeweiliger Stellvertreter für die verschiedenen, vom Stadtrat Bayreuth festgesetzten Pflegebereiche zu benennen.
Die Pflegschaften dienen als wichtiges Bindeglied zwischen der jeweiligen städtischen Einrichtung bzw. dem definierten Sachthema und der Verwaltung. Und haben eine wichtige Scharnierfunktion.

Berichterstattung zur Schutzzielerreichung gemäß dem beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan

Mit Schreiben vom 27.11.2025 stellten die Stadtratsmitglieder Stefan Schuh und Thomas Bauske einen Antrag auf Berichterstattung über die Erreichung der am 27.11.2019 durch den Stadtrat im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans beschlossenen Schutzziele.

Dieser Feuerwehrbedarfsplan beinhaltet folgende Festlegung von Schutzzielen für das Szenario „Kritischer Wohnungsbrand“:

 Schutzziel Teil 1, bei dem 10 Einsatzkräfte innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen müssen, sowie
 Schutzziel Teil 2, bei dem weitere 6 Einsatzkräfte innerhalb von 13 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen müssen.

Für die beiden Schutzziele wurde durch den Stadtrat 2019 ein Zielerreichungsgrad von 80% festgelegt.
Das Schutzziel Teil 1 wird grundsätzlich durch die hauptamtlichen Feuerwehrbeamten der Ständigen Wache erfüllt, während das Schutzziel Teil 2 durch die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren Bayreuth und Laineck übernommen wird.

Entsprechend des Antrags wurde eine Auswertung der Feuerwehreinsätze in der Stadt Bayreuth für die Jahre 2019 bis 2025 vorgenommen. Zum Zweck dieser Auswertung wurden durch den Stadtbrandrat verwertbare Einsätze einbezogen und gerechnet, die die nach der Schutzzieldefinition „Kritischer Zimmerbrand“ festgelegten Einsatzmittel und Hilfsfristen beinhalten.

Hieraus ergibt sich, dass beide Schutzziele in rund 85% der Einsätze gemäß Schutzzieldefinition erreicht wurden, was einen sehr guten Wert darstellt. All unseren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Feuerwehrkräften sei in diesem Zusammenhang für Ihren großartigen Einsatz herzlich gedankt.

Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen in der neu geplanten Kindertageseinrichtung im Bereich „Joseph“(ehemaliges ZAPF-Gelände)

Der Bedarf einer Kindertageseinrichtung im Bereich der Neubebauung des ehemaligen ZAPF-Geländes wird weiterhin als gegeben angesehen.
Bereits im Jahr 2022 wurde nämlich festgestellt, dass die Kindertageseinrichtungen im Umfeld des geplanten Baugebietes – insbesondere die benachbarten Krippe Uni Birken, die Kita Birken, die Kita Grashüpfer, die Kita Storchennest, die Kita Frankengut sowie die Stuki Frankengut – vollständig ausgelastet sind.
Im neuen Wohngebiet Joseph sollen künftig rund 700 Wohneinheiten entstehen. Damit ist mit einem zusätzlichen Zuzug von Familien mit Kindern zu rechnen, die einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung haben.
Darüber hinaus ist aufgrund des weiteren Ausbaus der Universität und der damit verbundenen zusätzlichen Beschäftigtenstellen weiterhin von einer steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen auszugehen.

Die konkrete Bedarfsentwicklung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend prognostiziert werden. Unter Berücksichtigung der bisherigen Planungen, der bestehenden Auslastung der umliegenden Einrichtungen sowie des zusätzlichen Bedarfs durch das Neubaugebiet und den Universitätsbereich wird jedoch weiterhin die Errichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen ZAPF-Gelände für erforderlich gehalten.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat Bayreuth förmlich, den Bedarf zur Schaffung von Betreuungsplätzen in der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen ZAPF-Gelände anzuerkennen. Dort sollen nunmehr künftig 130 Plätze in sechs Betreuungsgruppen entstehen, davon 18 Plätze für Krippenkinder, 62 Plätze für Kindergartenkinder und 50 Betreuungsplätze für Grundschulkinder.

Bebauungsplanverfahren Nr. 3/25 „Justus-Liebig-Str. / Schwindstraße“

Die GEWOG verfügt über einen umfangreichen Gebäudebestand im Bereich rund um den Menzelplatz, einem Gebiet, das durch Geschosswohnungsbau (Geschossigkeit zwischen III und VII Vollgeschossen) und umgebende Außenfreiflächen geprägt ist.
Die GEWOG strebt im Zuge einer städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers eine maßvolle bauliche Nachverdichtung an. Dabei soll dringend benötigter, preisgünstiger Wohnraum sowie Entwicklungsspielräume für den aktuellen Wohnungsbestand geschaffen werden. Damit kann an einem städtebaulich integrierten Standort mit guter verkehrlicher Anbindung ein Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Bayreuth geleistet werden. Gleichzeitig soll die Qualität der Freiflächen und das Wohnumfeld mit dem Ziel einer höheren Aufenthaltsqualität und einer optimierten Wegestruktur aufgewertet werden.

Vorgesehen sind größere, zusammenhängende Baufenster, um eine größere Flexibilität in der Bebauung zu erlangen. Dies erleichtert der GEWOG, auf künftige konkrete Bedarfe, architektonische Konzepte oder technische Anforderungen wie etwa Barrierefreiheit, Energieeffizienz etc. zu reagieren.
Außerdem ist damit eine Optimierung der Grundstücksausnutzung verbunden, wodurch mehr Spielraum in der konkreten Verortung und Anordnung von Gebäuden im Zusammenhang mit ergänzenden Freiflächen und Stellplätzen gewonnen wird.
Die vorhandenen großzügigen Grünflächen sollen gestalterisch aufgewertet werden, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Nach genauer Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegeben wurden, wurde vom Stadtrat nun der entsprechende Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erlassen.

Bebauungsplanverfahren Nr. 5/25 „Wohnquartier Untere Herzoghöhe“

Das Areal zwischen Rankestraße, Fröbelstraße, Scheffelstraße und Dr.-Würzburger-Str. soll städtebaulich mit hoher baulicher Dichte ebenfalls neu strukturiert werden.
Das Wohnquartier „Untere Herzoghöhe“ befindet sich derzeit fast vollständig im Eigentum der GBW (Gemeinnützige Bayreuther Wohnungsbaugenossenschaft eG).
Die GBW ist an einer nachhaltigen energetischen Quartiersentwicklung interessiert. Der Baubestand soll hierzu abgerissen und durch großteils energieautarke „Sonnenhäuser“ ersetzt werden. Die aktuell schon vorhandenen Wohnbauflächen sollen planungsrechtlich gesichert und passende Baurechte für die neu geplante städtebauliche Quartiersentwicklung mit baulicher Nachverdichtung geschaffen werden. Vor allem soll ein höheres Maß der baulichen Nutzung (insb. in Bezug auf die Geschossigkeit) und damit eine Erhöhung der aktuell im Quartier vorhandenen Wohnungen ermöglicht werden.
Um das Flächenpotenzial und die Sonnenenergie optimal zu nutzen, ist eine vier-bis fünfgeschossige Bebauung mit Punkthäusern im Großteil der Baufelder vorgesehen, wobei die höheren Gebäude entlang der Dr.-Würzburger-Straße errichtet werden sollen, die dann gleichzeitig als Lärmschutz für die hinterliegenden Gebäude dienen sollen.
Darüber hinaus sollen bei der Quartiersentwicklung Grünräume zwischen den Baukörpern geschaffen und die schon jetzt gute Anbindung an das Rad- und Fußwegenetz sowie an das Liniennetz des ÖPNV gestärkt werden.

Nach Durchführung entsprechender schalttechnische Untersuchungen, einer artenschutzrechtlichen Begutachtung sowie Erarbeitung einer entsprechenden Verschattungsstudie wurde zu den eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit umfassend Stellung bezogen. Auch hier erfolgte eine Festsetzung des neuen Bebauungsplanes im Wege entsprechenden Satzungsbeschlusses durch den Stadtrat.

Weitere Quartiersentwicklung Hammerstatt

Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Sanierungsgebiets „J“ Hammerstatt, das weitgehend durch die charakteristischen Gebäude des Bauvereins geprägt ist, wurden verstärkt ab dem Jahr 2024 verschiedene Schwerpunktbereiche hinsichtlich der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung näher untersucht. Ein besonderer Fokus lag hierbei auf dem Bereich der früheren Gaststätte Hammerstätter Hof mit Umfeld, also angrenzende Bereiche an der Friedrich-EbertStraße.
Ziel der Untersuchungen war insbesondere

 die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Wohnstandorts,
 die städtebauliche und stadtfunktionale Aufwertung des Quartiers,
 die Verbesserung der Freiraum- und Wegebeziehungen,
 die Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen,
 die Neuordnung des ruhenden Verkehrs, sowie
 die Vorbereitung klimaangepasster und wirtschaftlich tragfähiger
Entwicklungsansätze für die in der Hammerstatt vertretenen Wohnungsbauunternehmen bzw. -genossenschaften.

Die bestehenden bauplanungsrechtlichen Grundlagen stammen überwiegend aus den 1960er Jahren und sind nicht mehr aktuell. Darüber hinaus erfolgten im Bereich des Gymnasiums Christian-Ernestinum und des Hans-Walter-Wild-Stadions bauliche Entwicklungen und Nutzungsintensivierungen, die v.a. hinsichtlich des Maßes der
baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche über den ursprünglichen bauleitplanerischen Rahmen weit hinausgehen.

Vor diesem Hintergrund besteht ein städtebauliches Erfordernis, den Übergangsbereich zwischen den Stadion-, Veranstaltungs- und Schulnutzungen einerseits sowie den angrenzenden Wohn- und sonstigen Quartiersnutzungen andererseits neu zu ordnen. Ziel ist die städtebauliche Weiterentwicklung eines urban geprägten, funktionsgemischten Quartiers mit einem Nebeneinander von Wohnnutzungen und verträglichen Nichtwohnnutzungen.

Auf dieser Grundlage wurde vom Stadtrat die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahres beschlossen. Ebenso sollen die vorbereitenden Untersuchungen zum zugehörigen Sanierungsgebiet „J“ Hammerstadt fortgeschrieben werden.

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zur Direktvergabe des ÖPNV an die Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH ab 01.01.2027

Die Stadt Bayreuth ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Zuständigkeitsgebiet und zugleich zuständige Behörde im Sinne von § 8a Abs. 1 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). In dieser Eigenschaft obliegt der Stadt auch die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs im eigenen Wirkungskreis. Die Verkehrsleistungen im Stadtgebiet Bayreuth werden derzeit von der Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 (öDA) erbracht. Der bestehende öDA hat eine Laufzeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2026, so dass eine Neuregelung ab 01.01.2027 ansteht.

In einem äußerst komplexen Verfahren wurde nun ein Vertragsentwurf gefertigt, der zum einen den Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung anhand des im Nahverkehrsplan Bayreuth festgelegten Verkehrsangebots für den Zeitraum ab dem 01.01.2027 erfasst, die darauf aufbauenden Liniennetzpläne berücksichtigt und zum anderen die Möglichkeit eröffnet, die einzelnen Verpflichtungen unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsbedürfnisse und der jeweils gegebenen finanziellen Gegebenheiten fortlaufend weiterzuentwickeln und anzupassen.
Mit dem nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf des öDA erfolgte sodann die
konkrete Vergabe des Stadtverkehrs an die Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem 01.01.2027.
Ergänzend wurden weitere formale Beschlüsse zur Sicherstellung der Umsetzung des komplexen Vertragswerkes sowie zur Bekanntmachung des neuen öDA im EU-Amtsblatt gefasst.

Sonstiges

Darüber hinaus gab es noch jede Menge Routineangelegenheiten zu behandeln und Beschlüsse zu fassen, so z.B. verschiedene Umbesetzungen von Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien, Freigaben von Mitteln im Vorgriff auf den Finanzhaushalt (u.a. für die Sanierung des Richard-Wagner-Gymnasiums und den abschnittsweisen Neubau der Gewerblichen Berufsschule, für das Sportzentrum oder das Friedrichsforum. Auch verschiedene Satzungsänderungen formalen Inhalts wurden beschlossen.

Nach einem umfangreichen nichtöffentlichen Teil, in dem es in erster Linie um wichtige Personalfragen ging, endete die Juni-Sitzung am frühen Abend.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde unserer CSU/DU-Stadtratsfraktion,

wie immer hoffen wir, Ihnen mit diesem aktuellen Newsletter wieder einen Überblick über das aktuelle Stadtratsgeschehen gegeben zu haben.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Mitglieder unserer Stadtratsfraktion bei Bedarf für weitere Anliegen fernmündlich oder auf elektronischem Wege immer gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie bei entsprechenden Fragen jederzeit und gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Für heute verbleiben wir mit herzlichen Grüßen aus dem Bayreuther Rathaus,

Ihre CSU/DU-Stadtratsfraktion

Dr. Stefan Specht
Fraktionsvorsitzender

Adresse

Luitpoldplatz 13
Bayreuth
95444

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Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
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