27/02/2021
Klimaschutz ist relevanter denn je. Als "Klimastadt" sollte man auch so agieren.
Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung
🌳In den letzten 3 Jahren ist der Beckumer Baumbestand durch die Auswirkungen des Klimawandels (Trockenheit und Schädlingsbefall) deutlich dezimiert worden. Diese Auswirkungen werden sich allen Prognosen nach, in den kommenden Jahren fortsetzen. Der aktuell vorgelegte Waldschadensbericht weist 75 % des Baumbestandes als geschädigt aus. Umso wichtiger ist es, den gesunden Baumbestand zu schützen und unnötige Fällungen im privaten wie im öffentlichen Raum einzudämmen.
🌳Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung der Stadt Beckum in 2021 eine Baumschutzsatzung erstellt. Diese Satzung soll bis zum Ende des Zeitraumes des Artenschutzes (30.9.2021) in Kraft treten.
🌳Bäume, einschließlich Obstbäume, mit Stammumfängen ab 70 cm (maximale Untergrenze) sollen als schützenswert gelten.
🌳Als ausgezeichnete Masterplankommune für Klimaschutz dient eine Baumschutzsatzung dem im Masterplan 100% Klimaschutz unter 6.4 (Stadtentwicklung und Klimaanpassung) verankerten strategischen Ziel der „Verbesserung der stadtklimatischen Bedingungen“.
🌳Bezug nehmend auf das Handlungsprogramm „100% KlimaBEwusst: Der Masterplan für Beckum“ sei dieses Ziel einschließlich des Arbeitsschrittes „Verbesserung des Stadtklimas, insbesondere durch Begrünungsmaßnahmen“ und dem darin enthaltenen Projekt „Offensive Stadtgrün für Beckum“ als Basis für den Antrag genannt.
🌳Eine Baumschutzsatzung ermöglicht der Kommune, die erhebliche Wohlfahrtswirkung der Bäume für die Stadt abzusichern. Alte Bäume wirken positiv auf das Mikroklima der Stadt ein und haben einen hohen Erholungswert. Sie sind für unterschiedliche Tierarten ein wichtiger Lebensraum und dienen dem Erhalt der Biodiversität.
Eine Neuanpflanzung wird bedingt durch lange Trockenperioden erschwert, was dem Erhalt des vorhandenen Baumbestandes besondere Bedeutung zukommen lässt.
🌳Mit der Baumschutzsatzung soll das rechtliche Instrument für einen verbindlichen geregelten Eingriff sowie Ausgleich geschaffen werden.
Eine solche Satzung verfolgt nicht das Ziel, die Fällung selbst bei vorliegenden triftigen Gründen zu verhindern, sondern die Hemmschwelle für unnötige Baumentfernungen heraufzusetzen.
Ausnahmen und Befreiungen sind ausdrücklich Bestandteil dieser Satzung. Im Falle von genehmigten Fällmaßnahmen, sollen zudem Ausgleichszahlungen bzw. Ersatzpflanzungen für den Erhalt des Baumbestandes im Stadtgebiet sorgen.