28/02/2024
Am 20.02.2024 stand ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Liegenschaften und Finanzen: die Auftragsvergabe für die Energieversorgung städtischer Gebäude. Unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Achim Brauer, wollte die Eckpunkte des Vertrages um die Position: "Bezug nur aus Ökostrom" ergänzen lassen. Dies wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt. Dazu haben wir gestern folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Warum spielt der Bürgermeister nicht mit offenen Karten?
Im Ausschuss für Soziales, Liegenschaften und Finanzen am 20.02.2024 ging es unter der Vorlagennummer 72/2024 um die Auftragsvergabe in Höhe von mehreren Millionen Euro für die Energieversorgung städtischer Gebäude. Die ist notwendig, da der derzeitige Vertrag mit dem Energieversorger zum 30.06.2024 ausläuft.
Unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Achim Brauer, wunderte sich in der Sitzung darüber, dass in den Eckpunkten der Ausschreibung nicht festgelegt wurde, dass die Stromversorgung ausschließlich aus erneuerbaren Energien kommen sollte. Ein entsprechender Antrag von ihm, dies noch aufzunehmen, wurde vom Ausschussvorsitzenden als unzulässig bezeichnet und anschließend von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt.
Herr Brauer wollte sich damit nicht zufriedengeben und beauftragte im Namen der Fraktion eine Fachanwalts für Verwaltungsrecht mit der Prüfung der Angelegenheit.
Das Fazit des Anwalts:
„Es gibt keine bundesrechtliche gesetzliche Verpflichtung Kohlestrom zu beziehen. Diese Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung, weil das nur bedeutet, dass die Gemeinde Ihre Ziele möglichst wirtschaftlich erreichen muss. Sie muss deshalb den günstigsten Ökostromanbieter nehmen, kann sich aber dieses Ziel, wir wollen Ökostrom selbstverständlich setzten.“
Achim Brauer brachte den Wunsch, nun die Ausschreibung um den Punkt „ausschließlich erneuerbare Energien“ zu erweitern in die gestrige Ratssitzung als mündliche Anfrage ein.
Die erstaunliche Antwort des Bürgermeisters: „Wir beziehen sowieso schon seit 10 Jahren Ökostrom.“
Auf Nachfrage von Herrn Brauer, warum das dann nicht in den Eckpunkten auftaucht, kam die lapidare Antwort: „Das ist nicht nötig“.
Es verwundert doch sehr, dass der Bürgermeister ohne Ratsbeschluss Ökostrom von RWE bezieht (s. dazu unsere Anfrage vom 12.11.2019, Vorlage 536/2016, im Verlauf der Diskussion unseres Antrags wurde seitens des Bürgermeisters erklärt, dass die Stadt Bergheim sowieso Ökostrom beziehe) und nun eine Ausschreibung für rechtens hält, in der ein Ausschlusskriterium (Ökostrom) nicht benannt wird.
Bei der Konstituierung des aktuellen Rates, wurde seinerzeit beschlossen, den Rat wegen der nötigen Transparenz bei allen Ausschreibungstexten zu beteiligen.
„Wenn der Rat die wesentlichen Rahmenbedingungen für Verträge und Ausschreibungen nicht kennt und nur das Ergebnis der Verhandlungen präsentiert bekommt, kann er seiner Aufgabe das Verwaltungshandeln zu kontrollieren nicht erfüllen.“ so Brauer
Die Auffassung des Bürgermeisters bezüglich der Eckpunkte für einen Millionenvertrag hält Brauer für sehr bedenklich.