07/09/2026
🗳️Nutze dein Wahlrecht: EU-Bürger*innen in Berlin
Du kommst aus einem EU-Land und wohnst in Berlin? Dann kannst du bei den Wahlen im September mitbestimmen!
📝Voraussetzung ist:
🎈Staatsbürgerschaft eines EU-Lands
🎈Am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt
🎈Hauptwohnsitz ist in Berlin seit spätestens 20. Juni 2026.
Glückwunsch, Du darfst die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) deines Bezirks mitwählen. Ab 18 kannst du dich auch selbst zur Wahl stellen.
Das Recht basiert auf Artikel 22 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. EU-Bürger*innen dürfen damit unter den gleichen Bedingungen wie deutsche Staatsangehörige an Kommunalwahlen teilnehmen.
Bis zum 30. August erhalten Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung mit ihrem Wahllokal und weiteren Informationen.
Warum ist die BVV wichtig? 🤔
Sie entscheidet über Themen direkt vor deiner Haustür – etwa Schulen, Parks, Radwege, Kulturangebote und die Entwicklung deines Kiezes.
Deine Stimme zählt – auch ohne deutschen Pass! 💪
📍 Du wohnst in Berlin und hast die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates? Informiere dich rechtzeitig und nutze dein demokratisches Recht.
https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/berliner-wahlen-2026/unionsbuerger/artikel.1600483.php
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/bezirkswahlamt/